Ich hab eine Frage zu einer angekündigten Erhöhung der Nebenkosten um knapp 13 EUR monatlich. Es handelt sich um einen 2006 geschlossenen Mietvertrag, aus dem ich mal die (meiner Meinung nach) entscheidenden Passagen zitiert habe:
Zitat von MietvertragAlles anzeigen…
Der Vermieter stellt dem Mieter folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Benutzung zur Verfügung:
- Zentralheizung
- Warmwasserversorgung
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- Maschinelle Wascheinrichtungen gegen gesondertes Entgelt
- Breitbandkabelanschluß
…Neben der Miete sind von Vertragsbeginn an monatlich als Vorauszahlung im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) zu entrichten.
…
Die "Allgemeinen Vertragsbestimmungen" … in ihrer jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil dieses Vertrages und werden vom Mieter anerkannt.
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Zitat von Allgemeine Vertragsbestimmungen…
Der Vermieter ist berechtigt, den Betrieb der Gemeinschaftseinrichtungen neu zu regeln oder einzustellen sowie neue Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen. Falls neben der Miete ein Sonderentgelt für diese Leistungen vereinbart ist, ist es ggf. neu zu bemessen. Für die Nutzung neu geschaffener Einrichtungen kann ein angemessenes zusätzliches Entgelt erhoben werden.
…
Zudem liegt dem Mietvertrag ein Ausdruck der BetrKV bei, die sich allerdings im Wortlaut von der Version auf der Seite des BMJ unterscheidet.
Zitat von BetrKV lt. MietvertragAlles anzeigen15.
die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörenden Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelerweiterung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage,
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;
Zitat von BetrKV lt. BMJAlles anzeigen15.
die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage;
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;
Jetzt hat der Mieter ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, in dem mitgeteilt wird, dass eine Drittfirma beauftragt wurde,
Zitatdas mittlerweile über 40 Jahre alte Hausverteilernetz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, damit es Ihnen in Zukunft möglich ist, digital TV, HDTV sowie Internet- und Telefondienste in Anspruch zu nehmen.
…
Die Nutzung der neuen digitalen Technik werden wir ab Januar 2013 in den Nebenkosten an sie weiterbelasten.
Der Mieter hat kein Interesse an der Nutzung der neuen digitalen Technik und möchte deshalb die angekündigten Kosten nicht zahlen. Wie stehen die Chancen?
Achso, was genau sind "Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelerweiterung / Kabelweitersendung entstehen"?