Hilfe bei Eigenbedarfskündigung

  • Unsere Vermieter haben heute, zwei Monate nach unserem Einzug, Eigenbedarf angemeldet und möchten uns noch zum Jahresende raus haben.

    Begründung: sie ist im 5. Monat Schwanger und fühlt sich in ihrem neuen Haus nicht wohl, da es sehr weit draußen auf dem Land ist. Der dortige Wohnkomfort ist wohl sehr hoch. Dass sie Schwanger ist, wußte sie also bereits vor unserem Einzug. Auch die Verhältnisse im neu gekauften Haus waren ihr bekannt.

    Von einem befristeten Mietvertrag war nicht die Rede. Es besteht keine wirtschaftliche Notsituation seitens der Vermieter, außer dass sie für das neue Haus entsprechend Geld in die Hand nehmen mußten.

    Wir sind eine junge Familie mit 2jährigem Sohn und Hund. Unser Sohn ist mitten in der Eingewöhnung bei der Tagesmutter. Kindergartenplätze sind schwer zu finden. Bei erneutem Umzug geht alles wieder von vorne los.

    Haben wir Chancen, diese Misere abzuwenden?

    Sind für jeden Tipp dankbar!

  • Danke für die schnellen Antworten.

    Unsere Bedenken sind, dass wir nicht überblicken können, wo es in dieser absurden Situation evtl. doch eine rechtliche Möglichkeit für die Vermieter gibt, damit durchzukommen.

    Fakt ist, deren neue Wohnsituation Plus die neue Lebenssituation durch die Schwangerschaft standen bereits während unserer Bewerbung für die Wohnung fest.

    Den verlinkten Artikel hatten wir auch schon gefunden. "Eigentlich" ist damit ja alles klar.

    Aber auf welche Ideen könnte ein von denen beauftrager Anwalt evtl. kommen um deren Interessen durchzusetzen und was könnten wir entgegensetzen? Welche Ansprüche haben wir, um einen Rechtsbeistand zu bekommen?

  • >Welche Ansprüche haben wir, um einen Rechtsbeistand zu bekommen?

    Bargeld oder eine Rechtschutzversicherung, die aber schon abgeschlossen gewesen sein sollte, ansonsten ggf. Mieterverein der keine Wartefrist hat. Wobei eine Vertretung letztendlich auch Geld kosten wird.

    Bei einer so kurzen Mietzeit kann von Vorsatz bzw. zumindest Fahrlässigkeit seitens des VM ausgegangen werden. Ich würde der Kündigung widersprechen und ansonsten mit entsprechenden Schadensersatzforderungen wie Umzug, ggf. Mehrkosten Miete usw. drohen.

  • Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Mir fiel noch auf:

    Begründung: sie ist im 5. Monat Schwanger und fühlt sich in ihrem neuen Haus nicht wohl,


    Ist natürlich ein stichhaltiges Argument.... nur leider finde ich weder im Mietrecht noch im Bürgelichen Recht einen Wohlfühlparagraphen...:cool:

  • Ich fühle mich auch manchmal nicht wohl in meiner Wohnung :)
    ich glaube ich kündige mal einem Mieter auf Eigenbedarf mit der Begründung.
    Ich denke da sollten schon stichhaltigere Gründe vorliegen.
    Ausserdem ist so eine Schwangerschaft im Regelfall nach 9 Monaten vorbei.


  • Ausserdem ist so eine Schwangerschaft im Regelfall nach 9 Monaten vorbei.


    ... wenn es nicht gerade so ist wie es neulich passierte, als der Günni sagte: "Die Frau Schmitz hat entbunden, sie kann jetzt wieder neu geladen werden.":cool:

  • Update:
    Heute kam die schriftliche Kündigung. Als Begründung ist aufgeführt:
    - der Vermieterin wurde vor jahren ärztlich behauptet, sie könne keine Kinder bekommen
    - nun doch Schwanger seit Juni
    - Mietvertragsunterzeichnung war im Mai, Einzug im August
    - sie hat ihr soziales Netzwerk in Umgebung des von uns bewohnten Hauses
    - Infrastruktur mit 3,5 km zum nächsten Ort beim neuen Haus für sie nicht zumutbar
    - ihre Versetzung als Lehrerin wurde im Sommer abgelehnt
    - wegen der Schwangerschaft hat sie keinen neuen Versetzungsantrag gestellt

    - wir hatten gefordert, von sämtlichen Kosten befreit zu werden, die hierdurch entstehen, dies beinhaltet auch eine Maklercourtage für ein gefundenes Mietobjekt ab Dezember, dies lehnt sie jedoch ab

    Sie bietet an:
    1. Keine Mietzahlungen für die Monate Dezember 2012 und Januar 2013. (= EUR 2390,-)
    -- diesen Betrag betrachten wir als nichtig, da sie schließlich selbst so schnell wie möglich einziehen möchte. Dann weiter Mietzahlungen zu erheben, wäre doch sowieso nicht möglich, oder?

