Tapeten nicht abgerissen

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag stand folgendes unter Sonstige Vereinbarung:

    -Die Wohnung wird untapeziert und renoviert an den Mieter übergeben und bei Auszug untapeziert und renoviert vom Vermieter übernommen.


    Nun ist folgendes passiert: Ich bin ausgezogen und habe die unansehnlichen Tapeten an den Wänden gelassen. Eigentlich sollte eine Vorabnahme sein, die dann leider nicht stattfand (von Seiten des Vermieters). Bei der Übergabe hat der Mann mich eingeschüchtert und gesagt ich hätte renovieren müssen. Obwohl ich ihm den Passus vorgelesen habe, sagte er ich müsste die Renovierungskosten tragen. So habe ich "Unter Vorbehalt" das Übergabeprotokoll unterschrieben. Nun nach 9 Monaten kommt der Vermieter und berechnet mir 2000 Euro für die Renovierung. Nun meine Frage: Hätte ich renovieren müssen oder nicht? Darf mir der Vermieter die Renovierung aufs Auge drücken oder nur das Entfernen der Tapeten?

    Die Damen der Verwaltung sagten mir heute, dass dieser Passus in Mietverträgen keine Gültigkeit mehr hätten und ich renovieren hätte müssen. Ist dies korrekt?


    Vielen Dank für die Hilfe und Bemühungen im Voraus.

  • Es handelt sich hier um eine individuelle Vereinbarung mit sehr eindeutigen Wortlaut: Diese hat mit der sogenannten "Fristenregelung" des BGH nichts zu tun. Nur wenn eine solche Gegenstand eine Formularmietvertrages wäre, könnten Sie besenrein ausziehen.
    Das sehe ich aber in diesem Fall nicht so.

  • Um dies beurteilen zu können, müsste der genaue Wortlaut des Mietvertrages insbesondere der Teil zum Thema Schonheitsreparaturen bekannt sein.

    Wenn die Dame der Verwaltung sagt, die Klausel wäre nicht mehr gültig, dann wäre eigentlich das Gegenteil der Fall nämlich dass keine Renovierung und auch kein Entfernen der Tapete notwendig wäre.

    Ich halte auch die Formulierung "Renoviert" zu übergeben als zu schwammig als dass diese Klausel wirksam ist.

    Ohne jetzt den genauen Wortlaut und die Umstände zu kennen habe ich das Gefühl sie sollen hier über den Tisch gezogen werden. Am besten gehen Sie mit Mietvertrag und den Schreiben mal zu einem spezialisierten Anwalt oder Mieterverein.

    Außerdem gibt es eine 6 monatige Verjährungsfrist bezüglich solcher Forderungen, die nach 9 Monaten imho verjährt sind. Haben Sie noch Ansprüche auf die Kaution? oder fordert der VM die Kosten jetzt davon unabhängig?

    Ich vermute mal Sie haben nachgefragt was mit der Kaution ist oder?

  • @Kolonium

    definiere "renoviert"

    Neues Bad, neue Fenster?

    imho hätte sie maximal den Zustand herstellen müssen bei Einzug, sprich Tapete runter aber wie gesagt ohne Protokoll und MV und Umstände will ich mich da nicht festlegen.

  • Hallo Vermieter :)

    Schönheitsreperaturen werden wie folgt geregelt:

    regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn:
    Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre
    Wohnräume, Schlafräume etc. alle 5 Jahre


    Ja genau, ich habe nach der Kaution von immerhin 1090 Euro gefragt. Die sollen mir nun gegengerechnet werden. So habe ich nun noch etwas über 1000 Schulden bei denen aufgrund der Renovierung.
    :(

  • Ich habe nach meiner Mietkaution gefragt und einen Kontoauszug in die Hand gedrückt bekommen auf dem ein fettes Minus war. Schriftlich aufgefordert zu zahlen wurde ich bisher noch nicht. Allerdings haben sie mir mündlich gesagt, dass ich meine Kaution nicht bekomme und das Minus abbezahlen kann in Raten.

    Mehr ist noch nicht gekommen. Soll ich das quasi nun anfordern? Bzw die schriftlich nochmals drauf hinweisen, mir meine Kaution auszuzahlen?

    So hab ich ja noch nichts in der Hand, womit ich zum Anwalt gehen könnte. (Außer den Kontoauszug des Vermieters)

  • Ok, dass wird jetzt etwas ausführlicher.

