viele Fragen

  • Hallo!
    Habe leider beim Stöbern nicht die Antworten gefunden die ich suche und sollte ich nun im falschen Thread sein, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung!

    Ich muss ein bisschen ausholen...
    Mein Sohn , ich und mein Freund haben anfang des Jahres beschlossen zusammenzuziehen. Nach langer Suche haben wir dann auch ein nettes Reiheneckhaus mittels Makler gefunden und bekommen. Die Vermieter hatten bis dahin selbst das Haus bewohnt und vermieten zum 1.x. EInziges "Problem" war lediglich meine Hauskatze, der dann aber vertraglich zugestimmt wurde.

    Mietvertrag lief zum 1.5.12....mein Freund zog am 2.5.12 ein und ich dann mit Sohn am 3.6.12 (ich kam 450 km weit entfernt her)
    Da wir beide vollberufstätig sind und ich hier nun ne neue Stelle angenommen hatte, haben wir nur das nötigste ausgepackt und Aufgebaut, renoviert etc. Es stehen noch immer Umzugskisten darum und nichts ist fertig, ...nach und nach wird es werden, aber es dauert halt.
    Schon in der zweiten Juni Woche standen die Vermieter vor der Tür und wollten sich begucken, was wir denn alles geändert haben.
    Das empfand ich nervig, stimmte aber zu das Sie schauen dürfen, in 3-4 Wochen .

    Und da kamen se auch und als erstes maulten sie gleich in der Küche rum. Wir haben mit EBK gemietet...die einbauspülmaschiene war mir zu klein (nur ne 45 ger)und da unter der Arbeitsfläche nur zwei Schubladen an einer Stelle montiert waren und das "abklemmen" der kleinen Spülmaschine und das anklemmen meiner Spülmaschine kein problem war, bauten wir sorgsam die Schubladen aus und somit fand meine Spülma Platz. Die Schubladen liegen sammt Schrauben und Co sicher im trockenen Keller und bei Auszug ists ne Kleinigkeit diese wieder anzubringen wo sie waren und die kleine Spülma wieder anzuschließen!
    Dies sei ein Umbau, eine Neuinstallation und nicht genehmigt, worauf sie bis heute herumreiten.
    Sie guckten weiter und bemängelten die paar Farbflecken an der Holzdecke vom Streichen (ich kam einfach noch nicht dazu alle zu entfernen und nein, das ist wirklich kein Akt die ohne scharfe Mittel zu entfernen)
    Der nächste Punkt war der Wartungsvertrag mit dem Heizungsbauer.....wir haben schlicht und einfach noch keinen Termin bekommen bei dem, aber schriftlich vom Heizungsbauer, das wir Nach Urlaubszeit und co einen Termin abstimmen. (nach wie vor sind wir beide Berufstätig und somit ist nicht immer jemand da....)
    nun kamen se alle paar Tage an und wollten schauen obs behoben ist (spülma ausgebaut, etc pp) was uns schnell auf den Geist ging und wirs irgendwann dann auch blockierten.
    Allerdings blieben wir freundlich und wiesen auch darauf hin, das wir , bei Auszug natürlich alles in den Urzustand zurückversetzen werden. Sollten also Spülma oder Schubladen nicht funktionieren oder die Farbe noch an der Decke sein, ersetzen wir das....das steht ausser Frage!
    Die Vermieter fanden immer weitere Vorwände, die Gartenhecke wollen se nun selber schneiden und so weiter....so das wir das Gefühl haben, kontrolliert zu werden.
    Heute bekamen wir dann eine Abmahnung, weil der Wartungsvertrag noch nicht besteht, wegen der Spülmaschine und der Farbreste an der Decke.
    Für uns unbegreiflich, aber was man uns dann mündlich noch mitteilte, da fällt mir dann schon nix mehr zu ein!
    Er würde das Haus nun verkaufen und in 14 Tagen mit Käufern zur Besichtigung kommen, und da wir ihn nicht mehr hineinlassen müssten wir ja was zu verbergen haben....nämlich das meine Katze 5 Junge hat. Ja das hat sie und die 5 sind ende November auch alle untergebracht, solange müssen sie halt bei der Mutter bleiben. Aber woher wissen die von den Babys?Und wie viele es sind? Ausser der Tierärztin weiß es niemand, da wir keinen kontakt zu Nachbarn etc haben. Ich unterstelle nun, das die ohne unser Wissen im Haus waren!
    Sie verlangen, das wir innerhalb 14 Tagen die Katzen entfernt haben, sonst gäbe es die Kündigung.