    2. Keine Schönheitsreparaturen. Beschädigungen sind hiervon ausgenommen. Wir bitten lediglich dass Ihr das Haus & Garten so verlasst wie Ihr es vorgefunden habt.
    -- bei so kurzer Mietdauer doch selbstverständlich, oder?

    3. Übernahme von Umzugskosten für ein Umzugsunternehmen auf Nachweis bis zu EUR 1000,-.

    4. Mediator: Dieses Angebot unterstreichen wir an dieser Stelle noch einmal! Diesen von uns ehemals hierfür einkalkulierten Kostenpunkt von ca. EUR 1000,- bieten wir Euch ohne Nachweis als weiteres Entgegenkommen an.
    -- sie hatte ein Gespräch gemeinsam mit einem Mediator vorgeschlagen, dessen Kosten sie übernehmen wollte. Was das soll, ist uns schleierhaft.


    Meine Fragen:
    - ist dies ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund?
    - können wir aufgrund der uns entstandenen Unanehmlichkeiten (psychische Belastung, Aufwand für Suche neuer Mietobjekte + Kinderbetreuung am evtl neuen Wohnort, Auswirkungen eines erneuten Umzugs auf unser Kind) irgendwelche Schadenserstzansprüche geltend machen?
    - die Vorstellung, bis zu 2 1/2 Jahre lang sämtliche rechtlichen Instanzen zu durchlaufen, ohne sichere Aussicht auf Erfolg, stellt für uns eine große Verunsicherung dar, weshalb wir in Erwägung ziehen, den Kürzeren zu ziehen. Allerdings bleiben wir dann auf Kosten sitzen. Bekommt man die mit erwähnter Schadensersatzforderung oder sonst irgendwie wieder rein?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo,
    also, so wie ich das lese ist diese Sache nicht eindeutig.
    Sie ist ja erst nach Unterzeichnung des MV schwanger geworden.
    Die Begründung, das die nächste Infrastruktur in 3,5 km Entfernung ihr nicht zuzumuten sei
    finde ich aber hanebüchen- das wusste sie doch vorher.
    Was die Ablehnung Ihrer Versetzung angeht weiss ich nicht, ob das Gericht dies u.U.
    als Grund akzeptieren würde.
    Wie auch immer, es wird Euch kein Anwalt dieser Welt versprechen, dass Ihr diesen Prozess gewinnen werdet.Also bleibt immer ein Risiko und eine lange Zeit, in der man nicht weiss, ob man nun wohnen bleibt oder nicht,von finanziellen Dingen, die auf einen zukommen können mal ganz zu schweigen.Das Gleiche gilt aber auch für die Gegenseite.
    Den Vorschlag eines Mediators finde ich persönlich sehr gut,erlaubt es Euch doch u.U.,ohne Anwalt, Gerichtskosten etc. eine Einigung zu finden.Sie kommt Euch doch schon entgegen,vielleicht solltet Ihr mal einen solchen Termin wahrnehmen und schauen,wie eine Lösung ggf. aussehen kann.

  • Wulfsen:

    "- ist dies ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund?"
    Einen triftigen konnte ich nicht erkennen.

    "- können wir aufgrund der uns entstandenen Unanehmlichkeiten (psychische Belastung, Aufwand für Suche neuer Mietobjekte + Kinderbetreuung am evtl neuen Wohnort, Auswirkungen eines erneuten Umzugs auf unser Kind) irgendwelche Schadenserstzansprüche geltend machen?
    - die Vorstellung, bis zu 2 1/2 Jahre lang sämtliche rechtlichen Instanzen zu durchlaufen, ohne sichere Aussicht auf Erfolg, stellt für uns eine große Verunsicherung dar, weshalb wir in Erwägung ziehen, den Kürzeren zu ziehen. Allerdings bleiben wir dann auf Kosten sitzen."
    Pokern...

    "Bekommt man die mit erwähnter Schadensersatzforderung oder sonst irgendwie wieder rein?"
    God only knows...

