Beiträge von WAY_KOW

    Das klingt für mich immer so wie Erpressung;)

    Um sich das ganze vorstellen zu können hier ein paar weitere Infos wie gut es unserem Mieter ging bzw. noch geht.

    Traumhafte Aussicht mit unverbauter Aussicht auf Wiesen und Felder
    14 m. lang und 4 m. breite Terasse
    Recht auf Hundehaltung von 4 Hunden
    8m lang und 4 m. breit und 1,5m. tiefer Luxuspool, 8 Monate lang auf 27 Grad beheizter Schwimmingpool für nur 30 € im Monat zuzahlung (Schwimmen von April bis Oktober)
    40 Obstbäume, 30 Beerenarten, 2 Gewächshäuser im Gemeinschaftsgarten mit Recht auf freies Ernten.
    Alle Räume außer Bad mit Südfenstern
    Eigene Pergula
    Terasse wurde auf unsere Kosten eingezäunt für den Freilauf der Hunde
    eigener Parkplatz
    kostenfreier zusätzlicher Standort für Motorrad auf Wunsch sogar Winterabstellung in Winter-Garage

    kostenloses Abendessen

    Was erwarten wir vom Mieter
    - durchschnittliche Ortsvergleichsmiete
    - durchschnittliche Nebenkosten
    - Gießwasser für Garten frei

    Poolpflege nur einmal im Frühjahr, das Jahr über pflege ich den Pool alleine.
    30 € für Poolnutzung im Monat, darin sind die Heizkosten enthalten
    50 € Mietnachlass für Hilfe bei der Pflege des Gemeinschaftsgarten, wobei Sie dabei höchsten 1/4 der Arbeit leisten müsste

    und zusätzlich hat sie Anfangs einige Geschenke erhalten wie z.b. Badeanzug für 80€, weil Sie sich keinen leisten konnte und anderes.

    Die Mülltonne ist nicht vertragsbestandtei, die gefährdete Treppe aber sehr wohl, zumal der Mieter der einzige Nutzer dieser Treppe ist.

    Aber ich denke Ihr habt recht, man kann es erstmal etwas mäßiger formulieren.

    Wenn der Mieter sich weigert kann man immer noch eine Abmahnung hinterher bringen.

    Neuer Text:

    Stellplatz der Mülltonnen
    Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach als zumutbar.
    Der Transport der Mülltonnen über die Außentreppe wird untersagt, da es hierdurch bereits in der Vergangenheit zu Schäden an der Treppe kam.

    Ich habe es mir angewöhnt dem Mieter gegnüber zunächst zu erklären wieso und weshalb und wenn die Einsicht fehlt auf schriftlichem Wege deutlich zu machen dass es Ernst ist.
    Die Kuscheltour hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, außerdem droht der Mieter bereits mit dem Mieterschutzbund.

    Absatz 2 besagt:
    der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

    Wenn der Mieter die Sorgfalt - hier die Unterlassung des Transportes der Mülltonne über die Treppe - nicht einhält, ist dies Grund einer fristlosen Kündigung.

    ich hab es so formuliert:

    Stellplatz der Mülltonnen
    Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach nach dem Gesetz als zumutbar.
    Der Transport der Mülltonnen über die Außentreppe wird untersagt, da es hierdurch bereits in der Vergangenheit zu Schäden an der Treppe kam.
    Zuwiderhandlung kann nach §543 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

    Hallo
    Darf ein Mieter selber bestimmen wo die Mülltonnen stehen sollen oder legt der Vermieter den Standort fest?

    Der Mieter will die Mülltonnen neben der Haustüre und muss diese zum Entleeren eine Außentreppe nach oben bringen.
    Diese Treppe soll nun aber saniert werden und da es schon früher Beschädigungen der Treppe durch Mülltonnen gab möchte ich als Vermieter dies untersagen.

    Der neue Standort ist oberhalb der Außentreppe also rund 20m von der Haustüre entfernt und liegt dierekt am Weg zu seinem Auto.

    Muss ich als Vermieter dulden, dass die neu sanierte Treppe nun erneut durch Mülltonnen beschädigt werden könnte?

    Dann habe ich die Flächenverordnung richtig im Kopf.

    Darf ich den Flur zu 100% miteinberechnen?

