Wäremdämmung Gesetzlich vorgeschrieben?

  • Hallo, ich wusste nicht so ganz wohin das Thema gehört. Ich habe schon mal im Forum geschaut aber nichts gefunden.

    Es geht darum, das viele Hauseigentümer jetzt Ihre Wohnhäuser von Außen mit dieser Wärmedämmung/Wand neu machen wegen Energie etc Sparen.
    Was wir nur begrüßen würden.
    Unser Wohnhaus 6 Etagen, Baujahr um die 1950 glaube ich in Hamburg.

    Aber leider wird da wohl nichts gemacht.. noch nicht mal das Treppenhaus wird neu gemacht, Holzboden sei 1950, 1x mal angestrichen und das wars..

    Deshalb meine Frage ob ein Gesetzt dafür gibt, wegen dieser Wärmedämmung an Hauswänden.

    Vielen dank

  • Energieeinsparverordnung / EnEV - Entwicklung und Resultate

    Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zur EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert über die wichtigsten Änderungen.

    Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

    Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
    Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

    Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:

    Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
    Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

    Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. "Diese energieeffizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich oft bereits nach kurzer Zeit", so dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich. "Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen."

    Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

  • Zitat

    Deshalb meine Frage ob ein Gesetzt dafür gibt, wegen dieser Wärmedämmung an Hauswänden.

    Nö, gibt es (noch) nicht. Die Gesetzesvorlagen befinden sich noch in den Ausschüssen und werden noch diskutiert.

    Ich denke aber dass dir die Freude vergehen wird, wenn durch diese Maßnahmen deine Miete gewaltig steigen wird.

  • Das sagst du aber komplett falsch!


    Richtig.
    Der Fragesteller möge sich doch mal mithilfe einer Suchmaschine informieren. Mieterhöhung ist nämlich nicht gleich Mieterhöhung.

  • Zitat

    Der Fragesteller möge sich doch mal mithilfe einer Suchmaschine informieren.

    Und das meine ich auch. Wer so gegen alle Forenregeln verstößt und ohne Quellenangabe einen Text zum Thema einstellt, der sollte auch in der Lage sein, mithilfe einer Suchmaschine, das Richtige zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierung zu finden.

  • oder kurz dazu, die Kappungsgrenze von 20 % in 3 Jahren gilt nicht für Mieterhöhungen aufgrund Modernisierung zur Energieeinsparung.

    Es gelten die 11 % per anno der Gesamtkosten.

    Es gibt bisher gottseidank keine Pflicht zur energetischen Sanierung, ausser ggf. der obersten Geschossdecke.

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