    1. Darf ich eine Spülmaschine nicht einbauen unter der Vorraussetzung das es Fachgerecht angeschlossen wurde und bei Auszug wieder in Urzustand versetzt wird?
    2. Kann der Vermieter uns Kündigen, weil wir die Katzenbabys sicher nicht innerhalb 14 Tagen abgeben werden?
    3. Kann der Vermieter wegen den Farbresten so rumspinnen und uns Kündigen? (wir entfernen die und sollte es wider erwarten nicht gehen, ersetzen wir die entsprechenden Panele der Decke)
    4. Hat er da eine Handhabe wegen dem Wartungsvertrag?
    5. Muss er nicht schriftlich um einen Termin bitten, wegen Besichtigung des Hauses für Kaufintressenten?

    Für Hilfe und Antworten wären wir dankbar

  • Hallo Cres,

    (auch) ich werde es mir nicht antun, Deinen Roman gründlich zu lesen.
    Eure VM haben in Eurer Mietwohnung grundsätzlich nichts zu suchen.
    Üblich ist bestenfalls einmal jährlich nach vorheriger Terminabsprache.
    Natürlich dürft Ihr eine Geschirrspülmaschine einbauen.
    Wenn die Haltung der Katze erlaubt ist, bitteschön, und die Jungen werden wohl in absehbarer Zeit das Haus verlassen. Ich würde um die Abmahnung in diesem Falle nichts geben.

    "2. Kann der Vermieter uns Kündigen, weil wir die Katzenbabys sicher nicht innerhalb 14 Tagen abgeben werden?"
    Nein.

    "3. Kann der Vermieter wegen den Farbresten so rumspinnen und uns Kündigen?"
    Nein, gehen ihn während der Zeit der Miete nichts an.

    "4. Hat er da eine Handhabe wegen dem Wartungsvertrag?"
    Was ist Gegenstand des Wartungsvertrags?

    "5. Muss er nicht schriftlich um einen Termin bitten, wegen Besichtigung des Hauses für Kaufintressenten?"
    Ist nicht üblich, aber pro Woche höchstens einen Termin, m.W.

  • Hallo Cres,
    Berny hat Ihre Fragen schon so weit beantwortet. Gerne teile ich Ihnen noch ein paar Tipps mit, was mir nach dem lesen Ihrer Darstellung so alles eingefallen ist.

    Ihre Vermieter sind nicht mehr die Bewohner Ihres Hauses aber glauben Sie könnten noch machen was Sie wollen. Bezüglich auf die vermietete Wohnung müßen Sie lernen, dass Mieter nicht schutzlos und rechtlos sind.
    Vermieter dürfen die vermietete Wohnung besichtigen aber nicht wann Sie Lust und Laune haben sondern man geht von einen Termin innerhalb eines oder mehreren Jahren aus . Und dieser Termin sollten dann frühzeitig und am besten schriftlich erfolgen und Ihre Zustimmung erhalten. Sie sollten den Besichtigungstermin auch nicht verhindern.

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vermieter noch einen Schlüssel zu der Wohnung hat, so darf er diesen nur unter Ihrer Zustimmung (am schriftlich) haben und in der Regel nur im Notfall benutzen (Bsp. Rohrbruch)
    Alternative: Sie tauschen das Schloß aus und hinterlegen einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson. Sie teilen den Vermieter dies schriftlich mit Nachweis mit.
    Oder falls keine Vertrauensperson in der Nähe ist, dann keinen Schlüssel hinterlegen und das Risiko einer aufgebrochenen Tür, die im Notfall geöffnet wurde, dann auf eigene Kosten reparieren.
    Wenn Ihr Haus zum Verkauf angeboten wird, bedeutet das für Sie als Mieter folgendes. Das der neue Eigentümer dann Ihr Vermieter ersteinmal wird (Nach Grundbucheintragung). Wenn dieser dann in die Wohnung möchte, muß Eigenbedarf angemeldet werden und kann Sie eventuell mit diesen Grund kündigen.

    Fazit. Ein vermietetes Haus ist in der Regel schwieriger zu verkaufen. Haben Sie aber Interessen daran aus das Haus auszuziehen, können Sie den aktuellen Vermieter-Verkäufer entgegen kommen damit das Haus "einfacher" zu verkaufen. Sie können dann ein Entgegenkommen frei vereinbaren z.B. Summe X, Möbeltransporter, Renovierung usw.

    Tipp: Teilen Sie Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis mit, dass Sie keine weiteren unangemeldeten Kontrollbesuche dulden. Besichtigungstermin ja, aber nicht "täglich". Verstößt Ihr Vermieter dagegen, können Sie sich rechtlich dagegen wehren.
    Achtung: Bei Verkauf sollten Sie aber Interessenten die Möglichkeit das Haus zu besichtigen (nach Termin Ankündigung) geben. Wenn stark interessierte Interessenten vorhanden sind, kann man auch mit diesen "Vereinbarungen" bezüglich des schnellen Hausverkauf treffen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    5 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. September 2012 um 21:28)

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