Nicht abgeschlossene Modernisierung, trotzdem Erhöhung zahlen?

  • Guten Morgen,
    Dieses Jahr wurde ja das Analog TV abgeschaltet und auf Digital Umgerüstet. Auch bei uns im Haus kam der Techniker um die Antennenstecker auszutauschen, worüber ich mich auch gefreut habe.

    Nun besitze ich 2 Wohnungen im Haus, meine Hauptwohnung wurde erfolgreich umgerüstet, die 2. Wohnung habe ich als Büro gemietet und hier konnte der Techniker die Stecker nicht austauschen, da es irgendwelche Probleme gab.

    Wie dem auch so, ich hatte meinen Vermieter per Email darauf aufmerksam gemacht, das im Büro die Stecker bisher nicht ausgetauscht werden konnte, mit der bitte sich darum zu kümmern.

    Bis heute ist die Digital Umrüstung nicht vollzogen worden, nur seit 3 Monaten hätte ich eigentlich dafür schon die Mieterhöhung zahlen müssen, was ich nicht gemacht habe.

    Jetzt hat mich mein Vermieter deswegen angemahnt, ich solle schnellst möglich nachzahlen.

    Der Kern meiner Frage:
    Muss ich die Mieterhöhung zahlen auch wenn ich kein Digital-TV empfangen kann, da der Techniker die Stecker nicht austauschen konnte?

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Berlin

  • Wenn ich den Techniker damals richtig verstanden habe, sind die Antennen-Dosen zusammen mit dem Nachbarn verbunden, was bedeuten würde, bei einem Kanal wechsel würde ich ebenfalls das Programm des Nachbarn umschalten.

    Er konnte daher nicht die Stecker tauschen, wollte sich nochmal melden, was nie passiert ist.
    Meinem Vermieter habe ich ebenfalls darüber berichtet, mit der bitte den Techniker nochmal vorbeizuschicken. Was nie passiert ist.

    Fakt ist, ich kann im Büro kein Digital empfangen.

  • Nach welchen Kriterien wird denn die Kabelgebühr umgelegt?

    Also die komplette Umrüstung von Analog auf Digital-SAT hat knapp 6.000 EUR gekostet, laut schreiben wurden diese auf alle Mietparteien umgelegt.
    Dann heißt es noch das nach §559 BGB die Modernisierung mit 11% Jährlich auf die Nettokaltmiete umgelegt werden kann.

  • Hat sich jetzt erstmal erledigt, hab heute nochmal meinen Vermieter angeschrieben und Ihm mitgeteilt das ich mich über die genaue Rechtslage kundig mache.

    Er schickt den Techniker jetzt vorbei und die Erhöhung findet erst statt, wenn die Umrüstung klappt :)

    Danke trotzdem für Eure Posts.

  • Hallo Sascha-Mario,

    ich nehme an, dass das Haus an einer Satellitenschüssel "hängt".
    Wenn lt. Mietvertrag die Kosten für den Antennenanschluss in den Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, muss der VM dafür sorgen, dass das auch funktioniert, egal, wie hoch der Aufwand ist.
    Dass Du die Kosten dafür z.Zt. nicht zahlst, finde ich i.O.

    "Dann heißt es noch das nach §559 BGB die Modernisierung mit 11% Jährlich auf die Nettokaltmiete umgelegt werden kann."
    Richtiger: auf die anteiligen Nettomieten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. Oktober 2012 um 23:06)

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