Umlegungen auf die Wohnungen??

  • Hallo zusammen,
    erstmal ein ganz dickes Lob an der Forum echt super.

    Jetzt zu meinem Anliegen ich wohne in einem Haus mit 5 Wohnungen. Untern im "Keller" sind 2 Einzimmerwohnungen und im EG, 1 Stock und 2 Stock jeweils eine 3 bzw 4 Zimmer wohnung. Meine Vermieterin vermietet die 2 Einzimmerwohnungen nicht mehr(ihre Tochter die im Haus wohnt nusst diese beiden Einzimmerwohnungen jetzt als Abstellraum usw.)
    So jetzt meine Frage die Versicherungen legt sie jetzt auf die 3 Wohnungen um geht das, das sie jetzt einfach die 2 anderen Wohnungen weglässt und sagt teile jetzt halt durch 3.

    Mfg Mike

  • Zitat

    So jetzt meine Frage die Versicherungen legt sie jetzt auf die 3 Wohnungen um geht das

    Das geht definitiv nicht. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen.

    Achte auch auf Kosten die nach Wohnfläche oder Personen umgelegt werden. Das Haus darf nicht auf wundersame Weise kleiner werden und für leer stehende Wohnungen ist 1 Person anzusetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (26. September 2012 um 14:48)

  • Hallo mike123,

    "Untern im "Keller" sind 2 Einzimmerwohnungen"
    Keller oder Untergeschoss?
    "Richtige" Fenster nach draussen?
    Heizkörper eingebaut?
    Wasser-ver- und entsorgung vorhanden?
    Separate Stromzähler vorhanden?

    "die Versicherungen legt sie jetzt auf die 3 Wohnungen um geht das, das sie jetzt einfach die 2 anderen Wohnungen weglässt und sagt teile jetzt halt durch 3."
    Bitte genauer: Teilt sie durch 3 ODER legt sie Mietflächenanteilig um?

  • Sind im Keller aber haben richtige Fenster nach draussen(von draussen wurde Erde abgetragen so das es ganz nomale Fenster sind), Heizkörper und Wasserversorgung vorhanden. Sie wurden früher als Einzimmerwohnungen vermietet und waren damals auch bewohnt. Die Abrechnung wird durch 3 geteilt.

  • Sie legt das auf die Mietfläche um aber sie rechnet nur die Mietfläche der 3 bewohnten Wohnungen.Die drei Wohnungen haben insgesamt eine Wohnfläche von 294qm und auf diese Fläche wird die Versicherung gerechnet.

  • Sind im Keller aber haben richtige Fenster nach draussen(von draussen wurde Erde abgetragen so das es ganz nomale Fenster sind), Heizkörper und Wasserversorgung vorhanden. Sie wurden früher als Einzimmerwohnungen vermietet und waren damals auch bewohnt.


    Sie wären also jetzt zu Wohnzwecken vermietbar?

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