Mängel vor Wohnungsübernahme festgestellt

  • Hallo liebe User,

    habe mich hier im Forum angemeldet, da ich einige Unklarheiten mit der neuen Wohnung habe, in die mein Freund und ich am 15.11 einziehen.
    Wir haben am Wochenende, als wir zum vierten Mal in der Wohnung waren, einige Mängel festgestellt, die uns vorher nie gesagt wurden, bzw teilweise auch nicht gesehen werden konnten.

    1. In der Küche gibt es kein Warmwasser

    2. es gibt keinen Fernsehanschluss - uns wurde von der Vermieterin gesagt, es liegen Kabel in der Wohnung, die angeschlossen werden können. Die jetzigen Mieter wohnen seit acht Jahren da und gucken kein Fernsehen.
    Sonntag haben wir uns die Sache genauer angeschaut: an der Außenwand hängt ein Kabel lose rum, was über acht Jahre den Witterungsverhältnissen ausgesetzt war. Eine passende Satellitenschüssel dazu ist nicht vorhanden.

    3. Die Klingel funktioniert, der dazu passende Summer funktioniert nicht - jetzige Mieter kommen runter, um die Tür zu öffnen

    4. Im Schlafzimmer gibt es keinen Lichtschalter - wir haben eine Wohnung über 2 Etagen gemietet. Das Haus ist recht alt und damals war die obere Etage eine Wohnung. Der untere Teil gehörte nicht dazu.
    Jetzt haben sie den Strom umgelegt, die jetzigen Mieter haben einen Einsatz in der Steckdose. Wenn sie auf eine Funkfernbedienung drücken, geht das Licht an.
    Meiner Meinung sollte es in jedem Zimmer Lichtschalter geben.
    Wir könnten die Fernbedienung übernehmen, finden jedoch erstens die Lösung blöd, auserdem übernehmen wir bereits Dinge für die wir bezahlen und sehen ehrlichgesagt nicht ein, Dinge zu bezahlen, die meiner Meinung nach selbstverständlich sein sollten.

    5. Die Treppenhalterung ist nicht richtig fest und der obere Teil wackelt.

    Außer dem letzten Punkt wissen wir die Mängel alle von den jetzigen Mietern, entweder freiwillig gesagt oder eine Info nach Nachfragen geliefert.
    Den letzten Punkt haben wir selbst rausgefunden.

    Im Moment sind wir dabei, ein Schreiben mit den Mängeln aufzusetzen, damit diese bis zur Wohnungsübergabe beseitigt werden können.

    Mfg Sternchen

  • Zu 1. In einer Küche muss nicht unbedingt fließendes Warmwasser zur Verfügung stehen. Ihr könnt für kleines Geld einen 5 Liter Waschtischspeicher anschaffen.

    Zu 2. Installiere eine eigene Schüssel.

    Zu 3. Das soll der Vermieter in Ordnung bringen.

    Zu 4. Wenn von Anfang feststeht, dass kei Lichtschalter vorhanden ist, dann solltet ihr euch einen eigenen Schalter bauen, oder den Mietvertrag nicht unterschreiben.

    Zu 5. Das wiederum ist Sache des Vermieters.

    Ich denke, dass in diesem Haus die Miete nicht sehr hoch ist. Da muss man schon ein paar Abstriche machen.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Das mit dem Fernsehen habe ich mir gedacht, steht leider auch nicht im Mietertrag drin, dass wir einen haben.

    Trotzdem wurde uns versichert, dass wir Fernsehen empfangen können, was eine falsche Information war.

    Bei dem Lichtschalter dachte ich, dass es selbstverständlich ist.

    Aber so sieht man mal, was für den Vermieter nicht selbstverständlich ist.

    Leider haben wir den Mietvertrag schon unterschrieben.
    Wenn ich könnte, würde ich dies rückgängig machen.

