Beiträge von siml

    Wenn Ihr zu Beginn oder während der Heizperiode eingezogen seid kann das passen.

    In der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Dazu kommt das 120 € Vorauszahlungen für 65 m² recht knapp sind. Allein für Heizkosten muß man mit 1 - 1,30/,50 €/m² rechnen.

    Supi danke, deine Info hat geholfen ! Ist nicht so das wir nicht zahlen wollen, was wir "verblasen" haben zahlen wir schon - wollten halt nur mal eine dritte Meinung dazu hören! Danke! Bis dahin

    ok, verstehe! also bei uns liegt folgendes vor: bei Ermittlung der Verbrauchswerte Raum -> ist klar, Bewertung --> ist auch klar, Zählerstand neu -> ebenfalls klar und dann kommt schon Verbrauch !? Ich habe also keinen Ausgangswert, der bei Einzug abgenommen werden sollte, es steht nur noch dabei, Zwischenablesung Vormieter berücksichtigt. Kann ich glauben - muss ich aber nicht. Eigentlich habe ich kein Problem mit der ganzen Sache, aber was mir komisch vorkommt, wir sollen für 3 Monate - insgesamt 737,-- zahlen (abzüglich unser schon geleisteten 360,-- € ) für 65 qm - kann das passen ????

    Nein. Es reicht wenn er den Verbrauch angibt.

    Rechnet der Vermieter die Heizkosten selbst ab oder eine Firma?


    Die Geräte werden von einer Firma abgelesen. Wenn er das nicht angeben muss, wie erkenne ich dann das die Abrechnung richtig ist?:confused:

    Hallo! Wer kann helfen? Folgendes Problem; wir sind letztes Jahr in unsere neue Wohnung gezogen - jetzt kam die NK-Abrechnung. Alles ist soweit i.O. , eins fehlt aber: und zwar die Angabe der Ablesewerte des Heizungszähler bei Einzug. Muss der Vermieter diese in der Abrechnung angeben?

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