Okay, wahrscheinlich wirkt das alles bizarr und unglaubwürdig. Aber es ist derzeit die Situation.
Wahrscheinlich bin ich sehr naiv da dies die erste Wohnung ist, die ich alleine beziehe. Dennoch ist mir das Thema ernst. Was an meiner Ausführung wirkt denn so unglaubwürdig? Die Art wie ich es schildere oder der reine Tatbestand?
Beiträge von BBrecht
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Mit Verlaub, noch einmal, was für einen Grund sollte ich haben hier eine Geschichte vom Pferd erzählen?
Die Sache mit der "Adresse/Kontakt" verschlampt ist leider peinlich und war.
Hat auch noch einen persönlichen Hintergrund an diesem Tag, da möchte ich an der Stelle nicht drauf eingehen, ich leugne ja kein Eigenverschulden, was diesen Termin angeht.
Ich sage ja, die Situation ist verwirrend und für jemand, der die Situation nicht kennt unter Umständen unglaubwürdig. Fakt ist das ich hier sitze und nicht weiß wie die Sache weiter läuft und daher aus Sorge wegen des Zettels nachfrage, ob jemand weiß, wie sowas rechtlich läuft.
Der Rest ist passiert wie ich es schildere.
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"Ich denke mal, dass hier wesentliche Tatsachen fehlen oder verschwiegen werden."
Wie darf ich das denn bitte verstehen?
Ich meine, wenn da nun die Vermutung Ihrerseits besteht dass ich wesentliche Tatsachen verschweige, dann bringt mir ein Post in diesem Forum doch erst einmal reichlich wenig, oder?Der Zettel sieht aus wie selbst ausgedruckt und ist mit einem per Copy & Paste eingefügten Stadtlogo versehen.
Die Frage ist ja, und da bin ich vollkommen unerfahren, wie muss der Vermieter mich denn informieren? Ich meine, es existiert definitiv kein Gerichtsverahren, davon muss man mich doch im Falle einer Klage per Einschreiben informieren?
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Okay, aber muss denn nicht grundsätzlich erst einmal eine Räumungsklage vorliegen?
Meine Angst ist nun, schlicht und einfach, ein vorfahrendes Räumungsfahrzeug, ob nun legal oder nicht. Denn wenn ich in eine leergeräumte Wohnung heimkomme spielt es für mich persönlich erst einmal keine Rolle, wer im Recht ist.
Ich finde den Zettel an der Tür erst einmal recht dubios. -
Schönen guten Tag
Ich bin in einer ziemlich verwirrenden Situation bzgl. meiner Wohnsituation.
Ich bewohne seit etwas über einem halben Jahr ein 1-Zimmer Appartment. Schon bei der Schlüsselübergabe erschien die Hausverwaltung nicht, wodurch der termingerechte Einzug nur durch ein Treffen mit der Vormieterin arrangiert werden konnte.Da weder ein schriftlicher Mietvertrag noch eine Wohnungsübernahme vorlagen versuchte ich über Wochen den Hausverwalter telefonisch zu erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Dieser erschien weder zu den vereinbarten Terminen noch ließ er mir, entgegen seiner Behauptung, irgendetwas schriftlich zukommen. Was mich einige Urlaubstage kostete.
Vier Monate später kontaktierte mich der Eigentümer der Wohnung. Ich schilderte ihm die Situation und das ich weder Kontaktdaten noch sonstige Informationen habe, insbesondere keinen Zugang zum Keller, wodurch ich weder Telefon noch Internet anmelden konnte.
Daraufhin schickte er mir eine E-Mail mit Bankverbindung und der Hausverwaltung, die bis zum 31.12.2011 (???) für die Wohnung zuständig war.Weiter Kontaktversuche mit dem Hausverwalter scheiterten.
Zusätzlich gab die Mail des Eigentümers andere Mietkosten an als der Hausverwalter.
Nun ist etwas mehr als ein halbes Jahr vergangen und ein Anwalt kontaktierte mich im Auftrag meines Vermieters, um einen Termin zu vereinbaren. Diesen akzeptierte ich, konnte allerdings am entsprechenden Tag leider doch nicht vor Ort sein und hatte tragischerweise die Kontaktdaten des Anwalts schlichtweg verschlampt

Dieser stürmte die drei Tage darauf den Hausflur und forderte mich aggressiv auf, die Wohnung unverzüglich zu räumen und übergab mir einen Brief des Eigentümers, der mir somit die Wohnung fristlos kündigte. Ich schilderte ihm die Situation und bat Ihn, genaueres noch einmal genau zu besprechen, was er einsah und mich bat, Ihn zu kontaktieren. Dies tat ich per E-Mail und in seiner Kanzlei, doch keine Antwort erfolgte.
Heute morgen klebte nun ein Ausdruck an der Tür mit folgender Aufschrift:
ANKÜNDIGUNG:
Diese Wohnung wird nach Vorliegen eines rechtskräftigen gerichtlichen Titels zwangsgeräumt werden.
Bitte halten Sie die Flure frei zugänglich.
Ich weiß nicht, inwiefern dieses Verfahren rechtens ist und werde Montag unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, allerdings bin ich nun doch verunsichert und hoffe hier kann mir jemand bezüglich der rechtlichen Seite helfen.
Ich möchte auch betonen, das es hier nicht darum geht, keine Nachzahlung zu leisten, sondern auch um Selbstverständlichkeiten wie einen schriftlichen Mietvertrag, den ich auch benötige, da ich ALG 1 beantragen muss welches nicht ausreicht (weniger als Hartz 4) und daher Mietzuschuss beantragen muss... Hilfe
Hoffe hier kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen

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