Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Wir wohnen seit 4 Jahren in einer Wohnung zur Miete. Es sind 3 Parteien im Haus (Eigentümergemeinschaft). Nun will "unser" Eigentümer seine Wohnung verkaufen. Hat der neue Eigentümer dann das Recht zur Kündigung, weil er selbst einziehen möchte? Wenn ja, mit welchen Fristen?

    Danke schon im Voraus für Antworten!

  • Hallo sheep,
    es besteht beim Verkauf einer EIGENTUMSWOHNUNG die Möglichkeit für den neuen Eigentümer die Wohnung zu benutzen. Dazu muss der neue Eigentümer dann eine sog. Kündigung wegen Eigenbedarf den Mieter mitteilen. Schriftlich und es muß klar und deutlich sein, dass Eigenbedarf der Kündigungsgrund ist. Sollte es sich herausstellen, dass die Wohnung nach dieser Art von Kündigung von einen "fremden" neuen Mieter vermietet wird, kann es Probleme für den neuen Eigentümer geben. Sie als Mieter müssen es aber dann nachweisen. Sollte es so sein kann hier am besten ein Rechtsanwalt helfen.
    Da der neue Eigtümer in alle Rechten und Pflichten des Mietverhältnis eintretet (aber erst nach Eintragungs ins Grundbuch !!! ) besteht dann folgende Kündigungsfrist. Bis 5 Jahre - 3 Monate und ab 5 - 8 Jahre 6 Monate und darüber hinaus 9 Monate.

    Tipp. Sollten Sie die Absicht haben das Mietverhältnis beenden zu wollen, so können Sie event. ein Vorteil (Bezahlung des Umzugs, Renovierung der neuen Wohnung etc.) daraus bekommen wenn Sie den Vermieter darüber informieren. Denn eine leere Wohnung läßt sich für den Vermieter - Eigentümer in der Regel besser verkaufen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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