Beiträge von Sascha-Mario

    Wenn ich den Techniker damals richtig verstanden habe, sind die Antennen-Dosen zusammen mit dem Nachbarn verbunden, was bedeuten würde, bei einem Kanal wechsel würde ich ebenfalls das Programm des Nachbarn umschalten.

    Er konnte daher nicht die Stecker tauschen, wollte sich nochmal melden, was nie passiert ist.
    Meinem Vermieter habe ich ebenfalls darüber berichtet, mit der bitte den Techniker nochmal vorbeizuschicken. Was nie passiert ist.

    Fakt ist, ich kann im Büro kein Digital empfangen.

    Guten Morgen,
    Dieses Jahr wurde ja das Analog TV abgeschaltet und auf Digital Umgerüstet. Auch bei uns im Haus kam der Techniker um die Antennenstecker auszutauschen, worüber ich mich auch gefreut habe.

    Nun besitze ich 2 Wohnungen im Haus, meine Hauptwohnung wurde erfolgreich umgerüstet, die 2. Wohnung habe ich als Büro gemietet und hier konnte der Techniker die Stecker nicht austauschen, da es irgendwelche Probleme gab.

    Wie dem auch so, ich hatte meinen Vermieter per Email darauf aufmerksam gemacht, das im Büro die Stecker bisher nicht ausgetauscht werden konnte, mit der bitte sich darum zu kümmern.

    Bis heute ist die Digital Umrüstung nicht vollzogen worden, nur seit 3 Monaten hätte ich eigentlich dafür schon die Mieterhöhung zahlen müssen, was ich nicht gemacht habe.

    Jetzt hat mich mein Vermieter deswegen angemahnt, ich solle schnellst möglich nachzahlen.

    Der Kern meiner Frage:
    Muss ich die Mieterhöhung zahlen auch wenn ich kein Digital-TV empfangen kann, da der Techniker die Stecker nicht austauschen konnte?

    Liebe Grüße aus dem sonnigen Berlin

    Vielen Dank für all Eure Infos.
    Fakt ist, die Erhöhung ist so erstmal unwirksam. Die Frist hatten Sie aber eingehalten. Bis zum 30.09.2012 laut Schreiben sollte ich der Erhöhung zustimmen, die Erhöhung würde dann ab dem 01.10.2012 in Kraft treten.

    Wie gesagt, wir sind Zwei Personen die beide im Mietvertrag stehen, sind aber nicht verheiratet, das ist wohl aber egal. Die Erhöhung ist aber nur an einem von uns gerichtet, hehe.

    Mal schauen wie die reagieren werden ... berichte wieder.

    LG Sascha

    Guten Morgen,
    ich habe folgende Frage.
    Ich habe eine Mieterhöhung nach § 558 auf die ortsübliche Vergleichsmiete bekommen und muss Sie bis zum 30. September 2012 zustimmen.

    Nun habe ich im Netz gelesen, das die Erhöhung unwirksam ist, wenn die Erhöhung nicht an alle Mieter die im Mietvertrag stehen, gerichtet ist.

    Wir sind 2 Personen, haben beide den Vertrag unterschrieben, die Erhöhung ist aber nur an einem von uns gerichtet.

    Bevor ich mich jetzt in die Brennesseln setze, würde ich gerne wissen, wie ich mich am besten verhalten soll.

    Einfach ein kurzes schreiben aufsetzen, mit der Begründung das ich die Erhöhung so nicht akzeptiere?

    Wahrscheinlich wird mein Vermieter sofort eine neu Erhöhung an uns beide gerichtet, aufsetzen. Gibts da eine Frist, wann die Erhöhung wirksam ist, evtl. 3 Monate?

    Ich bedanke mich und grüße Euch aus der Mitte Berlins
    Sascha

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