Beiträge von fxgrrr

    Ok soviel hab ich verstanden.
    wir werden auf jeden Fall nicht kündigen :cool:

    ich habe im Mietrechtslexikon noch ein paar interessante Gerichtsurteile gefunden. Mietrecht: die Wohngemeinschaft

    demnach gab es auf jeden fall ein urteil bei dem dem Mieteraustausch zugestimmt werden musste.

    wie sieht es mit dem Sonderfall der Studentischen WG aus?
    würde bei uns zutreffen, Leipzig als Studentenstadt, einige der Mietparteien sind/waren Studenten.

    Und, kann uns ein Gericht verpflichten einen neuen Vertrag zu akzeptieren??


    gruß

    Sorry, ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt.

    Wir waren nicht beim Mieterschutzverein, ich habe lediglich auf deren Seite ein paar Sachen nachgelesen.


    Und mit der Nachmiete meinte ich das wir den Vertrag kündigen und uns davor als Nachmieter bewerben. So dass der VM einen neuen Vertrag zuschickt, den wir zusammen mit unserer Kündigung zurücksenden.
    Eine Lücke zwischen den Verträgen darf auf keine Fall entstehen, da das Haus unsaniert ist, und der VM Stück für Stück sanieren möchte. Die Gefahr das er gar keinen neuen Vertra aufsetzt wäre zu groß.
    Ist eh schon beschissen genug, da wir durch den neuen Vertrag die 9 Monatige Kündigungsfrist unseres Mitbewohners verlieren, der über 8 Jahre hier wohnt.


    Mal was ganz anderes, kann die Mietpartei die auszieht uns quasie "zwingen" zu kündigen.

    Und muss der VM einer WG Klausel zustimmen??

    mhm, laut mieterschutzbund ist eine (Änderungs-) kündigung nicht zulässig. es sei denn der vermieter meldet eigenbedarf an oder das mietverhälltnis ist für ihn nicht wirtschaftlich. (was er vor gericht durchbekommen könnte, da die miete wirklich sehr günstig ist)

    das mit den bluffen fällt aus, da wir ja dann die 3 monate einhalten müssen, und in dieser zeit wird er locker andere leute finden ( die uns dann auch noch ständig durch die bude spazieren..).
    so würden wir kündigen und uns sofort als nachmieter einsetzen lassen.

    Hallo, ich schildere kurz den Fall.

    ich wohne in einer WG mit 4 Parteien, alle 4 sind Hauptmieter. Nun möchte eine Partei aus dem Vertrag austreten.

    Nach schriftlicher bitte an den Vermieter eine Mietvertragsabänderung vorzunehmen lehnte er diese ab.
    (ein entsprechender Vermerk im Vertrag, Mitglieder austauschen zu können ist dummerweise nicht vorhanden.)

    Wortlaut:

    hinsichtlich Ihres Auszugs aus der [...] verweisen ich Sie auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Eine Mietabänderungsvereinbarung wird durch uns nicht geschlossen. Haftende Mieter sind für mich derzeit [...]


    Bei einem Telefonat mit dem Vermieter sagte dieser dann, das die Grundmiete viel zu niedrig sei, und er bei dieser Gelegenheit die Miete an den Mietspiegel anpassen wolle. (Immerhin eine Erhöung UM ca. 115%)

    Offensichtlich möchte der Vermieter eine Änderungskündigung erwirken, um die Miete auf einen Schlag zu erhöhen.


    Meine Frage ist nun:

    Wie können wir unseren Mietvertrag behalten und erwirken, dass nur eine Partei ausziehen "darf". Falls das nur Gerichtlich möglich ist, wie stehen unsere Chancen?


    Gruß und Dank

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