Beiträge von Wulfsen


    Sie können jetzt mit noch mehr Argumenten um die Ecke kommen, Recht oder Unrecht wird
    Ihnen nur ein Richter geben

    Danke, das ist ja klar - schließlich ist das nur ein Forum und kein Gerichtssaal. Meine Fragen dienten dem Abwägen des Risikos.

    Unserem Kind zu Liebe werden wir nicht pokern.

    Herzlichen Dank für die Antworten und schönen Abend noch!

    Danke für die schnellen Antworten!

    Nochmal anders gefragt: ist es nicht so, dass ein Versetzungsantrag grundsätzlich das Risiko birgt, abgelehnt zu werden? Und wäre es unter dieser Voraussetzung nicht fahrlässig oder sogar eine Täuschung, das Haus zu vermieten, das man bei Ablehnung dann doch selbst bräuchte?

    Und noch eine andere Frage: ich habe gehört, dass in Berlin oft sehr hohe Abfindungen gezahlt werden, wenn ein Vermieter Eigenbedarf hat oder das Haus verkauft. Das ist vielleicht eine Spezialität Berlins. Wie sieht das generell aus? Welche Ansprüche können wir als Mieter stellen?

    Update:
    Heute kam die schriftliche Kündigung. Als Begründung ist aufgeführt:
    - der Vermieterin wurde vor jahren ärztlich behauptet, sie könne keine Kinder bekommen
    - nun doch Schwanger seit Juni
    - Mietvertragsunterzeichnung war im Mai, Einzug im August
    - sie hat ihr soziales Netzwerk in Umgebung des von uns bewohnten Hauses
    - Infrastruktur mit 3,5 km zum nächsten Ort beim neuen Haus für sie nicht zumutbar
    - ihre Versetzung als Lehrerin wurde im Sommer abgelehnt
    - wegen der Schwangerschaft hat sie keinen neuen Versetzungsantrag gestellt

    - wir hatten gefordert, von sämtlichen Kosten befreit zu werden, die hierdurch entstehen, dies beinhaltet auch eine Maklercourtage für ein gefundenes Mietobjekt ab Dezember, dies lehnt sie jedoch ab

    Sie bietet an:
    1. Keine Mietzahlungen für die Monate Dezember 2012 und Januar 2013. (= EUR 2390,-)
    -- diesen Betrag betrachten wir als nichtig, da sie schließlich selbst so schnell wie möglich einziehen möchte. Dann weiter Mietzahlungen zu erheben, wäre doch sowieso nicht möglich, oder?

    2. Keine Schönheitsreparaturen. Beschädigungen sind hiervon ausgenommen. Wir bitten lediglich dass Ihr das Haus & Garten so verlasst wie Ihr es vorgefunden habt.
    -- bei so kurzer Mietdauer doch selbstverständlich, oder?

    3. Übernahme von Umzugskosten für ein Umzugsunternehmen auf Nachweis bis zu EUR 1000,-.

    4. Mediator: Dieses Angebot unterstreichen wir an dieser Stelle noch einmal! Diesen von uns ehemals hierfür einkalkulierten Kostenpunkt von ca. EUR 1000,- bieten wir Euch ohne Nachweis als weiteres Entgegenkommen an.
    -- sie hatte ein Gespräch gemeinsam mit einem Mediator vorgeschlagen, dessen Kosten sie übernehmen wollte. Was das soll, ist uns schleierhaft.


    Meine Fragen:
    - ist dies ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund?
    - können wir aufgrund der uns entstandenen Unanehmlichkeiten (psychische Belastung, Aufwand für Suche neuer Mietobjekte + Kinderbetreuung am evtl neuen Wohnort, Auswirkungen eines erneuten Umzugs auf unser Kind) irgendwelche Schadenserstzansprüche geltend machen?
    - die Vorstellung, bis zu 2 1/2 Jahre lang sämtliche rechtlichen Instanzen zu durchlaufen, ohne sichere Aussicht auf Erfolg, stellt für uns eine große Verunsicherung dar, weshalb wir in Erwägung ziehen, den Kürzeren zu ziehen. Allerdings bleiben wir dann auf Kosten sitzen. Bekommt man die mit erwähnter Schadensersatzforderung oder sonst irgendwie wieder rein?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Danke für die schnellen Antworten.

    Unsere Bedenken sind, dass wir nicht überblicken können, wo es in dieser absurden Situation evtl. doch eine rechtliche Möglichkeit für die Vermieter gibt, damit durchzukommen.

    Fakt ist, deren neue Wohnsituation Plus die neue Lebenssituation durch die Schwangerschaft standen bereits während unserer Bewerbung für die Wohnung fest.

    Den verlinkten Artikel hatten wir auch schon gefunden. "Eigentlich" ist damit ja alles klar.

    Aber auf welche Ideen könnte ein von denen beauftrager Anwalt evtl. kommen um deren Interessen durchzusetzen und was könnten wir entgegensetzen? Welche Ansprüche haben wir, um einen Rechtsbeistand zu bekommen?

    Unsere Vermieter haben heute, zwei Monate nach unserem Einzug, Eigenbedarf angemeldet und möchten uns noch zum Jahresende raus haben.

    Begründung: sie ist im 5. Monat Schwanger und fühlt sich in ihrem neuen Haus nicht wohl, da es sehr weit draußen auf dem Land ist. Der dortige Wohnkomfort ist wohl sehr hoch. Dass sie Schwanger ist, wußte sie also bereits vor unserem Einzug. Auch die Verhältnisse im neu gekauften Haus waren ihr bekannt.

    Von einem befristeten Mietvertrag war nicht die Rede. Es besteht keine wirtschaftliche Notsituation seitens der Vermieter, außer dass sie für das neue Haus entsprechend Geld in die Hand nehmen mußten.

    Wir sind eine junge Familie mit 2jährigem Sohn und Hund. Unser Sohn ist mitten in der Eingewöhnung bei der Tagesmutter. Kindergartenplätze sind schwer zu finden. Bei erneutem Umzug geht alles wieder von vorne los.

    Haben wir Chancen, diese Misere abzuwenden?

    Sind für jeden Tipp dankbar!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!