Hallo madameTussaud,
"Die Emails wo ich ständig Fristen gesetzt habe ..."
Der "Zweck" von Emails ist, weggeklickt zu werden...
Teloefonische Anrufe sind belästigend und stören den Angerufenen beim Kaffeetrinken.
Muss ich noch deutlicher werden?
Also, mein Vorschlag: Einwurfeinschreiben mit Schilderung des Tatbestandes und Aufforderung, zeitnah die gemeldeten Schaden zu beheben mit Hinweis auf § 535 BGB.
Jeden Schaden (wegen mglw. unterschiedlicher Zuständigkeiten) auf eigenem Schrieb.
In einen DIN C6 Umschlag passen 3 Blätter 'rein, bleibt unter 20 Gramm.