Mündlicher Mietvertrag

  • Hallo,
    folgendes Geschehen:

    Wir (meine Frau und unsere 2 Kinder sowie meine Schwiegermutter und ich) wohnen in einem Haus zur Miete.
    Wir haben uns ein neues Haus angeschaut und wurden mündlich als neue Mieter gewählt und haben unsere Unterlagen abgegeben (Gehaltsabrechnungen etc) im Vorfeld war klar wieviel wir Zsm netto verdienen.
    Insgesamt kommen wir auf 2500€ von unseren festen Jobs +300€ von meinem Nebenjob sodas wir auf insgesamt 2800€ netto kommen.

    Die neuen Vermieter sind ein altes Ehepaar welches nun in ein Wohnheim zieht und die Mietangelegenheiten an eine private Hausverwalterin bzw Maklerin abgegeben hat die zufällig die Geschäftsführerin der neuen Residenz ist.

    Wir hatten bereits eine mündliche Zusage für das Haus zum 01.10.12 und es hieß "dann mache ich am Wochenende den Mietvertrag fertig".

    Heute erfahre ich die Dame hat mit unserer jetzigen Vermieterin gesprochen mit der wir bereits im Rechtstreit sind.
    Aufeinmal heißt es unser Einkommen währe zu gering für das Haus (Warmmiete 1270€ inkl Heizkosten).

    Unser jetziges Haus ist gekündigt,Nachsendeantrag wurde gestellt,telefon und Internet bereits angewiesen für den neuen Anschluss und Kartons gepackt.

    Jetzt frage ich mich ist das rechtlich wirklich ok?
    Ich weiß natürlich nicht was unsere derzeitige Vermieterin erzählt hat aber die Maklerin war zu keinem weiteren Gespräch bereit.

    Ich bin noch ganz ausser mir vor Wut und Enttäuschung.
    Zumal ich jetzt erstmal auf dem stand bin dass wir alle mit 2 Kindern (2,3 Jahre alt) ab dem 01.10.12 auf der Straße wohnen müssen.

    Ich habe eine Rechtschutzversicherung doch leider ist verständlicherweise um diese Uhrzeit eine telefonische Rechtsberatung nicht mehr möglich.
    Desshalb versuche ich kurzfristig schonmal über diesen Weg irgendwelche infos zu bekommen um überhaupt schlafen zu können.

    Für jeden hilfreichen Hinweis bin ich euch jetzt schon absolut dankbar.

  • Aus meiner Sicht war für die Anmietung ein schriftlicher Mietvertrag vorgesehen. Dieser kommt erst zum tragen, wenn beide Vertragspartner diesen unterschrieben haben. Eine Zusage, einen Mietvertrag ausfertigen zu wollen, begründet aber noch kein Mietverhältnis, geschweige denn ein mündlichen Mietvertag; hier wäre ein Vorvertrag notwendig gewesen.

    Grundsätzlich kommt ein Vertrag nur bei gegenseitiger Willensübereinstimmung zustande. Wie sich herausstellt, ist eine solche nicht gegeben. Ich sehe hier rechtlich keine Möglichkeit.
    Übrigens: Man kündigt keine Wohnung ohne einen neuen Mietvertrag in der Tasche.

  • Erstmal danke fuer die schnelle Antwort.
    Es war ja so wir hatten uns das Haus angeschaut und eine Absage bekommen einige Zeit später hieß es dann man habe sich nun dich fuer uns entschieden.
    Es kam zu einem zweiten treffen im Haus wo sogar besprochen wurde welches Mobiliar übernehmen wir und was nicht.
    Warum gekuendigt?weil wir mit der jetzigen Vermieterin bereits im Rechtsstreit sind weshalb es laut meinem Anwalt keine Kündigungsfrist mehr gibt...da wir aber genau wissen das der Vermieterin das egal ist und es weiteren Stress geben wird wurde gekündigt damit sie einen Nachmieter hat und den leerstand nicht auf und abwälzen will...

    Gibt es keine Rechtslücke oder ein Schlupfloch?

    Danke wieder im vorraus

  • space0:

    "Gibt es keine Rechtslücke oder ein Schlupfloch?"
    Sehe auch ich nicht.

    "wurden mündlich als neue Mieter gewählt und haben unsere Unterlagen abgegeben (Gehaltsabrechnungen etc) im Vorfeld war klar..."
    M.E. ist hier noch nicht einmal ein mündlicher MV entstanden.

    "und es hieß "dann mache ich am Wochenende den Mietvertrag fertig"."
    Auch hier noch nicht einmal...

    "Aufeinmal heißt es unser Einkommen währe zu gering für das Haus (Warmmiete 1270€ inkl Heizkosten)."
    Übliche Ausrede...

    "Unser jetziges Haus ist gekündigt,Nachsendeantrag wurde gestellt,telefon und Internet bereits angewiesen für den neuen Anschluss und Kartons gepackt."
    Umso peinlicher, aber im Gesetz gibt es keine Sentimentalitäten.

    "Jetzt frage ich mich ist das rechtlich wirklich ok?"
    M.E. ja.

    "Ich weiß natürlich nicht was unsere derzeitige Vermieterin erzählt hat aber die Maklerin war zu keinem weiteren Gespräch bereit."
    Wen wundert's?

    "Zumal ich jetzt erstmal auf dem stand bin dass wir alle mit 2 Kindern (2,3 Jahre alt) ab dem 01.10.12 auf der Straße wohnen müssen."
    Denke nicht, hoffe nicht.

    "Ich habe eine Rechtschutzversicherung doch leider ist verständlicherweise um diese Uhrzeit eine telefonische Rechtsberatung nicht mehr möglich."
    Entschuldige, aber schon wieder ein Zeichen Deiner Blauäugigkeit: RSV machen 1. keine Rechtsberatung, sondern übernehmen Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten, und auch erst dann, wenn sie müssen und eine Aussicht auf Erfolg besteht (meine ich). Du müsstest Dich zunächst mal von einem Fachanwalt beraten lassen, welches aber, da bin ich 100 pro sicher, nichts Erfolgversprechendes bringen wird.

    "Desshalb versuche ich kurzfristig schonmal über diesen Weg irgendwelche infos zu bekommen um überhaupt schlafen zu können.
    Für jeden hilfreichen Hinweis bin ich euch jetzt schon absolut dankbar."
    Tut mir leid.

    PS: Es kommt noch schlimmer, lese gerade Dein zweites Posting: Wenn der Nachmieter am 1.10. nicht einziehen kann, macht Ihr Euch noch schadenersatzpflichtig. Wie teuer Hotels und Räumlichkeiten zur Möbellagerung sind, wirst Du sicher vor Ort besser beurteilen können...

    Alles, wie gesagt, MEINE Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. September 2012 um 00:34)

  • Da wird wohl der Backgroundcheck der Verwaltung auf den Rechtsstreit mit der Vorvermieterin gestossen sein. Ist natürlich keine Empfehlung.
    Solvenz ist der einzige Grund warum eine Ablehnung rechtlich möglich ist und diese liegt im Ermessen des Vermieters bzw. des Beauftragten.
    Hier hilft nur Zähne zusammenbeissen und schnellstmöglich was anderes finden, denn auch wenn es ärgerlich ist, rechtlich könnt Ihr da imho nichts gegen tun.

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