Ablauf Gerichtsverfahren?

  • Hallo zusammen!

    Nachdem ich vor über einem Jahr aus meiner Wohnung ausgezogen bin, steht mir nun ein Gerichtsverfahren bevor. Da ich sehr unerfahren bin, wollte ich einfach mal fragen, ob jemand sowas schonmal durchgemacht hat und/oder mir was über den Ablauf sagen kann (oder auch Links, die ich beim googlen übersehen habe?). Oder vielleicht auch Tipps, woran ich denken muss und was ich besser nicht mache?

    ich werde wohl auch nochmal zur Rechtsberatung, aber die sieht das alles immer sehr locker, ich bin da eher unsicherer Natur. Daher wäre ich dankbar, wenn mir jemand was zum Ablauf sagen kann, das gibt mir dann ein wenig Sicherheit und beruhigt mich hoffentlich :)

    Ich bin in dem Fall der Beklagte. Noch kurz zur Sachlage: Bei der Übergabe der Wohnung war alles gut, leider nicht schriftlich, da das Verhältnis eigentlich sehr locker und freundschaftlich war.
    Ich hatte nochmal gestrichen, obwohl ich das erst 1,5 Jahre zuvor beim Einzug gemacht hatte. Wurde auch so vom Vermieter abgesegnet (habe auch einen Zeugen).
    Irgendwann kam dann die Nachricht (ca 2-4 Wochen später), ich solle den beauftragen Maler bezahlen, da ich nicht schön genug gestrichen hätte. Habe mich natürlich geweigert, daraufhin kam nichts mehr. 7 Monate später kamen dann noch weitere seltsame Zahlungsaufforderungen (Lediglich nach dem Motto "sie müssen noch Summe X für Nebenkosten und Schönheitsreperaturen bezahlen") Aber keine Konkrete Abrechnung. Auf Nachfragen meinerseits kam immer noch keine Auskunft. Usw..

    Die Rechtsberatung meinte zwar, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ich da was zahlen müsste.. (es geht mir auch garnicht um eure Einschätzung, sondern mehr um den Ablauf)

    Ich hatte bereits meine Sicht der Dinge verfasst und an das Gericht geschickt. Der Vorfall ist jetzt schon über 1 Jahr her, ich weiss nicht, wie gut ich mich noch an alles erinnern kann (zumal ich ja monatelang nicht gedacht hätte, dass das vor Gericht ausgetragen werden muss).

    Jetzt zu meinen Fragen:

    Muss ich dort zu meiner Person Auskunft geben? Wenn ja was? Muss ich überhaupt aussagen oder kann ich auch verweigern? Kann ich einfach auf meine Stellungnahme (oder wie das heisst) verweisen? Was könnten für Fragen auf mich zukommen? Wie lange könnte es dauern? Kann man sich noch kurzfristig einen Anwalt besorgen (ich möchte dem Vermieter eigentlich nicht mehr sehen..)?
    Habe dem Vermieter schon angeboten, einen Teilbetrag zu bezahlen, dies wurde aber auch nicht angekommen (Sollte ich das erwähnen, oder besser nicht?).
    Sollte ich doch verlieren, was für Kosten kommen ca auf mich zu?

    Ich versteh überhaupt nicht, wie solche Sachen vor Gericht landen können..


    Ich habe meine Lehren zum Auszug schon gezogen, fürs nächste Mal, darauf muss also kein Bezug genommen werden ;)

    Vielen Dank schonmal

  • Fragen Sie einen Anwalt ihres Vertrauens. Wenn Sie im Recht sind zahlt den imho der Unterlegene. Eine Erstberatung ist günstig und der Anwalt kann Ihnen alle Ihre Fragen beantworten. Nehmen Sie die Liste mit.

    Sie haben keine konkreten Fragen und eine so umfangreiche Rechtsberatung ist hier weder gestattet noch wirklich durchführbar.
    Dazu wäre auch eine genaue Kenntnis der Unterlagen MV, Mahnungen, Fristen zu berücksichtigen.
    Die Erfahrung vor Gericht ist nicht pauschal zu beschreiben, manche Richter sind ganz vernünftig, andere da schüttelt man nur den Kopf.
    Daher kann man dazu nicht viel sagen.

