Einbehalt / Kündigung

  • Guten Morgen Zusammen,

    meine Lebensgefährtin ist zu mir nach Aachen gezogen und hat demnach ihre Wohnung in Gießen gekündigt.
    Die Kündigung erfolgte fristgerecht zum 30.09.2012 und wurde auch vom Vermieter so bestätigt.
    Zwecks Wohnungsübergabe hat meine Freundin den zuständigen Hausmeister am 26.09.2012 zwecks Terminabsprache kontaktiert.
    Die von uns vorgeschlagenen Termine (28.09. bis 30.09.2012) konnten Seitens des Hausmeisters nicht wahrgenommen werden.
    Da meine Freundin zum 01.10. ihre neue Arbeitsstelle in Aachen antreten musste und wir nicht wussten, wann wir die Übergabe vornehmen sollten,
    schlug der Hausmeister vor, dass wir die Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen können. Er sagte auch, es bestünde kein Grund zur Hektik,
    da die Wohnung leer steht und ein Nachmieter nicht in Aussicht steht.
    Daraufhin wurde die Übergabe am 15.10.2012 durchgeführt.
    Bei der Übergabe wurde meine Freundin etwas unter Druck gesetzt mit der Auflage die wenigen Bohrlöcher zu schließen und die Wohnung zu streichen.
    Darüber hinaus verlangte der Vermieter für eine 20 Jahre alte Dunstabzugshaube pauschal 200 €.
    Dagegen haben wir uns schriftlich gewehrt und unsere Rechte geltend gemacht. Wir haben den Vermieter aufgefordert die Mietkaution und die Monatsmiete unverzüglich zurück zu überweisen.
    Da wir uns erfolgreich gegen diese "Bereicherung" gewehrt haben, versucht der Vermieter uns eins "auszuwischen" und verlangt nun eine halbe Monatsmiete.
    Ist das rechtens? Wir haben doch sowohl mit dem Hausmeister im Einvernehmen diesen Termin vereinbart. Dieser wurde noch einmal von der zuständigen Sachbearbeiterin im Beisein des Hausmeisters "erfragt" und bestätigt.
    Ich würde jetzt gerne im Bezug auf die gemeinsam getroffene Vereinbarung dem gestrigen Schreiben widersprechen und die volle Oktobermiete einfordern.
    Wie stehen unsere Chancen? Leider hat meine Freundin keine (Miet)Rechtschutzversicherung bzw. ist Mitglied im Mieterverein.

    Entschuldigt bitte den langen Text - aber ich wollte euch so viel wie möglich an Informationen zukommen lassen.

    Über eure Antworten freut sich,
    der Aachener ;)

  • Die Wohnungsübergabe erfolgt grundsätzlich am letzten Miettag und zwar an den Vermieter.
    Die Vereinbarung mit dem Hausmeister ist null und nichtig. Er ist nicht Ihr Vertragspartner gewesen.
    Anders sehe es dann aus, wenn der Hausmeister vom Vermieter dazu beauftragt worden wäre. Dann hätte der Vermieter den späteren Termin akzeptieren müssen. Dumm gelaufen.

  • Kolinum: Danke für die schnelle Rückmeldung.
    Es ist ja nicht nur durch den Hausmeister bestätigt worden. Die zuständige Sachbearbeiterin der Hausverwaltung hat das ja auch bestätigt. Besteht hier ein neuer Ansatz? Oder kann das unter "Erfahrung sammeln" abgehakt werden? :)

  • Hallo Aachener74,

    Ihr wolltet die Mietsache in einem nicht vertragsgemässen Zustand zurückgeben. Das hatte weder am 30.9. noch am 15.10. geklappt. Vielleicht klappt das dann am 32.10., dann wäre die Oktobermete "verbraucht".
    Zu der 20 Jahre alten Dunstabzugshaube pauschal 200 € kann ich nichts sagen, da Du hierzu keine Einzelheiten lieferst.

    "Wir haben den Vermieter aufgefordert die Mietkaution und die Monatsmiete unverzüglich zurück zu überweisen."
    Die Oktobermiete hat sie wohl freiwillig überwiesen...? Oder läuft der Dauerauftrag immer noch?:mad:
    Die Kaution, zumindest Teile davon, kann der VM einbehalten bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung wegen evtl. Nachzahlungen.

    "Da wir uns erfolgreich gegen diese "Bereicherung" gewehrt haben, versucht der Vermieter uns eins "auszuwischen" und verlangt nun eine halbe Monatsmiete."
    Die würde ich ihm "gönnen".

    "Ist das rechtens?"
    Sowas beantwortet letzten Endes ein Richter.

    "Wir haben doch sowohl mit dem Hausmeister ..."
    Letztlich ist der VM der Vertragspartner (gewesen).

  • Hallo,
    Ich hatte von April bis Juli 2012 ein Zimmer in einer 3er WG gemietet. Da sich die Lage der Wohnung für mich als sehr ungünstig herausgestellt hat, habe ich Ende April die Kündigung eingereicht. Im gegenseitigen Einverständnis mit dem Vermieter haben wir dann den Vertrag Mitte Juli beendet und der Vermieter erhielt von mir noch die volle Miete für Juli. Ich habe ein entsprechendes Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschreiben lassen. Es gab keine Mängel (wurde im Protokoll vermerkt) und da die Miete als Warmmiete gezahlt wurde, stehen auch keine Nachzahlungen mehr an.
    Nun ist es bereits Dezember d.h. 5 Monate nach Beendigung des Mietvertrags und der Vermieter hat immer noch nicht die Kaution von 900 EUR zurücküberwiesen. Im August bzw. September habe ich ihn telefonisch darauf angesprochen, worauf er versprach, dies noch zu erledigen. Im Oktober habe ich ihm eine Email geschrieben, auf die er nicht reagiert hat. Bei mehreren Versuchen, ihn nochmal telefonisch zu erreichen, hat er entweder nicht abgenommen oder einfach nur aufgelegt. Ich habe ihm nun vor 2-3 Wochen auf dem Postweg ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht mit einer Frist zum 12.12.2012. Es gab jedoch immer noch keine Reaktion. Der Vermieter hat keinen Grund die Kaution weiter einzubehalten und er hat auch nie einen Grund genannt.
    Was kann ich nun machen. Bisher habe ich noch keinen Prozess auf dem Rechtsweg eingeleitet. Ich habe momentan leider noch keine Rechtschutzversicherung. Wer würde den Anwalt bezahlen?
    Würde mich über Euren Rat freuen.

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