Beiträge von Xodl

    Hallo
    wiedermal auf Kriegsfuß mit den Vermietern

    der Vorherige Streitpunkt habe ich zu 200% gewonnen, nun naht sich der nächste

    bei uns im 6 Familienhaus, steht uns die Dachbühne zur unterstellung frei.
    Zur Darstellung Dachgeschoß Dachplatten, darauf Folie.
    Die Folie selber ist billig Ware, und nun laut aussage 2 Jahre drann.
    aber sie sieht aus, als ob da hmm wie nenne ich das am besten, ich sag mal Kazten, Waschbären oder ein Werwolf haust alles zerfetzt.
    und die Dachplatten selber sind kaputt, mann sieht durch die Platten die Sonne scheinen oder besser Tageslicht

    Alle Mieter haben dort sachen gelagert, wie auch wir, bei uns sind nun 2 Kartons mit Kinderkleidung für den Sommer für das Jüngste durchtränkt, und weisen Stockflecken wie auch Schimmel auf. wie auch ein etwas älteren PC der nass ist

    heute war der Vermieter da und sagte als aller erstes bevor ich was sagen konnte, das schäden an unserem eigentung da oben nicht unter seiner gewährleistung stünde.
    hat er so recht?

    gruß und danke euch

    ja was ist nun überwiegend gedämmt so intresse halber?^^

    selber beantwortet, es geht nur um leitungen in meiner wohnung, da die alle unterputz liegen, sind diese als gedämmt anzusehn, selbst im keller sind alle rohre die durch vermietete räume laufen gedämmt, der heizraum selber intresiert demnach nicht^^ auch wenn nicht gedämmt^^

    soweit danke für die vorherigen antworten^^

    sodale
    war heute beim anwalt er sagte klarer fall es muss 30/70 abgerechnet werden.

    mein vermieter meine nun das die freiliegenden leitungen nicht alle gedammt sind,, d.h im heizraum selber nur die hälfte, aber dann der rest alles zu 100% gedämmt

    nach meiner neuen selber errechneten abrechnung habe ich statt dem guthaben von 375 nun 673 eu diese soll ich ihm mitteilen, und dann einfach keine nebenkosten mehr zahlen biss mein guthaben aufgebraucht ist,

    auf frage was ich er nun machen will? meinte er nichts, der vermieter weis bescheid, das er falsch liegt

    :confused:

    Hallo nochmal^^

    also hier ein auszug der Vermieter mail

    Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkV n.F. verlangt der Verordnungsgeber nunmehr in bestimmten
    Fällen eine Abrechnung zu 70 % nach Verbrauch, ohne dass der Vermieter
    hiervon abweichen kann.
    So versteht Techem diese neue Regelung:
    Der verpfl ichtende Abrechnungsmaßstab greift dann, wenn alle drei folgenden Bedingungen
    gleichzeitig erfüllt sind:
    Bedingung 1. Gebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom
    16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht
    Bedingung 2. Gebäude wird mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt
    Bedingung 3. In dem Gebäude sind die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend
    gedämmt.
    Bedingung 1. ist erfüllt, wenn:
    • der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt bzw. vor diesem Datum die Bauanzeige
    erstattet wurde
    • und keine zusätzlichen Maßnahmen zur (nachgewiesenen) Erreichung des Niveaus der
    Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 95 erfolgt sind
    ODER
    • falls zusätzliche Maßnahmen vorgenommen wurden, dann, wenn der Jahresheizenergieverbrauch
    den Kennwert nach Tabelle 1

    so und nach diesem schreiben sagt er 50/50 ist richtig grml

    Hallo Herr XXXX
    in dem Techem-link steht das so, daß die Leitungen gedämmt sein müssen um nach 70/30 abrechnen zu können. Der 2.Satz ist extra fett gedruckt.
    mfg

    nochmal grml^^

    Hallo, und das ist rechtswidrig. Lt. HKVO § 7 ist für alle Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2009 beginnend nach 30/70 abzurechnen. Siehe hier den ersten fett gedruckten Satz im § 7: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    dem da oben, da sagte er das dieses sagt das 50/50 der fall ist und nicht 30/70

    In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.

    da meinte er es müssen alle 3 punkte zustimmen
    das § 7: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem sagt 50/50 das ist seine meinung und ich liege vollkommen falsch

    So die Briefe wurden gestern bei allen 3 Vermietern eingeworfen^^ sind einmal die Mutter und ihre 2 Töchter und der mann einer tochter managt das alles.
    ich habe auch ein schreiben zugelegt wegen der nebenkosten voraus zahlung die bei mir ja 170 eu ist, das ich da nur noch 140 zahlen will da es ja dicke reicht,(bei der 50/50, und wenn er nun die 30/70 nimmt will ich noch weniger zahlen^^) darf ich diese gleich bei der neuen miete weglassn, oder muss ich auf eine bestätigung warten?

    danke euch

    Ja. Ich hatte Dich über die entsprechende Rechtsvorschrift (§ 7 HKVO, noch mal nachlesen!) informiert. Das Haus wird sicherlich nicht den Anforderungen der WSV entsprechen.

    ok danke nen brief habe ich schon aufgesetzt^^ binn echt gespannt was bei raus kommen wird

    entweder ja hast recht, oder er/ sie stellen auf stur

    Ich habe jetzt mal nachgerechnet (und das gehört vorerst nicht in den Brief an den Vermieter), wie es m.E. korrekt aussähe:

    Heizkosten 341,05€ anstatt 557,75€, also 216,70€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel (50/50 anstatt 30/70).

    Kaltwasser-/Abwasserkosten 252,70€ anstatt 325,37€, also 72,67€ zuviel berechnet.. Begründung: Falsche Kostenschlüssel. Das Haus hat angeblich 11,0m²(!) Nutzfläche, die Wohnung 3,0m²(!) anstelle 538,2m² zu 114,4m².

    hmm ok^^ dan habe ich ja noch mehr gut, denn der keller wurde auch bei den versicherungen mit einberechnet^^..

    aber ist das nun sicher bei mir mit den 30/70? das er das nun falsch hat mit seinem halbe halbe?

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