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Nochmal anders gefragt: ist es nicht so, dass ein Versetzungsantrag grundsätzlich das Risiko birgt, abgelehnt zu werden? Und wäre es unter dieser Voraussetzung nicht fahrlässig oder sogar eine Täuschung, das Haus zu vermieten, das man bei Ablehnung dann doch selbst bräuchte?

    Und noch eine andere Frage: ich habe gehört, dass in Berlin oft sehr hohe Abfindungen gezahlt werden, wenn ein Vermieter Eigenbedarf hat oder das Haus verkauft. Das ist vielleicht eine Spezialität Berlins. Wie sieht das generell aus? Welche Ansprüche können wir als Mieter stellen?

  • [quote='1']Danke für die schnellen Antworten!

    Nochmal anders gefragt: ist es nicht so, dass ein Versetzungsantrag grundsätzlich das Risiko birgt, abgelehnt zu werden? Und wäre es unter dieser Voraussetzung nicht fahrlässig oder sogar eine Täuschung, das Haus zu vermieten, das man bei Ablehnung dann doch selbst bräuchte?

    Das mag sein, aber auch das hat dann ein Richter zu entscheiden und bedeutet somit eine juristische Auseinandersetzung.Und wie der Richter das Risiko einschätzt, ob ein Versetzungsantrag ein Risiko birgt weiss man auch nicht.


    Und noch eine andere Frage: ich habe gehört, dass in Berlin oft sehr hohe Abfindungen gezahlt werden, wenn ein Vermieter Eigenbedarf hat oder das Haus verkauft. Das ist vielleicht eine Spezialität Berlins. Wie sieht das generell aus? Welche Ansprüche können wir als Mieter stellen?

    Wie es in Berlin gehandhabt wird kann ich nicht sagen.Ich denke aber, das man mit der psychischen Belastung eines 2- jährigen u.U. Probleme bekommt. Der Richter wird hier womöglich nur die
    " Hard- Facts" zugrunde legen: Maklercourtage,Umzugskosten, Renovierungskosten etc.

  • hallo nochmals,
    Ich vergass zu schreiben, dass leider alle " hätte,wäre, wenns" leider nicht viel bringen, um darüber zu spekulieren. Eine Täuschung kann ich nicht zweifelsfrei sehen,weil Ihre Vermieterin erst nach dem unterschriebenen Vertrag Ihre Schwangerschaft festgestellt haben will und den Selbstbezug hauptsächlich mit Ihrer Schwangerschaft begründet.
    Gewissheit bringt im Zweifel nur ein Urteil.
    Leider ist im heutigen Mietrecht auch nicht alles glasklar und die Gerichte urteilen tw.auch unterschiedlich.
    Damit Sie hier weiterkommen kann ich in 1. Instanz nur den Mieterschutzvein empfehlen,
    dort kann man eine erste juristische Beratung und auch Tipps bekommen,im Zweifel müssen Sie, wenn Sie es dann durchziehen wollen, einen Anwalt engagieren.
    Achten Sie darauf, einen Fachanwalt für Mietrecht auszuwählen, für Andere ist das Thema
    zu komplex und oft unbekannt.

  • Hallo,

    Für den angeblichen Verstoss gegen Treu und Glauben gilt dasselbe wie oben !!!!!!!
    Wenn Sie nachweisen kann, das Ihre Schwangerschaft erst nach Unterschrift des MV
    festgestellt wurde und der Versetzungsantrag auch erst danach abgelehnt wurde
    Wird das schwierig.
    Sie können jetzt mit noch mehr Argumenten um die Ecke kommen, Recht oder Unrecht wird
    Ihnen nur ein Richter geben !!!!

    Ich verstehe ja ihren Ärger, aber vor Gericht zählen leider nur Fakten und Gesetze und nicht, ob sich jemand übers Ohr gehauen fühlt.


  • Sie können jetzt mit noch mehr Argumenten um die Ecke kommen, Recht oder Unrecht wird
    Ihnen nur ein Richter geben

    Danke, das ist ja klar - schließlich ist das nur ein Forum und kein Gerichtssaal. Meine Fragen dienten dem Abwägen des Risikos.

    Unserem Kind zu Liebe werden wir nicht pokern.

    Herzlichen Dank für die Antworten und schönen Abend noch!

  • Eine Täuschung kann ich nicht zweifelsfrei sehen,weil Ihre Vermieterin erst nach dem unterschriebenen Vertrag Ihre Schwangerschaft festgestellt haben will und den Selbstbezug hauptsächlich mit Ihrer Schwangerschaft begründet.
    Achten Sie darauf, einen Fachanwalt für Mietrecht auszuwählen,


    ... oder Anwältin...;)

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