Kaution zum Teil zurückbehalten

  • Guten Tag
    Meine Tochter hat für 4 Monate (Juni-September 2009) in einem Studentenwohnheim (25 m2 Zimmer) gewohnt. In der Miete war eine Nebenkostenpausche enthalten.
    Jetzt wurde ein Teil der Kaution von 400.- € zurückbezahlt und 130.- € einbehalten, mit der Begründung, das so lange zurückzubehalten bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt.

    Meine Frage:
    - Sind die 130.- € für 4 Monate Mietdauer nicht unverhältnismässig, zumal in der Miete
    schon 85.- € Nebenkostenpauschale im Monat vorgeleistet wurden?

    Danke für die Antworten!
    Herzliche Grüsse
    Martina

  • Da hat der Vermieter leider Recht mit der Einbehaltung eines Teils der Kaution. Hier ein Auszug aus dem Mietrechtslexikon:

    Eine Ausnahme (längere Frist als 6 Monate) ist dann zu machen , wenn es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht. Oft ist die Abrechnung im Zeitpunkt des Auszugs nicht fertig, oder eine Zwischenabrechnung aus Kostengründen nicht ratsam. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, einen Zwischenabrechnung zu erstellen. In diesen Fällen kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution (in angemessener Höhe einer möglichen Nachzahlung) zurückbehalten. Siehe Urteil des AG Hannover (oben) oder LG Berlin, Beschluß vom 5. Mai 2000, Az: 65 S 144/00 Quelle: Grundeigentum 2000, 893-894, - BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VII ZR 71/05). Angemessen seien 3 bis 4 monatliche Vorauszahlungsbeträge (AG Hamburg WM 97,213).
    Vor dem Urteil des BGH war die Frage der Einbehaltung der Kaution als Sicherheit für Betriebskosten(oder Heizkosten) unter den Gerichten teils heftig umstritten.
    Die Kaution dient vereinbarungsgemäß der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, und dazu gehören eben auch die Betriebskosten.


  • ...zumal in der Miete schon 85.- € Nebenkostenpauschale im Monat vorgeleistet wurden?
    Martina

    Hallo Martina,
    wichtig ist, und hier hat Mainschwimmer mglw. etwas übersehen, ob es sich um eine Pauschale oder eine monatliche Vorauszahlung (=Abschlagszahlung) auf die jähliche NK-Abrechnung handelt.
    Also, bitte nochmal im MV nachlesen.

  • Hallo Zusammen
    Es sind sogar 95 € mtl. Vorauszahlung für NK gewesen...habe nochmal im MV nachgelesen.

    Was wir aber jetzt auch gesehen haben...was in der damaligen Not ein Zimmer in Stuttgart zu finden wir wohl übersehen haben...
    "Ist die Mietdauer kürzer als 12 Monate, wird eine Verwaltungspauschale von 75 € und eine Schönheitsreparaturpauschale (gestaffelt ab 6 Monate) von 12 € fällig".

    In Anbetracht, dass dies ein Studentenwohnheim ist, eine Frechheit, da viele auch nur Praktikas in Stuttgart haben und eben so ein Wohnheim statt einer Wohnung nutzen. Die machen damit so richtig Kohle auf Kosten der Studenten bzw. der Eltern die ja noch das meiste finanzieren.

    Nun, so ein fehler passiert uns sicher nicht noch einmal.

    Grüsse
    Martina

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!