    Beispiel Ortstermin .. die Mieterin meint hier die Heizung die geht nicht, der Richter dreht das Thermostat auf und der Heizkörper wird warm, 3 Heizungsinstallateure bestätigen als Zeuge dass die Heizung immer ging als sie hinkamen weil die He.. sich wieder beschwert hat.
    Meint der Richter tatsächlich, naja er kann nicht beurteilen ob die Heizung wirklich geht oder nur gerade jetzt. :)

    Aber zum eigentlichen Thema nur ein paar Stichworte

    - wichtig ist die Formulierung der Schönheitsreparaturenklausel im MV
    ist dort eine starre Fristenregelung -> danach mal googeln vereinbart sind Sie aus dem Schneider. Haben Sie ein Einzugsprotokoll?

    - auch wenn im MV die Renovierung zum Einzug und zum Auszug vereinbart wurde, ist die Klausel nichtig und Sie müssen garnichts machen

    - der VM muss Ihnen die Gelegenheit zur Nachbesserung des Mangels geben und darf nicht einfach ungefragt einen Maler beauftragen

    - wenn er bei der Übergabe keine Mängel geltend macht kann er nur noch versteckte Mängel geltend machen und dies nur 6 Monate nach Übergabe der Wohnung (der Farbanstrich ist imho kein versteckter Mangel)

    - die Rechnung des Malers müsste sofern gerechtfertig innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe von Ihnen gefordert werden sonst ist sie verjährt

    ich würde der Sache recht locker sehen und natürlich können Sie einen Anwalt beauftragen, auch kurzfristig. Dass würde ich auch tun.

  • Hallo Waldi,

    Substanz entscheidet, also bitte kein Gesülze, sondern Fakten, kurz und knapp:

    "Irgendwann kam dann die Nachricht"
    Per Rohrpost oder Buschtrommel, von wem und an welchem Datum?

    "ich solle den beauftragen Maler bezahlen, da ich nicht schön genug gestrichen hätte."
    War die Rechnung dabei?
    Wer hat den Maler beauftragt?

    "7 Monate später kamen dann noch weitere seltsame Zahlungsaufforderungen (Lediglich nach dem Motto "sie müssen noch Summe X für Nebenkosten und Schönheitsreperaturen bezahlen") Aber keine Konkrete Abrechnung. Auf Nachfragen meinerseits kam immer noch keine Auskunft."
    OK.

    "Usw.."
    Hä?

    "Muss ich dort zu meiner Person Auskunft geben? Wenn ja was?"
    Ist die Frage ernst gemeint?:mad:

    "Muss ich überhaupt aussagen oder kann ich auch verweigern?"
    Richtig, kannst auch Aussagen verweigern, wenn Du ohne Rechtsverteter dort bist und den Prozess garantiert verlieren willst.

    "Kann ich einfach auf meine Stellungnahme (oder wie das heisst) verweisen?"
    Kannst Du, aber der Richter möchte es wohl nochmals von Dir hören.

    "Was könnten für Fragen auf mich zukommen? Wie lange könnte es dauern?"
    Frag den Abendwind... (ist ein Lied)

    "Kann man sich noch kurzfristig einen Anwalt besorgen"
    Yoo, die gibt's an jeder zweiten Strassenecke zu kaufen...:cool:

    "(ich möchte dem Vermieter eigentlich nicht mehr sehen..)"
    Du musst nicht zum Termin erscheinen, falls Dein RA alles weiss. Kann ich Dir jedoch nicht empfehlen.

    "Habe dem Vermieter schon angeboten, einen Teilbetrag zu bezahlen, dies wurde aber auch nicht angekommen (Sollte ich das erwähnen, oder besser nicht?)."
    Ggü Deinem RA ja.

    "Sollte ich doch verlieren, was für Kosten kommen ca auf mich zu?"
    Deine und Deines Gegners RA-Kosten, Gerichtskosten, evt. Zeugen, Gutachter.

    "Ich versteh überhaupt nicht, wie solche Sachen vor Gericht landen können.."
    Ich verstehe auch nicht, dass schon mal für 50 Cent prozessiert wurde.

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