Beiträge von Blackbird48

    Lt. Mietrechtslexikons gilt:

    Zitat

    (1) Unwirksam ist eine Klausel nach der der Mieter verschuldensunabhängig haften soll.


    In meinem Mietvertrag steht bzgl. Kleinreparaturen nun u.a. folgendes:

    "Der Mieter zahlt dem Vermieter...auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft."

    Ist das nicht hinreichend für die Ungültigkeit der gesamten Kleinreparaturklausel?

    Zudem werden auch "Licht- und Klingelanlagen" aufgeführt. Ist das zulässig?

    Danke für Ihre Antworten!

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