HILFE, was renovieren bei Auszug

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe erheblichen Klärungsbedarf.
    Wir hatten heute ein ziemlich bescheidenes Gespräch mit unserem Vermieter und mir fehlt die Geduld, bis ich mit dem Mieterbund sprechen kann. Bin gerade sehr aufgebracht und um jedes klärende, aber auch konstruktive Wort das ihr mir geben könnt froh.
    Folgendes: grundlegend haben wir unsere Wohnung gekündigt
    - Datum des Einzugs 23.6.2011
    abgesprochen war damals:
    Wände werden gestrichen
    neues Laminat wird in einem Teil der Wohnung verlegt
    Wohnung wird gereinigt übergeben

    Zustand bei Einzug war folgender:
    Wohnung war nicht gereinigt, z.B. überall Staubfusseln,Fliesenspiegel total verdreckt, Fensterrahmen vom Rauch regelrecht gelb, Müll von Handwerkern die das laminat legten noch vorhanden inkl. Sägestaub vom Laminat, Wände teilweise gar nicht gestrichen, teilweise nur Bohrlöcher geschlossen, teilweise aber auch gar keine verschlossen, wenn gemalert war, dann so schlecht, das Übergänge gerade in den Ecken zur Decke hin sichtbar waren etc. die Liste ist lang

    Ich war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und es konnte jeden Moment losgehen. Der Vermieter schaute sich hilflos um, drückte uns das Übergabeprotokoll in die Hand und meinte füllen Sie es aus und schicken Sie es mir zu.
    Ich habe dann damals begonnen von allem Fotos zu machen, habe begonnen ein Schreiben aufzusetzen, tja und dann kam das Kind und bei allem Glück, wie vielleicht manch einer weiß auch extrem viel Schlafentzug und Chaos. Also habe ich dieses Protokoll hintenangestellt und vergessen.

    Vor Einzug durfte ich also komplett Grundreinigen, also Böden, Fenster, Toiletten, Badewanne, Dusche etc.da kamen echt Industriereiniger zum Einsatz, anders ging es nicht, Balkon abgekärchert usw.
    In der Zwischenzeit haben wir Laminat(in Fliesenoptik) in der Küche verlegt, der alte PVC Boden war eine Zumutung, habe die Toilettenbrillen ersetzt, die waren schön gelb dank Urinstein und habe nich ein paar elektroleitungen gezogen(Aufputz) damit die Lampe in der Mitte des Raumes hängt.

    Jetzt dachten wir fairer Deal für Vermieter, wir lassen das Laminat, Toibrillen und Leitungen drinn und gehen unrenoviert und ungereinigt raus. Mit dieser Einstellung saßen wir heut im Gespräch mit Vermieter und seiner tollen Tochter, die das ganze managen will, aber damals überhaupt nicht dabei war. Die Fotos wurden mit halben Auge angeschaut, Laminat in der Küche ist ja sowieso doof, Toilettenbrillen sind ja nicht teuer usw. Dafür wurde sich an einer Wand die wir farbig gestrichen haben und an Tapetentieren (das sind lustige kleine und große Tiere, die man aus Tapete schneidet und auf die Tapete aufklebt) im Kinderzimmer unserer Tochter gestört. So bekomme man das ja nicht vermietet.

    Wir haben im Mietvertrag den Passus:
    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand.
    Jetzt haben wir ja kein Übergabeprotokoll gemacht, das Einzige was interessierte waren die Zählerstände. Wer ist jetzt in der Beweispflicht, wer hat Recht?????

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und ich hoffe wir haben nicht noch einmal den schwarzen Peter.

    Einen schönen Abend noch
    Barbara

  • Zitat

    Wer ist jetzt in der Beweispflicht,

    Ihr, denn es fehlt ein schriftliches Protokoll, das etwas anderes aussagt.

    Zitat

    wer hat Recht?????

    Auch dir sei gesagt, dass deine Frage durch die inflationären Fragezeichen keinesfalls wichtiger wird. Vor allen Dingen dann nicht, wenn die Gegenseite sich im Recht befindet.

    Zitat

    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand.

    Das ist einzig relevant.

  • Hallo,

    wollte keinem durch die Anzahl der Fragezeichen zu nahe treten, bin einfach nur aufgebracht. Das bedeutet also deiner Antwort nach, wir sind komplett in der Beweispflicht? Und wenn kein Protokoll, dann Pech? Was ist denn mit den Fotos? Was ist mit Leuten die diesen Zustand so gesehen haben? Kann man da überhaupt nichts machen?

