Änderungskündigung

  • Hallo, ich schildere kurz den Fall.

    ich wohne in einer WG mit 4 Parteien, alle 4 sind Hauptmieter. Nun möchte eine Partei aus dem Vertrag austreten.

    Nach schriftlicher bitte an den Vermieter eine Mietvertragsabänderung vorzunehmen lehnte er diese ab.
    (ein entsprechender Vermerk im Vertrag, Mitglieder austauschen zu können ist dummerweise nicht vorhanden.)

    Wortlaut:

    hinsichtlich Ihres Auszugs aus der [...] verweisen ich Sie auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Eine Mietabänderungsvereinbarung wird durch uns nicht geschlossen. Haftende Mieter sind für mich derzeit [...]


    Bei einem Telefonat mit dem Vermieter sagte dieser dann, das die Grundmiete viel zu niedrig sei, und er bei dieser Gelegenheit die Miete an den Mietspiegel anpassen wolle. (Immerhin eine Erhöung UM ca. 115%)

    Offensichtlich möchte der Vermieter eine Änderungskündigung erwirken, um die Miete auf einen Schlag zu erhöhen.


    Meine Frage ist nun:

    Wie können wir unseren Mietvertrag behalten und erwirken, dass nur eine Partei ausziehen "darf". Falls das nur Gerichtlich möglich ist, wie stehen unsere Chancen?


    Gruß und Dank

  • Zitat

    Falls das nur Gerichtlich möglich ist, wie stehen unsere Chancen?

    Schlecht. Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet einen von mehreren Hauptmietern aus dem Vertrag zu entlassen.

    Ausziehen darf die Person natürlich. Nur bleibt sie weiterhin dem Vermieter gegenüber haftbar.

  • Hier muss ich Anitari vollumfänglich Recht geben.
    Vor Gericht werdet Ihr kein Recht bekommen, neuer Vertrag neue Miete ... und nichtmal erklärungs- oder zustimmungsbedürftig und auch die Kappungsgrenze ist wurscht. Wenn Ihr den Vermieter f... wollt würde ich sagen ihr kündigt alle und richtet Euch darauf ein was Neues zu suchen, vielleicht fällt er auf den Bluff rein und will Euch dann doch zu alten Konditionen ggf. dann mit entsprechender Tauschklausel im MV behalten.
    Ist natürlich hoch gepokert. Aber eine andere Möglichkeit ist dann nur einlenken und zähneknirschend zahlen.

  • mhm, laut mieterschutzbund ist eine (Änderungs-) kündigung nicht zulässig. es sei denn der vermieter meldet eigenbedarf an oder das mietverhälltnis ist für ihn nicht wirtschaftlich. (was er vor gericht durchbekommen könnte, da die miete wirklich sehr günstig ist)

    das mit den bluffen fällt aus, da wir ja dann die 3 monate einhalten müssen, und in dieser zeit wird er locker andere leute finden ( die uns dann auch noch ständig durch die bude spazieren..).
    so würden wir kündigen und uns sofort als nachmieter einsetzen lassen.

  • Zitat

    mhm, laut mieterschutzbund ist eine (Änderungs-) kündigung nicht zulässig. es sei denn der vermieter meldet eigenbedarf an oder das mietverhälltnis ist für ihn nicht wirtschaftlich. (was er vor gericht durchbekommen könnte, da die miete wirklich sehr günstig ist)

    Bullshit .. und vergiss dass mit einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertbarkeit, da geht es darum eine Schrottimmobilie abreissen zu lassen aber nicht weil er mehr Miete bekommen könnte oder dass Haus teurer ohne Mieter verkaufen könnte. Der VM kündigt Euch garnicht.

    aber mal von Vorne. Was die Euch erzählen ist grundsätzlich richtig, trifft für Euch aber einfach nicht zu und ist nicht relevant.
    Entweder habt Ihr denen den Fall nicht richtig geschildert oder ihr habt wen erwischt der keine Ahnung hat.

    Der Vermieter kündigt nicht EUCH. Er führt auch keine Änderungskündigung durch.

    IHR wollt kündigen, also einer der Hauptmieter, rechtlich können aber nur ALLE Mieter kündigen.
    Somit seit Ihr der Kulanz des Vermieters ausgeliefert. Der kann sagen Kündigung durch einen Hauptmieter alleine akzeptiere ich oder eben nicht. In Eurem Fall eben nicht. Somit kann er Euch einen neuen Mietvertrag zu neu verhandelbaren Konditionen anbieten. Wenn die Miete so günstig ist würde ich dem zustimmen aber für die Zukunft dann eine entsprechende Klausel mit aufnehmen als Individualvereinbarung, damit Euch das nicht nochmal passiert oder nur einen Hauptmieter und mit Untermietverträgen arbeiten. Was andere Probleme mit sich bringen kann und auch nicht durch den VM akzeptiert werden muss.

    Zitat

    das mit den bluffen fällt aus


    war ne Idee

    Zitat

    so würden wir kündigen und uns sofort als nachmieter einsetzen lassen.

