Lt. Mietrechtslexikons gilt:
Zitat(1) Unwirksam ist eine Klausel nach der der Mieter verschuldensunabhängig haften soll.
In meinem Mietvertrag steht bzgl. Kleinreparaturen nun u.a. folgendes:
"Der Mieter zahlt dem Vermieter...auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft."
Ist das nicht hinreichend für die Ungültigkeit der gesamten Kleinreparaturklausel?
Zudem werden auch "Licht- und Klingelanlagen" aufgeführt. Ist das zulässig?
Danke für Ihre Antworten!