    Mein jetziger Vermieter sagte, wenn ich bis zum 15.10.12 kündige, komme ich am 15.12.12 raus, was allerdings trotzdem bedeutet, dass wir eine Monatsmiete bezahlen müssen und die Dinge, die wir übernehmen (schriftlich festgehalten)

  • Zitat

    wenn ich bis zum 15.10.12 kündige, komme ich am 15.12.12 raus,

    Was sind das denn für krumme Termine. Mietverträge laufen in der Regel immer bis zum Monatsletzten. Und eine Kündigungsfrist ist auch 3 Monate. Du solltest unbedingt nachsehen, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Frühestes Ende des Mietvertrages wäre nämlich der 31.12., vorausgesetzt der Vermieter hält spätestens am 04.10. die Kündigung in Händen.

  • Fand ich auch komisch, er sagte mir das, da unser mietvertrag am 15.11.12 beginnt, kann er wohl auch zum 15. gekündigt werden.

    Haben die normalen Fristen im Mietvertrag stehen:
    "Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften"

  • Mööööp. Falsch

    § 573c

    Fristen der ordentlichen Kündigung(1)
    Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

  • Vielen Dank, wiegesagt, ich war auch anderer Meinung.
    Wenn mir allerdings jemand, der bei einer Wohnungsgesellschaft arbeitet, und eigentlich Ahnung davon haben muss, mir das sagt, glaube ich eher ihm, als meiner Kenntnis.
    Aber da wir jetzt schon zu dritt sind, die diese Ansicht haben, wird er mir da wohl was falsches erzählt haben.

  • Hallo Sternchen,

    weshalb zwei Threads??

    "Wir haben am Wochenende, als wir zum vierten Mal in der Wohnung waren, einige Mängel festgestellt,
    1. In der Küche gibt es kein Warmwasser"
    Muss auch nicht, wie bereits erläutert wurde.

    "2. es gibt keinen Fernsehanschluss - uns wurde von der Vermieterin gesagt, es liegen Kabel in der Wohnung, die angeschlossen werden können."
    Durch wen und auf wessen Kosten?

    "3. Die Klingel funktioniert, der dazu passende Summer funktioniert nicht"
    Diesen Mangel sollte der VM vor Eurem Einzug i.O. bringen (§ 535 BGB).

    "4. Im Schlafzimmer gibt es keinen Lichtschalter"
    Wenn Ihr mit diesem Wissen die Wohnung so mietet, dann war es das...

    "Wir könnten die Fernbedienung übernehmen,"
    Wäre Eure Privatangelegenheit mit dem Vormieter.

    "5. Die Treppenhalterung ist nicht richtig fest und der obere Teil wackelt."
    Wenn Ihr mit diesem Wissen die Wohnung so mietet, dann war es das...

    "Im Moment sind wir dabei, ein Schreiben mit den Mängeln aufzusetzen, damit diese bis zur Wohnungsübergabe beseitigt werden können."
    Wäre dann Goodwill des VM.

    "Das mit dem Fernsehen habe ich mir gedacht, steht leider auch nicht im Mietertrag drin, dass wir einen haben."
    In keinem Mietvertrag auf Erden steht, dass die Mieter einen FS haben.

    "Trotzdem wurde uns versichert, dass wir Fernsehen empfangen können, was eine falsche Information war."
    Schriftlich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache?

    "Bei dem Lichtschalter dachte ich, dass es selbstverständlich ist."
    Nöö, selbstverständlich ist, dass die Mietsache grundsätzlich so gemietet wird wie besichtigt.

    "Leider haben wir den Mietvertrag schon unterschrieben."
    Aha...:o

    "Mein jetziger Vermieter sagte, wenn ich bis zum 15.10.12 kündige, komme ich am 15.12.12 raus, was allerdings ..."
    recht ungewöhnlich ist, wie bereits geschrieben wurde. Hfftl. kann Dein jetziger VM sich dann noch dran erinnern. Hast Du bereits nachweislich korrekt gekündigt?

    "trotzdem bedeutet, dass wir eine Monatsmiete bezahlen müssen"
    Überschneidungen sind immer zwangsläufig.

