Kautionsrückzahlung

  • Guten Abend allerseits,

    meine Frau und ich haben unsere alte Wohnung zum 31.05. gekündigt und verlassen. Vor der Übergabe teilte uns der Vermieter mit, dass das Parkett in der Wohnung (vom Vermieter zur Verfügung gestellt) total verlebt aussähe und komplett in der ganzen Wohnung abgezogen werden müsste. Es gab allerdings schon einige Vorschäden in mehreren Räumen, die auch bei unserem Einzug im Übergabeprotokoll festgehalten wurden.

    Ein Kostenvoranschlag wurde erstellt (2000 €). Unsere Versicherung schickte einen Gutachter, der aufgrund der Vorschäden die Erstattung auf 1000 € bezifferte.

    Der Vermieter erklärte sich per E-Mail damit einverstanden,
    50% der Kosten zu übernehmen.

    Inzwischen erhielten wir die Kautionsendabrechnung. Hier wurde uns nun doch der komplette Betrag (2000 €) von der Kaution (ebenfalls 2000 €) einbehalten und gerade mal die 44 € Zinsen überwiesen.

    Daraufhin haben wir die Abrechnung per Einschreiben angefochten.

    Weder hierauf noch auf eine nachgreifende E-Mail erhielten wir eine Reaktion.

    Nun kommen wir uns ein wenig verschaukelt vor und fragen uns wie es weitergehen soll? Rechtsanwalt oder Mieterschutz einschalten?

    Viele Grüße

    Familie Hoffmann

  • Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Mieterschutzbund hat nur beratende Funktion.

    Ich denke, das die Versicherung den Zeitwert richtig geschätzt hat.
    Einen normalen Fußbodenverschleiß hat der Vermieter zu tragen.
    Das Wort "verlebt" deutet das schon an.
    Der Einsatz eines Rechtsanwaltes könnte sich durchaus lohnen.

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