wozu dann die Frage nach der Art der Formulierung?!
Beiträge von tobieagle
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Steht da, dass der VM zustimmen MUSS, oder ob es seiner Zustimmung bedarf?
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache die Zustimmung des Vermieters bedarf."
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WG tut weh!
Deine persönliche Meinung zur Situation bzw Rechtslage wäre um einiges wertvoller.
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Folgender Fall:
Gemietet ist eine Doppelhaushälfte für 890 EUR + eine Garage für 60 EUR kalt. dazu kommen 100 EUR Nebenkosten für Hausmeister etc.
Strom, Wasser, Gas, Internet und Telefon werden von mir getragen und werden seperat abgerechnet.
Das Haus wird als WG genutzt. Nach Absprache mit dem Vermieter, wurde ein großes Zimmer in 2 kleine Zimmer und einen Flur geteilt (Trockenbau). Die Kosten dafür trug ich.
Jetzt soll eine zusätzliche Person einziehen, aber der Vermieter will jetzt die Kaltmiete um 150 EUR erhöhen, weil das Haus ja jetzt mehr abgenutzt wird! oO
Im Vertrag steht nur, dass der Vermieter über neue Untermieter informiert/zugestimmt werden muss. Darf er den Einzug jetzt einfach verweigern, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme/unterschreibe?
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