  • Hallo Berny,

    2 Threads, weil das 2 verschiedene Themen sind.

    zu 2. Es wäre Fernsehanschluss vorhanden sagte sie. Das ist ein Haus, wo es keinen Kabelanschluss gibt.
    Sie sagte es sei eine Satellitenschüssel und der Anschluss vorhanden.

    zu 4: Das war nicht mit unserem Wissen. Ich habe es noch nie erlebt, dass es keine Lichtschalter in einer Wohnung gibt, also habe ich leider auch nicht darauf geachtet.
    Meine Eltern, meine Schwester und ihr Mann und mein Freund übrigens auch nicht, da jeder so etwas für selbstverständlich hält.

    zu 5: könnte man dies nicht auch unter § 535 BGB laufen lassen?
    Ist doch die Instandhaltung der eigenen Mietsache.

    Mein jetziger Vermieter = Arbeitet bei der Wohngesellschaft wo ich derzeit meine Wohnung habe, er gab mir Tipps, ob es alles rechtens ist, und hat erst am Ende des Gespräches gehört, dass ich mit dem Gedanken spiele, meine jetzige Wohnung zu behalten.
    Die Wohnungsgesellschaft hat meine Kündigung bereits zum 1.12.12 schriftlich bestätigt.

    Liebe Grüße

  • Sternchen82:

    "zu 2. Es wäre Fernsehanschluss vorhanden sagte sie. Das ist ein Haus, wo es keinen Kabelanschluss gibt.
    Sie sagte es sei eine Satellitenschüssel und der Anschluss vorhanden."
    Zeigen lassen.

    "zu 4: Das war nicht mit unserem Wissen. Ich habe es noch nie erlebt, dass es keine Lichtschalter in einer Wohnung gibt, also habe ich leider auch nicht darauf geachtet.
    Meine Eltern, meine Schwester und ihr Mann und mein Freund übrigens auch nicht, da jeder so etwas für selbstverständlich hält."
    Mein Kommentar bleibt.

    "zu 5: könnte man dies nicht auch unter § 535 BGB laufen lassen?
    Ist doch die Instandhaltung der eigenen Mietsache."
    Du hast das Treppenhaus nicht gemietet. Solange es verkehrssicher ist, ist es ok.

    "Mein jetziger Vermieter = Arbeitet bei der Wohngesellschaft wo ich derzeit meine Wohnung habe, er gab mir Tipps, ob es alles rechtens ist, und hat erst am Ende des Gespräches gehört, dass ich mit dem Gedanken spiele, meine jetzige Wohnung zu behalten."
    Deine/Eure Entscheidung...

    "Die Wohnungsgesellschaft hat meine Kündigung bereits zum 1.12.12 schriftlich bestätigt."
    Glaube ich nicht, sondern entweder zum 30.11. oder 31.12. wäre korrekt(er).

  • ja die kündigung ist zum 30.11!

    zum thema treppe: die treppe ist in unserer Wohnung, da sie über 2 etagen geht, hab ich ja geschrieben.

    mal ganz abgesehen davon, dass ihr das ganze haus gehört und sie damit ja dann auch für den flur verantwortlich wäre, oder nicht?

  • Hallo Sternchen82,

    präzise Ausdruckweise, besonders in rechtlichen Dingen, kann das Leben ungemein erleichtern - nervlich und finanziell.

    "ja die kündigung ist zum 30.11!"
    OK, meinst wohl die Kündigungsbestätigung...

    "zum thema treppe: die treppe ist in unserer Wohnung, da sie über 2 etagen geht, hab ich ja geschrieben."
    Und gehört damit zur Mietsache, welche die VM gem. § 535 BGB i.O. zu halten hat.

    "mal ganz abgesehen davon, dass ihr das ganze haus gehört und sie damit ja dann auch für den flur verantwortlich wäre, oder nicht?"
    Sicher, den VM bzw. Grundstückseigentümer trifft die Verkehrssicherungspflicht: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

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