Hallo
Seit 1 Jahr zahlt der Mieter keine Miete mehr.
In erster Instanz kam es bei der Räumungsklage zu einen Urteil weil der Mieter keinen Antrag stellte (Versäumnisurteil).
Mitterlweile wurde Einspruch erhoben,
Der Mieter zahlt noch immer keine Miete. Seit Klageschrift sind 5 Monate vergangen.
Da ich teilweise auch im Unrecht bin und sowieso nie das Geld für die ausstehenden Mieten bekomme, habe ich bislnag noch keine Erhöhung der ausstehenden Mieten beantragt.
Muss ich die Klage nun erhöhren, oder kann der Teil, der dem Mieter angeblich zurecht zusteht mit den Mieten der letzten Monate verrechnet werden.
Wenn ich keine Erhöhung beantrage, kann ich dann später noch das restliche Geld einfordern?