Guthaben aus Nebenkostenabrechnung will Vermieter mit Jan.u.Febr.2012 verrechnen.

  • Guten Abend hier im Forum,
    evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Meine Mutter kam im Okt.2011 ins Pflegeheim,ihre Wohnung wurde fristgerecht im Nov.2011 zum Februar 2012 gekündigt.Seit Okt. befand sie sich nicht mehr in ihrer Wohnung.

    Die Nebenkostenabrechnung kam im Juli 2012 und hatte ein Guthaben von über 400 Euro.

    Die Hausverwaltung will das Guthaben nicht auszahlen sondern mit den Betriebskosten für Jan.u.Febr.2012 verrechnen..das heißt die nächste Abrechnung käme erst im Juli 2013.
    Darf sie das gesamte Guthaben einbehalten obwohl die Wohnung leerstand?:confused:

    Mit freundlichem Gruß von
    wohnehier

  • Nein, das darf Sie nicht.
    Das Guthaben ist nach der Abrechnung unverzüglich auszuzahlen. Ich gehe davon aus, das für Januar und Februar 2012 bereits wie immer Betriebskostenvorauszahlungen stattfanden und durch die Nichtnutzung der Wohnung weitere Guthaben zu erwarten sind. Es besteht also keinerlei Grund für eine Zurückbehaltung.
    Dieses Guthaben ist nicht Eigentum der Hausverwaltung und darf demzufolge nicht nach Belieben darüber verfügen.
    Ich würde unverzüglich die Rückzahlung anmahnen und bei Nichtbeachtung mit Zwangsmaßnahmen drohen.

    Haben Sie Ihre Kaution schon erhalten ? Es wäre auch an der Zeit.

  • Zu dem von Kolinum geschriebenen darf ich noch hinzufügen, dass die HV bzw. der Vermieter lediglich einen angemessenen Betrag für die zwei Monate (bitte beachten: mglw. max. Heizungskosten!) zurückbehalten darf.
    Um überhaupt Rückzahlungen zu erhalten, sollte ein Erbschein vorgelegt werden. Es könnte ja sonst passieren, dass der Gegner Dich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung prima gegen die Wand laufen lässt. Er muss Dich ja nicht drauf aufmerksam machen...:cool::mad:

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe,leider stellt sich die Hausverwaltung stur und weigert sich. Meine Mutter verstarb im Pflegeheim mit 88 Jahren vor 3 Wochen, Erbschein habe ich.
    Eine Kaution wurde von ihr damals vor 3o Jahren nicht verlangt, die Wohnung wurde von uns geräumt (keine Beanstandung bei der Abnahme).
    Ich werde es also wohl noch einmal Versuchen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,

    Erbschein habe ich da meine Mutter vor 3 Wochen verstarb,HV will die gesamten Betriebskosten umlegen,meine Mutter zahlte monatl. 184.00 Euro an
    Nebenkosten mit Heizung hatte aber immer ein Guthaben herausbekommen.

    Ich werde es noch einmal schriftlich versuchen,denn eigendlich hat ja jetzt die HV sozusagen einen "Kredit" bis Juli 2013 von mir.

    Es grüßt
    wohnehier

  • Als Verwalter würde mir dieser Schritt nur dann in den Sinn kommen wenn ...

    die Nebenkosten und die Miete bis Februar 2012 nicht vollständig bezahlt wurden. Ist dass der Fall gewesen?

    Der Anteil für Heizung wird für die Monate Januar und Februar eher höher ausfallen als die durchschnittliche monatliche Zahlung.

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