Beiträge von Sternchen82

    Hallo Berny,

    den haben wir bereits vorliegen und unterschrieben.
    Bezüglich der Betriebskosten steht dort:

    §2 Mietzins und Nebenkosten

    [...]

    Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)
    Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 145€ zu zahlen.

    [...]

    Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.

    [...]

    Hallo Berny,

    2 Threads, weil das 2 verschiedene Themen sind.

    zu 2. Es wäre Fernsehanschluss vorhanden sagte sie. Das ist ein Haus, wo es keinen Kabelanschluss gibt.
    Sie sagte es sei eine Satellitenschüssel und der Anschluss vorhanden.

    zu 4: Das war nicht mit unserem Wissen. Ich habe es noch nie erlebt, dass es keine Lichtschalter in einer Wohnung gibt, also habe ich leider auch nicht darauf geachtet.
    Meine Eltern, meine Schwester und ihr Mann und mein Freund übrigens auch nicht, da jeder so etwas für selbstverständlich hält.

    zu 5: könnte man dies nicht auch unter § 535 BGB laufen lassen?
    Ist doch die Instandhaltung der eigenen Mietsache.

    Mein jetziger Vermieter = Arbeitet bei der Wohngesellschaft wo ich derzeit meine Wohnung habe, er gab mir Tipps, ob es alles rechtens ist, und hat erst am Ende des Gespräches gehört, dass ich mit dem Gedanken spiele, meine jetzige Wohnung zu behalten.
    Die Wohnungsgesellschaft hat meine Kündigung bereits zum 1.12.12 schriftlich bestätigt.

    Liebe Grüße

    Wir haben sie bereits darauf hingewiesen, sie solle uns eine Auflistung der entstehenden Betriebskosten zuschicken.
    Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen.

    Wir müssen noch zu ihr, um ihr ein Schreiben vorbeizubringen. Da wollten wir das Thema nochmal ansprechen und sagen, dass wir eine Betriebskostenabrechnung möchten.

    Was meinst du mit dem Schweigen?
    Wenn wir mehrmals darauf aufmerksam machen, haben wir doch unsere Pflicht getan, oder nicht?

    Unseres Wissens nach sind in dem Haus keine Wasseruhren. Ist es dann überhaupt möglich, den Verbrauch für die einzelnen Parteien aufzulisten?
    Ehrlichgesagt sehe ich es nämlich nicht ein, für die anderen 2 Parteien mitzuzahlen, nur weil sie mehrmals die Woche baden gehen usw.

    Tut mir leid, falls ich doofe Fragen stelle. Zur Zeit habe ich eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft, dort gab es nie Probleme.
    Mit unseren 22 Jahren ziehen wir in unsere erste gemeinsame Wohnung, mit nicht so viel Hintergrundwissen, was bei der Wohnung, die wir gemietet haben, scheinbar notwendig ist.

    Vielen Dank, wiegesagt, ich war auch anderer Meinung.
    Wenn mir allerdings jemand, der bei einer Wohnungsgesellschaft arbeitet, und eigentlich Ahnung davon haben muss, mir das sagt, glaube ich eher ihm, als meiner Kenntnis.
    Aber da wir jetzt schon zu dritt sind, die diese Ansicht haben, wird er mir da wohl was falsches erzählt haben.

    ich frage mich, warum die Vermieterin keine Betriebskostenauflistung herausgibt.

    Meines Erachtens nach hat sie keine Ahnung von dem Thema. Sie gibt den jetzigen Mietern weder eine Auflistung, was zu den Nebenkosten gehört, noch hat nie einer eine Abrechnung bekommen, mit einer Nachzahlung oder Erstattung.

    Dies wird sich bestimmt auch nicht ändern, wenn wir in der Wohnung wohnen, daher möchte ich wissen, was ist, wenn dieser Fall eintritt und wir keine Betriebskostenabrechnung bekommen.

    Mir wurde gesagt, dass wir, wenn wir erstmal in der Wohnung wohnen, unsere Nebenkosten vollständig zurückbekommen, wenn wir keine Abrechnung bekommen.

    Stimmt das?

    LG Sternchen

    Vielen Dank für die Antwort.
    Das mit dem Fernsehen habe ich mir gedacht, steht leider auch nicht im Mietertrag drin, dass wir einen haben.

