Neue Nebenkosten durch Modernisierung der Hausverteileranlage

  • Ich hab eine Frage zu einer angekündigten Erhöhung der Nebenkosten um knapp 13 EUR monatlich. Es handelt sich um einen 2006 geschlossenen Mietvertrag, aus dem ich mal die (meiner Meinung nach) entscheidenden Passagen zitiert habe:

    Zitat von Allgemeine Vertragsbestimmungen


    Der Vermieter ist berechtigt, den Betrieb der Gemeinschaftseinrichtungen neu zu regeln oder einzustellen sowie neue Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen. Falls neben der Miete ein Sonderentgelt für diese Leistungen vereinbart ist, ist es ggf. neu zu bemessen. Für die Nutzung neu geschaffener Einrichtungen kann ein angemessenes zusätzliches Entgelt erhoben werden.


    Zudem liegt dem Mietvertrag ein Ausdruck der BetrKV bei, die sich allerdings im Wortlaut von der Version auf der Seite des BMJ unterscheidet.


    Jetzt hat der Mieter ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, in dem mitgeteilt wird, dass eine Drittfirma beauftragt wurde,

    Zitat

    das mittlerweile über 40 Jahre alte Hausverteilernetz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, damit es Ihnen in Zukunft möglich ist, digital TV, HDTV sowie Internet- und Telefondienste in Anspruch zu nehmen.

    Die Nutzung der neuen digitalen Technik werden wir ab Januar 2013 in den Nebenkosten an sie weiterbelasten.

    Der Mieter hat kein Interesse an der Nutzung der neuen digitalen Technik und möchte deshalb die angekündigten Kosten nicht zahlen. Wie stehen die Chancen?


    Achso, was genau sind "Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelerweiterung / Kabelweitersendung entstehen"?

  • Hallo Jens L,
    es ist immer entscheident was beide Parteien vereinbart haben.
    Tipp. Sie können gegebenfalls eine Anfrage beim Vermieter und Anbieter stellen, ob die Möglichkeit besteht Ihren Anschluß nicht frei zu schalten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Der Mieter hat kein Interesse an der Nutzung der neuen digitalen Technik und möchte deshalb die angekündigten Kosten nicht zahlen.


    Soweit ich weiss, sind die Kosten anerkannter Modernisierungen, Miet- und Wohnwertverbesserungen vom Mieter zu tragen.
    Du bist ja nicht der Einzige, der davon momentan (angeblich) nicht profitieren möchte, jedoch der Nachmieter mglw. schon.
    Ich habe jedoch auch schon mal gelesen, dass die Möglichkeit der Verplombung des Anschlusses besteht.

  • Bei uns wurde eine Modernisierung der Kabelanlage im Haus durch den Kabelbetreiber vorgenommen. Die Kosten der Modernisierung trug die Kabelfirma. Wichtig ist, das Sie die Dienste in bisheriger Form weiter nutzen können (dafür bezahlen Sie die Gebühr in den Nebenkosten).
    Durch eine Modernisierung wird die bestehende Anlage den modernen Ansprüchen gerecht (ist eine Frage des technischen Fortschrittes)und fernsprech- und internettauglich gemacht.
    Diese zusätzlichen Dienste müssen Sie, wenn Sie wollen, extra bezahlen und das erfolgt in der Regel direkt beim Betreiber. Das hat dann nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun.
    Darüberhinaus gibt es noch die Möglichkeit, Ihren Anschluß in der Form zu sperren, das Sie die erweiterten Dienste nicht in Anspruch nehmen können. Die Sperrung des Anschlußes ist nicht gebührenfrei, sondern wird einmalig abgegolten.

    So ist mir das bekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (16. Oktober 2012 um 17:02)

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