Sehr geehrte Forumsnutzer,
ich habe für meine derzeitige Wohnung nun meine erste Nebenkostenabrechnung erhalten, kurz zu den Umständen:
Abrechnungszeitraum allgemein ist 01.01.2011 - 31.12.2011 - mein Abrechnungszeitraum beträgt allerdings nur drei Monate (Einzug war im Oktober), also vom 01.10.2011 bis 31.12.2011.
Bereits beim Einzug gab es diverse Mängel - u.a. kein Warmwasser (das wurde allerdings innerhalb einer Woche korrigiert). Nach ca. einem Monat fiel mir auf, dass die Heizung in der Küche - obwohl abgeschaltet - kontinuierlich heizte - das teilte ich dem Vermieter entsprechend mit und bat um Reparatur. Die erfolgte irgendwann im Februar 2012 zusammen mit anderen, noch offenen Reparaturen. Die Heizung lief also von Oktober 2011 bis Februar 2012 kontinuierlich durch (obwohl abgeschaltet).
In der Heizkostenabrechnung die zusammen mit der Betriebskostenabrechnung kam ergibt sich nun folgendes Bild:

Die Heizung in der Küche macht folglich 98,57 % meines gesamten Heizbedarfs aus... Der Grund warum die anderen Werte so niedrig sind bzw. bei Null liegen: In meiner Wohnung werde ich durch die umliegenden Wohnungen quasi "mitbeheizt" brauch selber also kaum zu heizen, da die durch die Wohnung verlaufenden Rohre bereits genug Wärme abgeben - das gilt natürlich auch für die Küche. Von den 3 Abrechnungsmonaten war ich ca. einen Monat in der Wohnung - den Rest der Zeit war ich abwesend. Die Heizung in der Küche hatte ich definitiv abgeschaltet - sowohl bei meiner An - als auch Abwesenheit. Bei zuvor erwähnter Reparatur im Februar 2012 wurde das Ventil ausgetauscht, es lag ein Defekt vor.
Ich wüsste nun gern Folgendes:
1. Muss ich die Heizkosten für die Küche übernehmen, obwohl ein nicht von mir verursachter Defekt vorlag?
2. Ist es meine Schuld, wenn ich den Defekt aufgrund von häufiger Abwesenheit nicht früher bemerkt habe? Und kann das dazu führen, dass ich die Kosten übernehmen muss?
3. Es hat einige Zeit (ca. 1,5 bis 2 Monate) gedauert, bis der für mein Haus verantwortliche Hausverwalter auf meine Mängelanzeige reagierte (ich war drauf und dran einen Anwalt hinzuzuziehen). In der Zeit hatte ich ihn (und auch seine Gesellschaft) mehrmals per Email angeschrieben und an die bestehenden Mängel erinnert und Ausbesserung gefordert. Diese Verzögerung führte u.a. dazu, dass die Heizung ja weiter heizte und weiter Kosten generierte. Hat das ggf. einen Einfluss auf Punkt 1 und 2?
Meine Frage wäre nun auch, ob ich unter den gegebenen Umständen Einspruch dagegen einlegen soll, oder ob das ohnehin aussichtlos ist und ich halt einfach "Pech" gehabt habe?
Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen,
madameTussaud