Hey,
ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einer 2er WG, in der jeder sein eigenes Bad hat, was im Mietvertrag zugesichert ist. Unser Vermieter hat nun in einem leerstehenden, zuvor von ihm genutzen Raum eine Frau einquartiert, die den Gemeinschaftsraum nicht nutzen soll, jedoch mein Bad mitbenutzen soll.
Lt § 536 III BGB fällt nun eine von ihm im Vertrag zugesicherte Eigenschaft weg. Kann ich ihm nun die Miete kürzen und wenn ja um wie viel Prozent?
Schon mal danke im Voraus!
Viele Grüße