Beiträge von Arausia

    "Dementsprechend frag ich mich, wofür die Vermieterin 520 euro braucht?"
    Tja, wofür braucht manfrau denn wohl Geld...?

    und was sollte ich deiner meinung nach machen, um zu verhindern, dass meine nette Vermieterin sich nen schönen wintermantel von meiner kohle kauft?
    muss sie rechtfertigen, was sie mit dem für die renovierung geplantem geld macht, wenn es keiner renovierung bedarf?

    also was ich sagen kann (einige zitate aus dem Mietvertrag) ist zB:

    8. Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter: Der Mieter übernimmt die Wohng. im weiss gestrichenen, beziehbaren Zustand. Er zahlt dafür bei Abschluss des Mietvertrages 520€. Somit entfällt eine Renovierung bei Auszug

    ...

    9. Als gemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung: nach Bedarf

    ...

    13. Die Wohnung ist beim Auszug im gereinigten Zustand (wie übernommen), mit geputzten Fensterscheiben und gereinigten Becken zu übergeben, im andere Fall kann der Vermieter einen Beitrag von bis zu 50€ für diese Arbeiten von der Kaution in Abzug bringen.

    Gut, dh dass aber, wenn ich die Wohnung so wieder herrichte, wie sie bei Einzug war, entstehen keine Renovierungskosten. Dementsprechend frag ich mich, wofür die Vermieterin 520 euro braucht?
    (Abnutzung ist im normalen Rahmen einer einjährigen Miete, lediglich 2 Wände müssten gestrichen werden, um sie in "Übergabezustand" zurückzuversetzen)

    Hallo Berny, danke für die schnelle Rückantwort.

    Zum "Deal": das war vielleicht etwas seltsam formuliert denn:

    "Ich habe dann mit der Vermieterin einen Deal ausgemacht, dass bei einwandfreier Übergabe der Wohnung sowohl die Kaltmietkaution Teil 1 (520€) als auch ein Teil der zweiten Kaltmietkaution (220€) zurückerstattet wird."

    denn,

    "Des Weiteren wurde im Mietvertrag handschriftlich festgelegt, dass bei "einwandfreier Übergabe" 220€ + 520€ ausgehändigt wird."
    Also wurde diese "Abmachung", alias Deal handschriftlich im Mietvertrag festgehalten (somit kann sich jeder an die vereinbarung erinnern)

    Mein Grundproblem ist, dass die Vermieterin von mir möchte, dass ich die Wohnung streiche (es war aber einwandfrei abgemacht HANDSCHRIFTLICH IM MV), aber nur 220€ der zuvor bezahlten 520€ zurück bekomme.
    - Wofür behält die Vermieterin die restlichen 300euro, wenn die Wohnung einwandfrei und bezugsfertig übergeben wird?
    Kann ich trotz des unterschriebenen Mietvertrags diese Klausel anfechten? Meiner Meinung nach liegt hier eine Bereicherung Seitens der Vermieterin vor, denn sie konnte mir nicht sagen, bzw wollte mir nicht sagen, wofür sie den Rest einbehalten muss.

    Muss das nun wirklich über eine höhere Instanz laufen, dass ich gerecht "behandelt" werde?

    PS: sollte im nachhinein herauskommen, dass sich die Vermieterin durch den Vertrag selbst bereichert, gilt die Klausel oder sogar der Mietvertrag als nichtig, also als von vorne herein ungültig oder schwebend unwirksam, sodass ich den MV wirklich anfechten muss?

    Hallo liebe Community,

    um mal meine Situation zu veranschaulichen fang ich mal von ganz vorne an:

    Wir sind in unsere Wohnung am 15.9.2011 eingezogen und ziehen mitte Dez. 2012 wieder aus (platzmangel). Das Problem beginnt schon mit dem Unterschreiben des Mietvertrags. Da ich und meine Lebensgefährtin zum ersten mal zusammengezogen sind, sind wir recht blauäugig an die Sache ran gegangen und haben mehr oder weniger alles geglaubt, was uns die Vermietering gesagt hat. Das liegt auch zugrunde, da in der Stadt in der wir wohnen eine begrenzte Wohnungswahl vorhanden ist (Studentenstadt).

    Der Mietvertrag besagt, dass wir EINE Kaltmiete als Kaution hinterlegen und EINE Kaltmiete hinterlegen, die für die Beseitigung von Mängeln und Streichen/usw dem Vermieter bei Auszug zur verfügung steht (jeweils 520€/ summa summarum 1040€. Diese Klausel kam mir schon etwas seltsam vor. Ich habe dann mit der Vermieterin einen Deal ausgemacht, dass bei einwandfreier Übergabe der Wohnung sowohl die Kaltmietkaution Teil 1 (520€) als auch ein Teil der zweiten Kaltmietkaution (220€) zurückerstattet wird.

    Jetzt meine Frage:
    1. ist diese Klausel rechtens?
    2. ist der Betrag von 520€ für Renovierungen in der Wohnung (86qm/ 2 1/2 Zimmer) rechtfertigend?
    3. muss die Wohnung nach der kurzen Miete (16monate) Renoviert werden?

    Des Weiteren wurde im Mietvertrag handschriftlich festgelegt, dass bei "einwandfreier Übergabe" 220€ + 520€ ausgehändigt wird.
    Einwandfrei ist ein sehr breit gefächerter Begriff. Ich verstehe darunter, dass sich durch das Mieten der Wohnung keine Mängel auftreten,die bei Auszug kostenpflichtig durch Vermieter oder Nachmieter behoben werden müssten. Nun behauptet meine Vermieterin am Telefon, dass wir ausgemacht hätten ich würde bei Auszug die gesamte Wohnung streichen.

    Sie versicherte uns, dass bei unserem Einzug die Wohnung komplett gestrichen wurde, jedoch wurde der "begehbare Kleidershrank" (das halbe Zimmer) in gelb belassen, da es angeblich zu schwierig gewesen sei, das Zimmer zu streichen, weil ein "angepasstes Schranksystem" im Raum installiert wurde.

    Frage:
    1. Muss ich nun die gesamte Wohnung streichen?
    2. muss ich auch den kleiderschrank streichen, obwohl er bei Einzug nicht gestrichen war?

    Ich versuche es erstmal hier, weil ich kein Geld habe um mir direkt einen Anwalt zu besorgen, der den Sachverhalt prüft und sonst kenne ich nur den Mieterverbund, dessen Auskunft meiner Meinung nach auch nicht kostenfrei ist.

    Bitte um dringende Hilfe :)

    mfG Arausia alias Chris

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