Kein Treppenhauslicht

  • Seit 17.12.2011 gibt es in unserem Haus kein Treppenhauslicht mehr.
    Das liegt an den Stromleitungen die nicht mehr in Ordnung sind und die Sicherungen rausknallen lassen.
    Dem Vermieter habe ich das zeitnah mitgeteilt. Im Sommer war das fehlende Licht ganz so schlimm, aber nun wo es wieder dunkel ist morgens fällt das schon auf und ich muss die Stufen zählen um nicht auf den schmalen Dingern zu stürzen.
    Meinen Vermieter habe ich nun nochmala auf den Missstand hingewiesen und er meinte nur das es bis zum Ende das Jahres gemacht wird, da es wohl sehr aufwändig ist.

    Muss ich das so hinnehmen?

  • Schriftlich! und wenn es noch nicht gemacht wurde JETZT schriftlich.
    Es geht um Verkehrssicherungspflicht und ich würde dem Vermieter klar machen, dass er für Unfälle die da passieren können haftet.

  • Na ich meinte damit das diese Zeugen zeugen des persönlichen Gespräches zwoschen meinem VM und mir waren.
    Schriftlich habe ich nix. Trotzdem hatte ich ihm einen Brief geschrieben wegen was anderem und das Licht nochmals erwähnt gehabt.
    Er war ja hier bei mir und teilte mir die frohe Botschaft mit, das es eben noch bis Ende dieswn Jahres dauern kann, ehe sich was tut.
    Ich finde es unmöglich das es in kauf genommen wird das ich morgens um 05:15Uhr auf die Schnauze fliege.
    Deshalb: Muss er nicht schneller für Abhilfe sorgen?

  • Muss er nicht schneller für Abhilfe sorgen?


    Ja. Ich würde im den Missstand schriftlich nachweisbar mitteilen, ihn auf die Bestimmungen des § 535 BGB und seine Verkehrssicherungspflicht hinweisen, ferner, seit wan ihm dieser Zustand bekannt ist und wann er von mir darauf hingewiesen wurde und ihn auffordern, die Sache i.O. zu bringen.
    Wie ich gerade festgestellt habe, sind hier Mietminderungen von gerade mal 1% gerechtfertigt: Mietminderungstabelle
    Übrigens: Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf mangelnde finanzielle Leistungsbereitschaft (Wollen oder Können).

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