    Dachschrägen bis 2m. zu 100% und 2m. - 1m. zu 50% und unter 1 M gar nicht - RICHTIG?

    Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Unser Mieter hat uns bereits nahe an den Ruin gebracht Die Gerichtskosten musste ich bereits über einen Kredit finanzieren und Geld für Räumung habe ich auch keines:(

    Hallo

    Im Mietvertrag steht:

    Vermietet werden 5 Räume der Wohnraum beträgt ca. 140qm.

    1. In der Tat habe ich einen Tippfehler und der Wohnraum ist leider nur 120qm und damit um über 10% kleiner.

    2. Nach BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09 ist jedoch eindeutig festgelegt, dass die Wohnung nur aus 5 Räumen besteht. Ferner wurde besichtigt.

    3. Irgendwo habe ich gelesen, dass der Mieter nur nach bekanntwerden die Miete Kürze darf, dann aber bis zu 4 Jahre bzw- 3 Jahre rückwirkend.

    4. Der Mieter ist alleine und läßt alle Räume verwarlosen. Damit hat er nachweißlich keinen Bedarf an mehr Wohnraum.

    5. Welche Räume werden zur Bemessung herangezogen?
    - Gästetoilette
    - Küche
    - Bad
    - Flur
    - 5 Zimmer
    - Abstellraum innerhlab der Wohnung
    - Dachboden
    - großes Kellergewölbe
    - Gartenhaus
    - Grundstück
    LEider ist im Mietvertrag kein Hinweis auf die Berechnungsart, daher gilt vermutlich die alte Bemeesung und die Din Norm dürfte ungültig sein.

    Was kann ich tun um möglichst wenig nachlassen zu müssen?

    Dei Frage ist, ob ich Fotos machen darf, wenn er einwilligt dass wir in die Wohnung können.
    Darf ich den Wohnraum vermessen bei einem genehmigten Besichtigungstermin.

    Welche Möglichkeiten hat er einen Besichtigungstermin zu verweigern.

    Welche Frist muss ich ihm einräumen für einen Besichtigungstermin.

    In der Räumungsklage wurden 3500 € Forderung aufgeführt.

    Seit Klageerhebung sind weitere Mietschulden aufgelaufen. aktuell ca. 5000 €

    Normalerweise müsste ich eine Klageerhöhung machen.

    Ein Teil der Mietkürzung ist jedoch berechtigt sagen wir mal 50%.

    Bekomme ich nun 3500 € zugesprochen, weil ich auf die Klageerhöhung verzichtet habe, oder nur die Hälfte davon?
    Kann ich dann die restlichen Mieten dennoch einfordern?

    Hallo
    Seit 1 Jahr zahlt der Mieter keine Miete mehr.

    In erster Instanz kam es bei der Räumungsklage zu einen Urteil weil der Mieter keinen Antrag stellte (Versäumnisurteil).
    Mitterlweile wurde Einspruch erhoben,

    Der Mieter zahlt noch immer keine Miete. Seit Klageschrift sind 5 Monate vergangen.

    Da ich teilweise auch im Unrecht bin und sowieso nie das Geld für die ausstehenden Mieten bekomme, habe ich bislnag noch keine Erhöhung der ausstehenden Mieten beantragt.

    Muss ich die Klage nun erhöhren, oder kann der Teil, der dem Mieter angeblich zurecht zusteht mit den Mieten der letzten Monate verrechnet werden.

    Wenn ich keine Erhöhung beantrage, kann ich dann später noch das restliche Geld einfordern?

    Hallo
    Unser Mieter hat eine fristlose Kündigung von uns bekommen und wohnt dennoch seit Monaten darin.

    Mittlerweile haben wir einen Räumungstitel, gegen den die Gegenseite wiederspruch eingelegt hat.

    Ende November kommt der 2. Verhanldungstermin.

    Ich möchte Beweisfotos schießen wie der Mieter die Wohnung verwarlosen lies.

    1. darf ich um das Haus heumgehen und den Garten fotografieren ohne zustimmung des Mieters?
    2. Wenn ich einen Besichtungstermin vereinbare, darf ich dann dort Fotos machen.
    3. Wie lange muss ich dem Mieter die Zeit geben in der eine Besichtung erfolgt?

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