(Kalt) Mieterhöhung wegen steigender Personenanzahl

  • Folgender Fall:

    Gemietet ist eine Doppelhaushälfte für 890 EUR + eine Garage für 60 EUR kalt. dazu kommen 100 EUR Nebenkosten für Hausmeister etc.

    Strom, Wasser, Gas, Internet und Telefon werden von mir getragen und werden seperat abgerechnet.

    Das Haus wird als WG genutzt. Nach Absprache mit dem Vermieter, wurde ein großes Zimmer in 2 kleine Zimmer und einen Flur geteilt (Trockenbau). Die Kosten dafür trug ich.

    Jetzt soll eine zusätzliche Person einziehen, aber der Vermieter will jetzt die Kaltmiete um 150 EUR erhöhen, weil das Haus ja jetzt mehr abgenutzt wird! oO

    Im Vertrag steht nur, dass der Vermieter über neue Untermieter informiert/zugestimmt werden muss. Darf er den Einzug jetzt einfach verweigern, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme/unterschreibe?

  • Im Vertrag steht nur, dass der Vermieter über neue Untermieter informiert/zugestimmt werden muss.


    Steht da, dass der VM zustimmen MUSS, oder ob es seiner Zustimmung bedarf?

  • Steht da, dass der VM zustimmen MUSS, oder ob es seiner Zustimmung bedarf?

    "Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache die Zustimmung des Vermieters bedarf."

  • Die genaue Formulierung ist wichtig.

    Davon unabhängig ist eine Erhöhung der Kaltmiete so imho nicht einfach möglich.

    Wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, also der neue Bewohner in den MV aufgenommen wird, entspricht dies nicht einem formell gültigen Mieterhöhungsverlangen, da es nicht entsprechend begründet ist.

    Zudem würde ich prüfen wann die letzte Erhöhung war und wie so die Vergleichsmieten aussehen.

    und ich gehe nicht davon aus, dass der VM als Betreiber der WG auftritt.
    Eine Zustimmung zur Nutzung des Hauses als WG halte ich für eine im Vorfeld zugesicherte Eigenschaft des Mietvertrages. Hier über die Zustimmung eine Mieterhöhung zu erpressen halte ich für rechtlich nicht vertretbar. Aber am besten mal einen spezialisierten Anwalt dazu befragen. Stichwort Erstberatung.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (24. September 2012 um 13:38)

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