    Wenn Du dir dass nicht zutraust zu formulieren bitte einen Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren. Ich bin kein Anwalt und darf auch keine Rechtsberatung machen, ich kann nur schildern was ich in Deinem Fall tun würde. (die Kosten für den Anwalt kannst Du imho auch dem Vermieter in Rechnung stellen, da er mit der Rückzahlung der Kaution in Verzug ist, ich würde Ihn aber vorher noch freundlich auffordern und erstmal mit Anwalt drohen)

    Ich würde den Vermieter anschreiben und die Auszahlung der Kaution nebst Zinsen (bis heute) ohne Abzug mit Fristsetzung von 14 Tagen ... Datum angeben auf das Konto Nr. Bank Name zu überweisen auffordern. Des weiteren würde ich den Vermieter in Verzug setzen und nach Ablauf der Frist die Einschaltung eines Anwalts ankündigen.
    Die vom Vermieter aufgeführten Forderungen lehnst Du ab.

    Begründung:

    Unwirksame AGB Klausel

    Im Mietvertrag ist sowohl eine starre Fristenregelung als auch eine Schlußrenovierungsklausel vorhanden. Zum einen ist schon die starre Fristenregelung unwirksam, ausserdem stellt die Kombination nach aktueller Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Dadurch sind überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchzuführen.
    Die besenreine Übergabe der Wohnung ist ausreichend. Diese ist erfolgt. Weitere Forderungen durch den Vermieter sind nicht gerechtfertigt.

    Quelle Schönheitsreparaturen | BGH-Rechtsprechung | starre Fristenregelung

    ""Die Rechtsprechung hält eine Kombination aus beiden Pflichten (laufende und Schlussrenovierung) für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Sind also laufende und abschließende Renovierung vereinbart worden, so sind beide Klauseln unwirksam, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss. ""

    eventuell

    2. Verjährung

    wäre die Forderung berechtigt, wäre imho die Verjährung zumindest für den über die Kaution hinausgehenden Restanspruch eingetreten
    Nach § 548 Absatz 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schadensersatz oder Verschlechterung der Mietsache innerhalb von 6 Monaten und kann nur durch Mahnbescheid oder Klage gehemmt werden.
    Unabhängig davon ist die Bedienung aus der Kaution.

    die Überlegungen sind eher hypothetisch, es sei denn der Vermieter weisst Beschädigungen nach (diese müssen aber im Protokoll stehen oder nachträglich innerhalb der 6 Monate dir mitgeteilt worden sein)

    Quelle Schadensersatz nach Beendigung des Mietvertrages -Vermieterfalle § 548 BGB | 31.08.2009

    Dass Du keine Schreiben vom VM hast ist eher von Vorteil.
    Fordere da auch nichts Neues an, denn da Du davon ausgehst die Forderung ist eh nicht berechtigt, spielt dass dann auch keine Rolle mehr.

    ich denke Punkt 1 reicht als Begründung erstmal aus.

    Für den Anwalt reichen dann Mietvertrag, Übergabeprotokoll und der Kontoauszug, was auch immer das sein soll aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (25. September 2012 um 10:59)

  • Ich habe nach meiner Mietkaution gefragt und einen Kontoauszug in die Hand gedrückt bekommen auf dem ein fettes Minus war.


    Dies scheint ein Mietkontoauszug, kein Bankkontoauszug, zu sein.
    Du solltest die dort vermerkten Zahlungen mit Deinen Belegen vergleichen. Dann müsste die Nachforderung eigentlich nachvollziehbar sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (25. September 2012 um 13:00)

  • Genau, es handelt sich um ein Mietkontoauszug. (Wusste nicht wie sowas heisst).
    Ich kann mir alles schlüssig erklären... Miete, Nebenkostenabrechnung, auch meine Kaution taucht auf...und dann eben die Handwerkerrechnung.... dafür hab ich aber keine Belege bekommen.

    Die Nachforderung ist demnach nachvollziehbar. Nur ob das so rechtens ist, ist eben fraglich.

    Vermieter: Vielen Dank für deine Hilfe, das hat mir auf jeden Fall deutlich weitergeholfen. Ich werde euch auf jeden Fall wenn ihr/du willst, auf den laufenden halten, wie es weitergeht :)

  • ...und dann eben die Handwerkerrechnung.... dafür hab ich aber keine Belege bekommen.


    Na prima, dann ist ja alles paletti und wir können nun zur Tagesordnung übergehen...:mad:

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