Verstoß gegen Mietvertrag auf seiten des Vermieter

  • Hey,

    ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einer 2er WG, in der jeder sein eigenes Bad hat, was im Mietvertrag zugesichert ist. Unser Vermieter hat nun in einem leerstehenden, zuvor von ihm genutzen Raum eine Frau einquartiert, die den Gemeinschaftsraum nicht nutzen soll, jedoch mein Bad mitbenutzen soll.
    Lt § 536 III BGB fällt nun eine von ihm im Vertrag zugesicherte Eigenschaft weg. Kann ich ihm nun die Miete kürzen und wenn ja um wie viel Prozent?

    Schon mal danke im Voraus!

    Viele Grüße

  • V.Brenner:

    "2er WG, in der jeder sein [B]eigenes Bad hat, was im Mietvertrag zugesichert ist."
    Ist eigentlich eine klare Aussage.

    "Unser Vermieter hat nun in einem leerstehenden, zuvor von ihm genutzen Raum eine Frau einquartiert, die den Gemeinschaftsraum nicht nutzen soll, jedoch mein Bad mitbenutzen soll.
    Lt § 536 III BGB fällt nun eine von ihm im Vertrag zugesicherte Eigenschaft weg. Kann ich ihm nun die Miete kürzen und wenn ja um wie viel Prozent?"
    Nein, Du müsstest ihn erst mit Fristsetzung auffordern, den Dich betreffenden vertragsgemässen Zustand herzustellen.
    Kannst Du das Schloss auswechseln?

  • Dankeschön für deine rasche Antwort.
    Aber wenn er das nicht einsieht bzw. nur an die Sozialkompetenz appelliert und mir lediglich vorschlägt auszuziehen?

    Inwiefern Schloss auswechseln? Zur Haustür?

    Liebe Grüße

  • V.Brenner:

    "wenn er das nicht einsieht bzw. nur an die Sozialkompetenz appelliert"
    die SK hört sicherlich bei seiner Geldbörse auf.
    Sonst hätte er Di vorher gefragt...

    "mir lediglich vorschlägt auszuziehen?"
    Weshalb sollte er? Schaut Euch doch mal zusammen den MV an bzgl. der gemieteten Räume. Und dann kannste ja versuchen, mit ihm eine geringere Miete zu vereinbaren.

    "Inwiefern Schloss auswechseln? Zur Haustür?"
    Jeder Mieter kann das Schloss (zu) seiner Mietsache auswechseln - ist oftmals sogar ratsam.

  • Schon einmal vielen Dank für deine Mühe:)

    Das Problem ist, dass die andere Dame schon eingezogen ist und der gemeinsame Eingang, der Vermieter wohnt unten im Haus, und unser Wohnbereich lediglich durch eine Treppe und nicht durch eine Tür getrennt werden.

    Ich habe versucht mit ihm über das Thema zu reden und er will sich nun Gedanken machen.

    Muss ich ihm nun die volle Miete für den Monat November überweisen?

    Liebe Grüße:)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!