Heizkosten durch defekte Heizung verursacht

  • Hallo madameTussaud,

    "Die Emails wo ich ständig Fristen gesetzt habe ..."
    Der "Zweck" von Emails ist, weggeklickt zu werden...
    Teloefonische Anrufe sind belästigend und stören den Angerufenen beim Kaffeetrinken.
    Muss ich noch deutlicher werden?
    Also, mein Vorschlag: Einwurfeinschreiben mit Schilderung des Tatbestandes und Aufforderung, zeitnah die gemeldeten Schaden zu beheben mit Hinweis auf § 535 BGB.
    Jeden Schaden (wegen mglw. unterschiedlicher Zuständigkeiten) auf eigenem Schrieb.
    In einen DIN C6 Umschlag passen 3 Blätter 'rein, bleibt unter 20 Gramm.

  • Hallo Berny,

    Also, mein Vorschlag: Einwurfeinschreiben mit Schilderung des Tatbestandes und Aufforderung, zeitnah die gemeldeten Schaden zu beheben mit Hinweis auf § 535 BGB.

    Danke für den Tip, dann mach ich das gleich mal für den Balkon und alles was sonst noch offen ist.

    Viele Grüße,

    madameTussaud

  • Danke für den Tip, dann mach ich das gleich mal für den Balkon und alles was sonst noch offen ist.


    ... und nicht vergessen: Substanz entscheidet...:cool:

  • Hallo allerseits,

    sorry, dass ich den Thread hier nochmal wiederbelebe - aber ich dachte mir, das ergäbe ne hübsche Chronologie ... :D

    Also - alles abgeschickt per Einschreiben & mit Fristsetzung und wie erwartet kam keine Reaktion von der Hausverwaltung :rolleyes: ). Daher hab ich ein neues Schreiben aufgesetzt und es wäre sehr nett, wenn sich jemand kritisch dazu äußern könnte.

    Im Folgenden das fragliche Schreiben...

    Vielen Dank im Voraus & Mit freundlichen Grüßen,

    madameTussaud

    P.s. Auf die gemeldeten Balkon-Mängel (ebenfalls per Einschreiben) wurde natürlich auch nicht reagiert - auch hier erneute Fristsetzung?

  • Bonjour madameTussaud,

    das klingt ja schon ganz "prima".
    Was den Balkon betrifft, würde ich auch nochmal per Einwurfeinschreiben schreiben.
    Leider haben so einige Unternehmen die "Kultur", erst auf Schreiben von Rechtsanwälten mit Klageandrohungen zu reagieren.
    Auf einen groben Klotz gehört eben ein grober Keil (oder Hammer oder... Hauptsache, es tut weh...).

  • Leider haben so einige Unternehmen die "Kultur", erst auf Schreiben von Rechtsanwälten mit Klageandrohungen zu reagieren. Auf einen groben Klotz gehört eben ein grober Keil (oder Hammer oder... Hauptsache, es tut weh...).

    Hallo Berny & vielen Dank für die Rückmeldung :) !

    Macht es evtl. Sinn sowas zu schreiben wie "Auf Anraten das Mietervereines blabla" - um etwas Druck aufzubauen (da sind wir mittlerweile Mitglied) ?

    Dummerweise bin ich erst seit kurzem Mitglied im Mieterverein, daher würden die in dem Falle keinen Anwalt stellen (da der "Schaden" bei Beitritt schon eingetreten war - was ja auch verständlich ist). Und wegen 75€ vor Gericht - das wollte ich eigentlich vermeiden :o .

    Oder evtl. kann mans mit Finten versuchen wie "Auf Anraten meines Rechtsbeistandes blabla" ? Oder wär das zu grenzwertig... ?

    Viele Grüße & nochmal Vielen Dank,

    madameTussaud

  • Macht es evtl. Sinn sowas zu schreiben wie "Auf Anraten das Mietervereines blabla" - um etwas Druck aufzubauen


    Naja, ich würde einen Termin setzen, bevor ich einen Rechtsanwalt beauftragen werde, meine Interessen wahrzunehmen.
    Aber, nach dem Motto "lieber sterben als klein beigeben" werden die sich wohl mglw. sagen "mal sehn, wer länger durchhält"...
    Und dann wären wir im Pycho-Forum...
    Natürlich müsstest Du auch das Kosten-/NutzenRisiko abwägen...:cool:

  • Hallo Berny,

    Aber, nach dem Motto "lieber sterben als klein beigeben" werden die sich wohl mglw. sagen "mal sehn, wer länger durchhält"...

    Das hab ich befürchtet :p - und wie du schon sagtest:

    Natürlich müsstest Du auch das Kosten-/NutzenRisiko abwägen...:cool:

    Und in dem Fall wäre ein Rechtsstreit vermutlich nicht sinnvoll, da es wie gesagt um eine verhältnismäßig geringe Summe geht.

    Allerdings: Wie löst sich dass denn auf, wenn die mich beinhart ignorieren :confused: ? Das hieße doch, von mir bekommen Sie kein Geld (weil ich laut Schreiben Abbuchungen zurück buchen würde und selbst auch nix überweisen werde) - wär das denen dann egal? Weil damit könnt ich leben :D .

    Ich hab halt die Befürchtung, dass die mich dann einfach abmahnen - trotz meiner Schreiben & dem Widerspruch :rolleyes:

    Viele Grüße,

    madameTussaud

  • Um meinem Gegner keine Munition zu liefern, würde ich nur das bezahlen, was unstreitig ist. Alles andere evtl. unter Vorbehalt (zweite Überweisung).
    Ich kann bzw. darf Dir jedoch hier keine konkreten Ratschläge geben, da Rechtsberatung nur einer elitären Bevölkerungsgruppe gestattet ist...

  • Um meinem Gegner keine Munition zu liefern, würde ich nur das bezahlen, was unstreitig ist. Alles andere evtl. unter Vorbehalt (zweite Überweisung).

    Danke für den Hinweis - wird gemacht :) .

    Ich kann bzw. darf Dir jedoch hier keine konkreten Ratschläge geben, da Rechtsberatung nur einer elitären Bevölkerungsgruppe gestattet ist...

    Alles klar :D

    Viele Grüße & Vielen Dank,

    madameTussaud

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