Mietminderung wegen Nichtheizbarkeit d. Whg., Schimmel und zu langem Kaltwasservorlau

  • Hallo,

    ich bewohne jetzt seit gut einem Jahr den ersten Stock eines 1995 erbauten Dreifamilienhauses. Unter mir Wohnen die Eltern der Vermieterin, die Wohnung über mir steht leer.

    Schon vor meinem Einzug war jede einzelne Fensterfuge mit Schimmel befallen. Die Vermieterin hat mich immer wieder mit der Beseitigung dieses Mangels vertröstet und anfangs habe ich auch nicht wirklich Druck gemacht. Jetzt nach einem Jahr habe ich dann doch etwas energischer gefordert, dass dieser Mangel beseitigt wird. Daraufhin entfernte meine Vermieterin sämtliche Silikonfugen und sagte mir, dass sich eine Glaserin jetzt mit mir einen Termin vereinbaren würde, um neue Fugen einzusetzen. Das war vor drei Wochen und bis heute ist nichts geschehen.

    Außerdem habe ich seit meinem Einzug den langen Kaltwasservorlauf bemängelt. Meist dauert es bis zu 3 Minuten, bis das Wasser überhaupt erst lauwarm wird. Bis man duschen kann, fließen knapp 40 Liter kaltes Wasser (die natürlich auf meinen Warmwasserzähler gehen), in den Abfluss. Nach einem Jahr konnte ich die Vermieterin dazu bewegen, sich darum zu kümmern. Sie hat mir jetzt eröffnet, dass sie die Umwälzpumpe nun eingeschalten habe, allerdings nur mit einer Zeitschaltuhr. So dauert es nun morgens, mittags und abends jeweils ca. zwei Stunden lang nur noch eine gute Minute, bis das Wasser eine angemessene Temperatur erreicht. Zu allen anderen Tages- und Nachtzeiten ist es noch das gleiche Drama.

    Die Mutter der Vermieterin heizt im EG nur die Küche - und das auch nur tagsüber mit einem Holzofen. Die leerstehende Wohnung über mir wurde gar nicht geheizt. Letzten Winter hat meine Heizung noch funktioniert, obwohl ich es im Badezimmer nie über 17 Grad gebracht habe. Diesen Winter funktioniert die Heizung nur sporadisch. Ich habe die Vermieterin darauf angesprochen und die Aussage erhalten, sie wolle die Heizung nicht extra wegen ein oder zwei Zimmern, die ich heizen wolle, anwerfen. (Ich hatte ihr gesagt, dass es gerade im Bad und im Arbeitszimmer extrem kalt ist - daher ging sie davon aus, ich wolle auch nur diese beiden Zimmer heizen). Ich möchte mir doch bitte einen Heizlüfter aufstellen. Auf Androhung von Mietkürzung lief die Heizung dann plötzlich. Aber nur für ein oder zwei Tage. Das ist nach jeder Beschwerde so. Ich beschwere mich - die Heizung läuft ein oder zwei Tage und es ist wieder kalt.

    Ich weiß - mir werden nun viele raten, einfach auszuziehen. Das ist allerdings in dieser Gegend nicht wirklich leicht. Die Mietpreise sind in dieser Region im letzten Jahr extrem gestiegen und es herrscht Wohnungsknappheit. Eine Wohnung bekommt man eigentlich nur noch, wenn man einen Makler besticht. Also heißt es weitersuchen und hoffen. Aber bis ich eine neue Wohnung gefunden habe, muss ich wohl oder übel noch hier bleiben. Meine Frage ist also: Um wie viel kann ich die Miete kürzen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Lieben Gruß
    K aus M

  • Hallo kmb,

    "Schon vor meinem Einzug war jede einzelne Fensterfuge mit Schimmel befallen."
    Du hättest sie mit Hinweis auf § 535 BGB schriftlich nachweislich auffordern sollen, die Mietsache zeitnah i.O. zu bringen.

    "Daraufhin entfernte meine Vermieterin sämtliche Silikonfugen und sagte mir, dass sich eine Glaserin jetzt mit mir einen Termin vereinbaren würde, um neue Fugen einzusetzen. Das war vor drei Wochen und bis heute ist nichts geschehen."
    Dann bleib' "am Ball" (Antwort w.o.).

    "Meist dauert es bis zu 3 Minuten, bis das Wasser überhaupt erst lauwarm wird. ...
    Sie hat mir jetzt eröffnet, dass sie die Umwälzpumpe nun eingeschalten habe, allerdings nur mit einer Zeitschaltuhr."
    Verstehe iuch nicht. Die Stromkosten der U_Pumpe werden doch auch auf die Nutzer umgelegt, oder?

    "Die Mutter der Vermieterin heizt im EG nur die Küche - ..."
    Wie andere Bewohner heizen tangiert Dich nicht. Dir stehen bestimmte Raumtemperaturen zu, Näheres siehe Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
    und Mietminderungstabelle
    und Go*gle.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!