Was ist der genaue Kautionsbetrag?

  • Ich möchte mein Kautionskonto auf Bankbürgschaft umstellen. Die Hausverwaltung ist auch einverstanden. Für die Bürgschaftsurkunde brauche ich den genauen Kautionsbetrag.
    Ich gehe davon aus, dass es der Betrag ist, den ich bei Einzug
    (1996) auf das Kautionskonto einbezahlt habe.
    Da ich den Betrag aber nirgendwo bei mir gefunden habe, hab ich bei der HV nachgefragt, und der Sachbearbeiter antwortete mir, ich solle den Kontoauszug der Bank vom 31.12.12 abwarten, dort stünde der Betrag.
    Da steht aber nur der Betrag inkl. der seither angefallenen Zinsen.
    Die HV kann doch nicht die Zinsen in den Kautionsbetrag einbeziehen??

    Und könnte die HV dann einen höheren Kautionsbetrag als hinterlegt verlangen, und zwar angepasst an die jetzige Miete (ich hatte ja seit 1996 Mieterhöhungen)?

  • doch die Zinsen erhöhen die Kautionssicherheit und sind somit Teil der Kaution. Für die Bankbürgschaft musst Du also Kautionsbetrag + Zinsen angeben.

    Imho kann der Kautionsbetrag aber nicht erhöht werden, solange Du keinen neuen MV unterschreibst.
    Also genau der Betrag Alte Kaution + Zinsen wäre dann die Summe.

    Für die Bankbürgschaft gibts natürlich keine Zinsen. Aber bei den aktuell 0,25% ist dass zu verkrafetn.

  • Bist Du sicher mit den Zinsen?
    Eben, weil es bei der Bankbürgschaft ja auch keine Zinsen gibt.
    Das wäre ja ein "Ungleichstellung" der Mieter; jemand, der von Anfang an eine Bankbürgschaft hat und die gleiche Miethöhe & Kautionsbetrag, hat aber dennoch einen niedrigeren Kautionsbetrag als ich, da keine Zinsen inkludiert sind.

    Mir gehts nicht um den geringen Betrag der Zinsen, sondern darum, dass ich nicht noch fast drei Monate warten will. Das müsste ich aber, wenn ich den Kontoauszug abwarten soll.

  • Ja bin ich mir ziemlich sicher, im Zweifel frag einfach bei der Verwaltung nach welchen Kautionsbetrag die möchten, aber wenn die schon sagen, warten Sie auf den Kontoauszzug ist anzunehmen mit Zinsen.
    Die Ungleichstellung geschieht ja nicht durch den Vermieter, es ist die Entscheidung des Mieters und wenn Du kein Bargeld hinterlegst, kanns auch keine Zinsen geben.

    Hast Du den Auszug vom letzten Jahr oder weisst Du wie die Kaution verzinst wird? Dann kannst Du den Betrag ja ausrechnen.

  • Den Auszug vom letzten Jahr hab ich, wie verzinst wird, müsst ich rausfinden.
    Es wird kein hoher Betrag sein. Ich kann ja auch einfach aufrunden? Also wenns z.B. 1.079 EUR sind, mach ich halt einfach 1.100 EUR.
    Oder geht das dann nicht?

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