  • Kurze Rede:

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Beweisbar!?

    Ansonsten gilt das im Mietvertrag Vereinbarte.

  • Gibt's das auch verständlich?sorry :)
    Was ich einfach wissen möchte, Wohnung war nicht renoviert, im Mietvertrag steht dieser Passus. Der Vermieter hat das nicht "renoviert", sondern die Vormieterin. Hat damals ja selbst gesagt, doll ist es nicht. Und jetzt haben wir den Zonk, weil er kein Protokoll schreiben wollte.

  • Hallo Barbara,

    nachfolgend meine Meinung; Du darfst auch ruhig böse sein, denn Substanz entscheidet:

    "mir fehlt die Geduld, bis ich mit dem Mieterbund sprechen kann."
    Vielleicht wird sogar ein Gang zu einem Fachanwalt sinnvoll sein.

    "abgesprochen war damals:"
    Toll, abgesprochen... Wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus?

    "Zustand bei Einzug war folgender:"
    Beweisbar?

    "Was ich einfach wissen möchte, Wohnung war nicht renoviert, im Mietvertrag steht dieser Passus."
    Dann würde ich die Wohnung besenrein verlassen, aber bspw. Dübellöcher verschliessen und Wohnung putzen, um nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten.

    "Der Vermieter hat das nicht "renoviert", sondern die Vormieterin."
    Interessiert nicht, hast mit der Vormieterin keinen Vertrag.

    "Ich war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und es konnte jeden Moment losgehen."
    Entschuldige, aber auch dies ist nicht relevant.

    "Der Vermieter ... drückte uns das Übergabeprotokoll in die Hand und meinte füllen Sie es aus und schicken Sie es mir zu.
    Also habe ich dieses Protokoll hintenangestellt und vergessen."
    Toll, ...:mad:

    "Vor Einzug durfte ich also komplett Grundreinigen, ..."
    Wen interessiert's jetzt?

    "Wir haben im Mietvertrag den Passus:
    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand."
    Den Rest habe ich oben markiert.

    "Wer ist jetzt in der Beweispflicht,"
    Derjenige, der Ansprüche stellt.

    "wer hat Recht?????"
    Entscheidet letzten Endes ein Amtsgericht(!!!!!).

  • [quote='1']
    "abgesprochen war damals:"
    Toll, abgesprochen... Wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus?

    steht im Mietvertrag

    "Zustand bei Einzug war folgender:"
    Beweisbar?
    leider nur anhand von Fotos mit Datum und den Zeugen, die es gesehen haben

    "Was ich einfach wissen möchte, Wohnung war nicht renoviert, im Mietvertrag steht dieser Passus."
    Dann würde ich die Wohnung besenrein verlassen, aber bspw. Dübellöcher verschliessen und Wohnung putzen, um nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten.

    Also auch die Dübellöcher, die wir gar nicht gemacht haben, weil nicht beweisbar?

    "Der Vermieter hat das nicht "renoviert", sondern die Vormieterin."
    Interessiert nicht, hast mit der Vormieterin keinen Vertrag.

    das ist richtig, aber er hatte doch Sorge zu tragen, das ordentlich ausgeführt wird, oder?

    "Ich war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und es konnte jeden Moment losgehen."
    Entschuldige, aber auch dies ist nicht relevant.

    ja interessiert keinen, ist man ja selbst Schuld an so nem Zustand...großartig, das ganze wäre mir aber auch so nicht passiert, wenn ich nicht einfach nur noch schnell mein Bett hätte aufstellen wollen um danach in die Klinik zu fahren

    "Der Vermieter ... drückte uns das Übergabeprotokoll in die Hand und meinte füllen Sie es aus und schicken Sie es mir zu.
    Also habe ich dieses Protokoll hintenangestellt und vergessen."
    Toll, ...:mad:

    Auch so was ist menschlich, passiert euch aber scheinbar einfach nicht und dann kann man schnell den Zeigefinger rausholen

    "Vor Einzug durfte ich also komplett Grundreinigen, ..."
    Wen interessiert's jetzt?

    mich, da ich nicht noch mal komplett reinigen will

    "Wir haben im Mietvertrag den Passus:
    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand."
    Den Rest habe ich oben markiert.

    ja und gibt sie halt auch wieder so ab, dachte ich

    "Wer ist jetzt in der Beweispflicht,"
    Derjenige, der Ansprüche stellt.

    wir haben ein leeres Protokoll, bis auf die Zählerstände, keine Seite hat irgendetwas darauf unterschrieben, also weder das renoviert, noch das nicht renoviert wurde.