    Trotzdem wurde uns versichert, dass wir Fernsehen empfangen können, was eine falsche Information war.

    Bei dem Lichtschalter dachte ich, dass es selbstverständlich ist.

    Aber so sieht man mal, was für den Vermieter nicht selbstverständlich ist.

    Leider haben wir den Mietvertrag schon unterschrieben.
    Wenn ich könnte, würde ich dies rückgängig machen.

    Mein jetziger Vermieter sagte, wenn ich bis zum 15.10.12 kündige, komme ich am 15.12.12 raus, was allerdings trotzdem bedeutet, dass wir eine Monatsmiete bezahlen müssen und die Dinge, die wir übernehmen (schriftlich festgehalten)

    Hallo liebe User

    ich bin neu hier. Mein Freund und ich ziehen am 15.11 in eine neue Wohnung, vermietet durch eine Privatperson.
    Die jetzigen Mieter wohnen seit 8 Jahren in der Wohnung und haben noch nie eine Betriebskostenabrechnung bekommen.
    Nach ihrer Aussage sind sie sehr glücklich damit, da sie angeblich 3-4 mal die Woche baden, und so "wenig" bezahlen.

    Die Wohnung ist 75qm groß. Kaltmiete ist 385 Euro, die Nebenkosten 145Euro.
    Im Vertrag wird auf die Vorauszahlung der Betriebskosten hingewiesen.
    Die Auflistung befindet sich "s. Anlage 1". (Die wir nie erhalten haben)

    Mein jetziger Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) hat mir dazu geraten, darauf hinzuweisen, dass ich die Auflistung und Abrechnung haben will.
    Wenn wir diese nicht bekommen, dürfen wir wohl die gesamten Nebenkosten zurückverlangen.
    Ist das so richtig?
    Ratet ihr mir das in schriftlicher oder mündlicher Form zu machen?

    Liebe Grüße,
    Sternchen

    Hallo liebe User,

    habe mich hier im Forum angemeldet, da ich einige Unklarheiten mit der neuen Wohnung habe, in die mein Freund und ich am 15.11 einziehen.
    Wir haben am Wochenende, als wir zum vierten Mal in der Wohnung waren, einige Mängel festgestellt, die uns vorher nie gesagt wurden, bzw teilweise auch nicht gesehen werden konnten.

    1. In der Küche gibt es kein Warmwasser

    2. es gibt keinen Fernsehanschluss - uns wurde von der Vermieterin gesagt, es liegen Kabel in der Wohnung, die angeschlossen werden können. Die jetzigen Mieter wohnen seit acht Jahren da und gucken kein Fernsehen.
    Sonntag haben wir uns die Sache genauer angeschaut: an der Außenwand hängt ein Kabel lose rum, was über acht Jahre den Witterungsverhältnissen ausgesetzt war. Eine passende Satellitenschüssel dazu ist nicht vorhanden.

    3. Die Klingel funktioniert, der dazu passende Summer funktioniert nicht - jetzige Mieter kommen runter, um die Tür zu öffnen

    4. Im Schlafzimmer gibt es keinen Lichtschalter - wir haben eine Wohnung über 2 Etagen gemietet. Das Haus ist recht alt und damals war die obere Etage eine Wohnung. Der untere Teil gehörte nicht dazu.
    Jetzt haben sie den Strom umgelegt, die jetzigen Mieter haben einen Einsatz in der Steckdose. Wenn sie auf eine Funkfernbedienung drücken, geht das Licht an.
    Meiner Meinung sollte es in jedem Zimmer Lichtschalter geben.
    Wir könnten die Fernbedienung übernehmen, finden jedoch erstens die Lösung blöd, auserdem übernehmen wir bereits Dinge für die wir bezahlen und sehen ehrlichgesagt nicht ein, Dinge zu bezahlen, die meiner Meinung nach selbstverständlich sein sollten.

    5. Die Treppenhalterung ist nicht richtig fest und der obere Teil wackelt.

    Außer dem letzten Punkt wissen wir die Mängel alle von den jetzigen Mietern, entweder freiwillig gesagt oder eine Info nach Nachfragen geliefert.
    Den letzten Punkt haben wir selbst rausgefunden.

    Im Moment sind wir dabei, ein Schreiben mit den Mängeln aufzusetzen, damit diese bis zur Wohnungsübergabe beseitigt werden können.

    Mfg Sternchen

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