Hallo! Wir wohnen seit 12 Jahren sehr idyllisch auf einem alten Bauerhof. Unsere Wohnung wurde vor ca. 50 Jahren in die Stallungen eingebaut. Wir haben somit fast ein eigenes Haus mit Wintergarten, Terrasse und Gartenstück.
Jetzt will der Vermieter die Stallung abreissen lassen, weil sich eine Renovierung und Instandhaltung nicht rentieren würde und das Teilgrundstück verkaufen. Das Vorderhaus will er renovieren und behalten.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Meiner Meinung nach muss der Vermieter zunächst einmal die Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten?
Muss er ein Gutachten vorlegen, dass der Abriss rentabler ist als eine Investition und können wir ein Gegengutachten vorlegen?
Hätten wir Vorkaufsrecht auf das Teilgrundstück?
Welche rechtlichem Möglichkeiten haben wir?
Ich würde mich über jede Nachricht freuen, weil uns diese Wohnsituation sehr am Herzen liegt! Vielen Dank für´s Interesse!
Kündigung durch Abriss
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Monsieur Jo -
11. Oktober 2012 um 12:04 -
Erledigt
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Meiner Meinung nach muss der Vermieter zunächst einmal die Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten?Richtig.
ZitatMuss er ein Gutachten vorlegen, dass der Abriss rentabler ist als eine Investition und können wir ein Gegengutachten vorlegen?
Er muß nicht; Sie können aber ein solches ausführen lassen (auf Ihre Kosten)
ZitatHätten wir Vorkaufsrecht auf das Teilgrundstück?
Nur wenn es im Grundbuch vereinbart wäre.
ZitatWelche rechtlichem Möglichkeiten haben wir?
Einnen Abriß des Gebäudes können Sie nicht verhindern
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Hallo Monsuir Jo,
rechtliche Möglichkeiten kann und sollte Ihnen nur ein Rechtsanwalt mitteilen.
Lassen Sie es am besten auf Sie zukommen. In der Regel kommt da eine Kündigung Namens "wirtschaftlichen Verwertung" in Frage. Da ist in der Regel auch eine Kündigungsfrist von 9 Monaten (in Ihren Fall) zu beachten. Der Grund muß klar und deutlich im Kündigungsschreiben hervorgehen. Auch sind sonst. kleine Details einzuhalten damit die Kündigung Ihre Wirkung erzieht. Sollte eine Gefahr aufgrund der Bausubstanz bestehen kann eine andere Kündigungsfrist in Frage kommen (hier Rechtsanwalt fragen).Es stellt sich mehr die Frage ob einen Abrissgenehmigung (je nach Bundesland verschieden) vorliegt, da es sich um Abriss von Wohnraum handelt. Sollten Sie dennoch einen Gutachter beauftragen wollen, sollten Sie lieber einen Rechtsanwalt fragen wie Ihre rechtl. Chancen liegen.
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Hallo Bokmiwi! Danke für Ihre Nachricht!
Da eine Zwischenwand feucht ist (ca. 40 cm hoch - liegt am Grundwasserspiegel) wollte ich fragen, ob hier eine Gefahr aufgrund der Bausubstanz besteht oder ob dies nur durch ein Gutachten geklärt werden kann?Gehe mal davon aus, das der Vermieter den Abriss schon mindestens 1,5 Jahre plant, denn seitdem ist immer wieder Feuchtigkeit aufgetreten (besonders nach starken Regenfällen) und er hat uns immer wieder vertröstet und gesagt, das er eine Firma beauftragen würde.
Eine Drainage würde das Problem beheben, aber anscheinend möchte er hierfür kein Geld investieren. -
Monsieur Jo:
"... wollte ich fragen, ob hier eine Gefahr aufgrund der Bausubstanz besteht oder ob dies nur durch ein Gutachten geklärt werden kann?"
Letzteres, auf Deine Kosten, wenn Du es beauftragst."... er hat uns immer wieder vertröstet und gesagt, das er eine Firma beauftragen würde."
Klar, zum Abreissen...
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Hallo Monsieur Jo,
Stand der Dinge ist, dass Sie noch zur Miete wohnen. Somit hat Ihr Vermieter den von Ihnen gemeldeten Mangel (Anzeigepflicht des Mieters) zu beseitigen. Sollten Sie diesen Mangel nicht nachweislich gemeldet haben, so kann bei Gefahr oder auch weiteren Schaden Sie dafür mit verantwortlich gemacht werden. Sollte Ihr Vermieter den Mangel nicht beseitigen, kann Ihnen eine Mietminderung und event. Schadensersatz aufgrund nicht mehr gewährleistete Beschaffenheit und oder Gefahr für Leib und Seele durch die Mietsache event. zustehen. (Rechtsanwalt fragen)Gutachter. Wenn Sie einen Gutachter, wegen des Verkaufs bestellen, muß dieser in der Regel auch von Ihnen bezahlt werden. Was haben Sie davon in Bezug auf den Verkauf? Erst einmal nur Kosten, denn Ihr Vermieter - Eigentümer entscheidet was mit sein Haus - Grundstück passieren soll bzw. kann.
Einen Gutachter für Mangel an der Mietsache ist möglich. Des öfteren reicht hier schon ein Fachanwalt für Mietrecht aus um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Wohlgemerk nach Ihrer Anzeigepflicht und Unterlassung der Vermieterspflicht.
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