Schönen guten Tag
Ich bin in einer ziemlich verwirrenden Situation bzgl. meiner Wohnsituation.
Ich bewohne seit etwas über einem halben Jahr ein 1-Zimmer Appartment. Schon bei der Schlüsselübergabe erschien die Hausverwaltung nicht, wodurch der termingerechte Einzug nur durch ein Treffen mit der Vormieterin arrangiert werden konnte.
Da weder ein schriftlicher Mietvertrag noch eine Wohnungsübernahme vorlagen versuchte ich über Wochen den Hausverwalter telefonisch zu erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Dieser erschien weder zu den vereinbarten Terminen noch ließ er mir, entgegen seiner Behauptung, irgendetwas schriftlich zukommen. Was mich einige Urlaubstage kostete.
Vier Monate später kontaktierte mich der Eigentümer der Wohnung. Ich schilderte ihm die Situation und das ich weder Kontaktdaten noch sonstige Informationen habe, insbesondere keinen Zugang zum Keller, wodurch ich weder Telefon noch Internet anmelden konnte.
Daraufhin schickte er mir eine E-Mail mit Bankverbindung und der Hausverwaltung, die bis zum 31.12.2011 (???) für die Wohnung zuständig war.
Weiter Kontaktversuche mit dem Hausverwalter scheiterten.
Zusätzlich gab die Mail des Eigentümers andere Mietkosten an als der Hausverwalter.
Nun ist etwas mehr als ein halbes Jahr vergangen und ein Anwalt kontaktierte mich im Auftrag meines Vermieters, um einen Termin zu vereinbaren. Diesen akzeptierte ich, konnte allerdings am entsprechenden Tag leider doch nicht vor Ort sein und hatte tragischerweise die Kontaktdaten des Anwalts schlichtweg verschlampt ![]()
Dieser stürmte die drei Tage darauf den Hausflur und forderte mich aggressiv auf, die Wohnung unverzüglich zu räumen und übergab mir einen Brief des Eigentümers, der mir somit die Wohnung fristlos kündigte. Ich schilderte ihm die Situation und bat Ihn, genaueres noch einmal genau zu besprechen, was er einsah und mich bat, Ihn zu kontaktieren. Dies tat ich per E-Mail und in seiner Kanzlei, doch keine Antwort erfolgte.
Heute morgen klebte nun ein Ausdruck an der Tür mit folgender Aufschrift:
ANKÜNDIGUNG:
Diese Wohnung wird nach Vorliegen eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels zwangsgeräumt werden.
Bitte halten Sie die Flure frei zugänglich.
Ich weiß nicht, inwiefern dieses Verfahren rechtens ist und werde Montag unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, allerdings bin ich nun doch verunsichert und hoffe hier kann mir jemand bezüglich der rechtlichen Seite helfen.
Ich möchte auch betonen, das es hier nicht darum geht, keine Nachzahlung zu leisten, sondern auch um Selbstverständlichkeiten wie einen schriftlichen Mietvertrag, den ich auch benötige, da ich ALG 1 beantragen muss welches nicht ausreicht (weniger als Hartz 4) und daher Mietzuschuss beantragen muss... Hilfe
Hoffe hier kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen ![]()