Beiträge von toseva
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Hallo,
wir haben Ärger mit unseren Mietern, die die Wohnung zum 30.11. gekündigt haben. Sie verweigern uns den Anspruch die Wohnung mit Mietinteressenten zur Weitervermietung im angemessenem Rahmen zu besichtigen. Seit der Kündigung durften 2 Interessenten die Wohnung besichtigen und dann haben sie sich plötzlich verweigert! Es sind Wochen vergangen, in denen wir nicht voran gekommen sind.
Nun möchten wir aber unseren Anspruch gern durchsetzen und wir haben die Mieter schriftlich aufgefordert uns innerhalb von 4 Tagen bis zum Mietsende 6 Besichtigungstermine für die Wohnung mitzuteilen. Wir gehen leider davon aus, das hier nicht reagiert wird. Der nächste Schritt wäre ja dann eine einstweilige Verfügung!!!
Wie würde denn sowas ablaufen? Kennt sich jemand aus? Was ist wenn sich auch hierüber hinweg gesetzt wird? Und wenn die Mieter zwischenzeitlich in einer Hau-Ruck-Aktion ausziehen und keine neue Adresse oder eine falsche Adresse mitteilen und sich auch beim Einwohnermeldeamt nicht ummelden und dann einfach weg sind und uns Wohnungsschlüssel vielleicht mit der Post oder so schicken???
Vielen Dank für Antworten!
LG
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prima vielen Dank, hatte es eben erst nicht gelesen!
LG
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also befindet sich der Mieter bereits am 16. im Zahlungsverzug, wenn die Miete am 15. nicht eingegangen ist und kann dann abgemahnt werden, oder?
LG und Vielen Dank
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Hallo,
habe da gleich noch mal eine Frage:
Muss der Mieter den Vermieter nach Vorankündigung zur Wohnungsbesichtigung mit eventuellen Nachmietern in die Wohnung lassen? Oder kann er eine Besichtigung verweigern?
Vielen Dank im Voraus!
LG
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Hallo,
wir haben mit unserem Mieter den 15. des Monats als Zahlungstermin vereinbart. Wann befindet sich denn der Mieter dann hier im Zahlungsverzug? Normal heißt es ja am 03. Werktag! Kennt sich jemand aus?
LG
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