Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht folgendes:
§ 2 Mietdauer
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2012. Für die Zeit bis zum 31.01.2013 verzichten die Parteien
wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Es verlängert sich hiernach auf unbestimmte Zeit,
wenn es nicht fristgemäß gekündigt wird.
(2) Wird der vermietete Wohnraum zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter
Schadensersatz nur fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu
vertreten hat. Das Recht des Mieters zur Mietminderung oder zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger
Gebrauchsgewähr bleibt unberührt.
(3) Die Vertragsverlängerung gem. § 545 BGB bei Fortsetzung des Mietgebrauches nach Beendigung des
Mietverhältnisses durch den Mieter wird ausgeschlossen.
Wann bzw. zu welchem Datum (mit welcher Frist) dürfte ich denn nun den Mietvertrag kündigen?
Vielen Dank schon einmal!! ![]()