    Vielleicht verstehe ich Dich da falsch aber hat Euch dass der Mieterverein empfohlen? Wie soll dass aussehen? Ihr könnt Euch nicht selbst als Nachmieter einsetzen.
    Ihr könnt Euch mit dem VM einigen einen neuen Mietvertrag zu dessen Bedingungen einzugehen und ggf. noch bissel was für Euch für die Zukunft rausholen ggf. mit einer WG Klausel. Eine Kündigung Eurerseits wäre eine Kündigung. Dann müsst Ihr raus. Punkt. Also kündigen würde ich auf keinen Fall. Sobald IHR kündigt hat Euch der VM vollends in der Hand.

    Das mit dem Nachmieter musst Du mir nochmal erklären wie Du Dir das vorstellst.

  • Sorry, ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt.

    Wir waren nicht beim Mieterschutzverein, ich habe lediglich auf deren Seite ein paar Sachen nachgelesen.


    Und mit der Nachmiete meinte ich das wir den Vertrag kündigen und uns davor als Nachmieter bewerben. So dass der VM einen neuen Vertrag zuschickt, den wir zusammen mit unserer Kündigung zurücksenden.
    Eine Lücke zwischen den Verträgen darf auf keine Fall entstehen, da das Haus unsaniert ist, und der VM Stück für Stück sanieren möchte. Die Gefahr das er gar keinen neuen Vertra aufsetzt wäre zu groß.
    Ist eh schon beschissen genug, da wir durch den neuen Vertrag die 9 Monatige Kündigungsfrist unseres Mitbewohners verlieren, der über 8 Jahre hier wohnt.


    Mal was ganz anderes, kann die Mietpartei die auszieht uns quasie "zwingen" zu kündigen.

    Und muss der VM einer WG Klausel zustimmen??

  • Zitat

    Wir waren nicht beim Mieterschutzverein, ich habe lediglich auf deren Seite ein paar Sachen nachgelesen.


    ok gelesen aber nicht verstanden, das Thema ist aber auch komplex gebe ich zu

    Zitat


    Und mit der Nachmiete meinte ich das wir den Vertrag kündigen und uns davor als Nachmieter bewerben. So dass der VM einen neuen Vertrag zuschickt, den wir zusammen mit unserer Kündigung zurücksenden.
    Eine Lücke zwischen den Verträgen darf auf keine Fall entstehen, da das Haus unsaniert ist, und der VM Stück für Stück sanieren möchte. Die Gefahr das er gar keinen neuen Vertra aufsetzt wäre zu groß.
    Ist eh schon beschissen genug, da wir durch den neuen Vertrag die 9 Monatige Kündigungsfrist unseres Mitbewohners verlieren, der über 8 Jahre hier wohnt.


    dass mit der Kündigungsfrist siehst Du richtig, die ist dann wieder bei gesetzlichen 3 Monaten
    aber was Du als Nachmieter bewerben ansiehst geht so nicht.
    Ihr dürft NICHT kündigen. Dann seit Ihr draussen, vorallem wenn der Vermieter dies eh gerne hätte. Ihr sprecht einfach mit dem Vermieter und macht einen neuen Mietvertrag mit ihm, mit den neuen Hauptmietern als Vertragspartnern und den Konditionen des Vermieters. Wenn es ganz wasserdicht sein soll noch einen Aufhebungsvertrag, was ich aber für überflüssig halte wenn es einen neuen Mietvertrag gibt der den alten ersetzt und sich alle einig sind wäre es nur pro forma für den einen ausscheidenden Hauptmieter.

    Zitat


    Mal was ganz anderes, kann die Mietpartei die auszieht uns quasie "zwingen" zu kündigen.


    Nein und dass sollte einem klar sein wenn man solch einen MV unterschreibt.

    Zitat

    Und muss der VM einer WG Klausel zustimmen??


    Nein, reine Fairness Geschichte.

  • Ok soviel hab ich verstanden.
    wir werden auf jeden Fall nicht kündigen :cool:

    ich habe im Mietrechtslexikon noch ein paar interessante Gerichtsurteile gefunden. Mietrecht: die Wohngemeinschaft

    demnach gab es auf jeden fall ein urteil bei dem dem Mieteraustausch zugestimmt werden musste.

    wie sieht es mit dem Sonderfall der Studentischen WG aus?
    würde bei uns zutreffen, Leipzig als Studentenstadt, einige der Mietparteien sind/waren Studenten.

    Und, kann uns ein Gericht verpflichten einen neuen Vertrag zu akzeptieren??


    gruß

  • fxgrrr:

    "demnach gab es auf jeden fall ein urteil bei dem dem Mieteraustausch zugestimmt werden musste."
    Eine Individualentscheidung irgendeines Gerichts.

    "wie sieht es mit dem Sonderfall der Studentischen WG aus?
    würde bei uns zutreffen, Leipzig als Studentenstadt, einige der Mietparteien sind/waren Studenten."
    Gibt es im MV irgendwelche entsprechenden Sonder- bzw. Individualvereinbarungen?

    "Und, kann uns ein Gericht verpflichten einen neuen Vertrag zu akzeptieren??"
    Liegt am Gericht...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!