    Und nochmal abschließend, ja wir haben gepennt, ist mir auch klar, aber mir bringt es keine Punkte wenn hier alle mit dem Hammer auf mich einkloppen.Hier herscht meines Ermessens nach ein etwas zu rauer Ton, vor allem Neulingen gegenüber, die von den Erfahrenen auf eine Art belehrt werden, die mich stark an Schulzeiten erinnert. Es sollte alles immer schön konstrúktiv bleiben und dabei spielt der Ton auch immer eine Rolle...


  • Und nochmal abschließend, ja wir haben gepennt, ist mir auch klar, aber mir bringt es keine Punkte wenn hier alle mit dem Hammer auf mich einkloppen.


    Manchmal ist schon ein Hammer vonnöten, vor allen Dingen dann, wenn man partout begriffsstutzig ist.

    Sie müssen hier nicht zedern und lamentieren. Tun Sie das, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn da zum Auszug keine Regelung getroffen ist, gilt besenrein.

  • badi:

    ""Zustand bei Einzug war folgender:"
    Beweisbar?
    leider nur anhand von Fotos mit Datum und den Zeugen, die es gesehen haben"
    Istja besser als nichts.

    ""Was ich einfach wissen möchte, Wohnung war nicht renoviert, im Mietvertrag steht dieser Passus."
    Dann würde ich die Wohnung besenrein verlassen, aber bspw. Dübellöcher verschliessen und Wohnung putzen, um nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten.
    "Also auch die Dübellöcher, die wir gar nicht gemacht haben, weil nicht beweisbar?"
    Meine Antwort hieraus habe ich unterstrichen. Wenn Du Dir jedoch dazu zu schade bist, bitteschön...:cool:

    "Der Vermieter hat das nicht "renoviert", sondern die Vormieterin."
    Interessiert nicht, hast mit der Vormieterin keinen Vertrag.
    "das ist richtig, aber er hatte doch Sorge zu tragen, das ordentlich ausgeführt wird, oder?"
    Nein. Sorge zu tragen hat nur jemand, mit dem Du einen Vertrag hast. Ist das so schwer zu begreifen?

    ""Ich war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und es konnte jeden Moment losgehen."
    Entschuldige, aber auch dies ist nicht relevant.
    "ja interessiert keinen, ist man ja selbst Schuld an so nem Zustand...großartig,""
    Im BGB-Mietrecht wirst Du keine schwangeren Sentimentalparagraphen finden.

    "das ganze wäre mir aber auch so nicht passiert, wenn ich nicht einfach nur noch schnell mein Bett hätte aufstellen wollen um danach in die Klinik zu fahren"
    Weshalb hat der Teufel seine Grossmutter erschossen?
    - Sie hatte keine Ausrede.

    ""Der Vermieter ... drückte uns das Übergabeprotokoll in die Hand und meinte füllen Sie es aus und schicken Sie es mir zu.
    Also habe ich dieses Protokoll hintenangestellt und vergessen."
    Toll, ...:mad:
    "Auch so was ist menschlich, passiert euch aber scheinbar einfach nicht und dann kann man schnell den Zeigefinger rausholen""
    Freue Dich, das könnte Euch evtl. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung helfen, da der VM mglw. nicht(s) beweisen kann.

    ""Vor Einzug durfte ich also komplett Grundreinigen, ..."
    Wen interessiert's jetzt?
    "mich, da ich nicht noch mal komplett reinigen will""
    Niemand wird von Dir eine Reinigung der Fussleistenwinkel mit der Zahnbürste erwarten.

    ""Wir haben im Mietvertrag den Passus:
    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand."
    Den Rest habe ich oben markiert.
    "ja und gibt sie halt auch wieder so ab, dachte ich""
    Ist ja m.E. nicht verkehrt gedacht.

    ""Wer ist jetzt in der Beweispflicht,"
    Derjenige, der Ansprüche stellt.
    "wir haben ein leeres Protokoll, bis auf die Zählerstände, keine Seite hat irgendetwas darauf unterschrieben, also weder das renoviert, noch das nicht renoviert wurde.""
    Könnte, wie gesagt, Euer Vorteil sein.

    "Und nochmal abschließend, ja wir haben gepennt, ist mir auch klar, aber mir bringt es keine Punkte wenn hier alle mit dem Hammer auf mich einkloppen.Hier herscht meines Ermessens nach ein etwas zu rauer Ton,..."
    Tja, sowas kommt vor...: Neil Fullard - Britain's Got Talent 2010 - Semi-final 2 - YouTube

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