Beiträge von pmartin2001

    Hallo, es gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde und zusätzliche von beiden Seiten unterschriebene Zusatzvereinbarungen.

    Das interessiert nicht, denn Ihr habt die Wohnung so übernommen wie besichtigt.

    Tja mein bester da liegst du aber falsch.

    Denn dies ist schon eine Benachteiligung für Mieter..
    Desweiteren wäre dies auch unwirksam wenn starre fristen im Mietvertrag stehen.
    Nachzulesen unter: BGH: Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

    wer seid ihr denn die Forenpolizei???

    Ich denke mal man sollte auf dem Teppich bleiben und nicht Leute anfangen zu beleidigen nur weil es nicht in euren Kram passt was man schreibt.. Wie gesagt wem es stört der muss hier nicht seinen unqualifizierten komentar geben

    sind das WEG Wohnungen im Haus oder gehören die alle dem VM?

    Haben Sie eine Courtage bezahlt?[/QUOTE]

    Die wohnungen bzw das Haus gehört dem Vermieter.
    Eine Courtage wurde nicht gezahlt.
    Wenn fragen sind sollten wir als Mieter eigentlich den HV ansprechen, aber wenn der VM einmal die Woche hier ist kann ich ihn auch ansprechen.

    Danke für die Antworten. Aber ich glaube es gab ein kleines Missverständnis...
    Wir waren die Wohnung ansehen da war sie im Rohbau..
    Der VM teilte uns mit das wenn wir dem MV unterschreiben er sofort die Wohnung beginnt fertig zu machen.
    im Dez. 2011 hatten wir den MV unterschrieben welcher ab 01.04.2012 beginnt. Der Makler der auch Hausverwalter gleichzeitig ist wusste von dem und wir hatten bei Abnahme dies alles aufgezählt und wurden vom VM dann immerwieder vertröstet:(:(:(
    nur ist es jetzt so wir haben ein Baby und müssen Tag und Nacht Heizen was der Witz ist die Heizung geht ab 23 uhr nicht mehr :confused::confused: und früh erst ab 7 uhr so sind in der zeit dazwischen schnell mal die Temp. in allen zimmern unter 10°C.
    Wie gesagt ich werde mit dem HV noch mal Reden.
    Achso was ich noch so gefunden hatte der Zeitmietvertrag ist ja ungültig da der VM keinen Grund für die Befristete Zeit genannt hat und somit der MV als stink normaler MV gilt mit 3 mon. kündigungsrecht bitte krrigiert mich wenn ich irre :)

    Energieeinsparverordnung / EnEV - Entwicklung und Resultate

    Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zur EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert über die wichtigsten Änderungen.

    Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

    Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
    Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

    Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:

    Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
    Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

    Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. "Diese energieeffizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich oft bereits nach kurzer Zeit", so dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich. "Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen."

    Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.

    Hallo

    Ich habe da ebenso ein paar Probleme mit unserer Miet Wohnung.
    Wir sind hier im April eingezogen, Der VM hatte uns zugesagt das er alle Steckdosen, Schalter Installiert, ebenso das Im WZ der Fußboden neu gemacht wird ( Verlegeplatten). ebenso wollter er alle Türen(7 stck.) streichen. Nun ist folgendes Er hatte in der Küche einen Fliesenspiegel legen lassen Ich habe die Fliesen gestellt. Auch hat er eine Einbauküche drinn gelassen. Nun will er für Küche und Fliesen verlegen Geld haben. Es steht davon nirgends etwas. Desweiteren habe ich auf meine Kosten viel an der Wohnung gemacht was er machen wollte, sind bereits 2000€. Er hat die Quittungen bekommen und mir blieb die Kaution ersparrt :-). Jetzt habe ich ihn angesprochen wann er mal die Schalter und steckdosen die noch fehlen mal machen will. Außerdem solle er mal die Eingangstür abdichten. ist ne alte Tür noch aus den 30er Jahren die ist so verzogen das man oben die Hand reinstecken kann zwischen Zarge und tür. Tolle heizkosten werden das wenn man das Hausflur mitheizt. Außerdem ist im WZ der Fußboden immernoch nicht gemacht und zwischen dielen und wand ist ein spalt von je 2-5 cm. und die kälte zieht hoch von der leerwohnung darunter. Der VM sagte mir ich solle es machen und ihm die Rechnungen geben und er bezahlt es. Nur das bei mir auch mal andere Ausgaben anstehen scheint ihn nicht zu Interressieren.
    Nun Überlege ich ob ich zu dem Zuständigen Hausverwalter gehe der Recht freundlich immer ist und mit ihm mal rede Ich meine ich mach es selber wenn sich eine Einigung finden lässt jedoch kann ich nicht mehr in vorleistung gehen.
    Wir haben einen Zeitmietvertrag für 4 Jahre. Frage: komm ich wenn es darauf ankommt aus diesem vertrag ehr raus wenn der VM auf stur stellt denn dies gravierende Mängel find ich
    2. Kann ich den VM auffordern dies zu beseitigen und wenn nicht miete mindern um wieviel %?

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