Beiträge von wohnehier

    Liebe Forenmitglieder,

    wir haben im KZ einen über 30 Jahre alten Nachtspeicherofen.Dieser ist nicht mehr regulierbar heizt sich auf kleinster Stufe unkontrolliert so heiss auf das er anfängt zu stinken. Lt. Elektriker Defekt am Temperaturregler? und Brandgefahr.
    Egal,da es keine Ersatzteile mehr gibt wurde an die VM ein Kostenvoranschlag für einen neuen gesendet.

    Nun ist November und lt. Hausverwaltung reagiert die Vermieterin nicht obwohl der Kostenvoranschlag vorliegt...Frist habe ich gesetzt bis 1.Oktober (Anfang der Heizperiode)
    Wir wohnen im EG mit Fliesenboden ohne Kellerdämmung und im Kinderzimmer sind ab spätnachmittag nur noch 16,3 Grad.Kind friert.

    Die HV meinte es wäre ja noch nicht "so kalt" wir sollten uns einen Radiator besorgen??:mad:

    Irgendwie weiss ich nicht...Muss,kann,oder sollte ich zur Selbsthilfe greifen und kann ich die Kosten für ein Ersatzgerät von der Miete abziehen?

    Würde mich über Antworten freuen.

    Lieber Gruss
    Heike

    Vielen Dank für die schnelle Antwort,

    Erbschein habe ich da meine Mutter vor 3 Wochen verstarb,HV will die gesamten Betriebskosten umlegen,meine Mutter zahlte monatl. 184.00 Euro an
    Nebenkosten mit Heizung hatte aber immer ein Guthaben herausbekommen.

    Ich werde es noch einmal schriftlich versuchen,denn eigendlich hat ja jetzt die HV sozusagen einen "Kredit" bis Juli 2013 von mir.

    Es grüßt
    wohnehier

    Guten Abend hier im Forum,
    evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Meine Mutter kam im Okt.2011 ins Pflegeheim,ihre Wohnung wurde fristgerecht im Nov.2011 zum Februar 2012 gekündigt.Seit Okt. befand sie sich nicht mehr in ihrer Wohnung.

    Die Nebenkostenabrechnung kam im Juli 2012 und hatte ein Guthaben von über 400 Euro.

    Die Hausverwaltung will das Guthaben nicht auszahlen sondern mit den Betriebskosten für Jan.u.Febr.2012 verrechnen..das heißt die nächste Abrechnung käme erst im Juli 2013.
    Darf sie das gesamte Guthaben einbehalten obwohl die Wohnung leerstand?:confused:

    Mit freundlichem Gruß von
    wohnehier

    Na ja, sogesehen "finde"ich auch was.
    Wir tragen ja Schuhe wenn wir rausgehen der Hund muss eingesperrt bleiben und jault,da er es nicht gewohnt ist nach 10 Jahren nicht mehr:mad: in den Garten zu können (der nur über die Terrasse zu erreichen ist).
    Ich weiss halt nicht ob ich mindern darf,will nichts falsch machen da der Vermieter sagt wir hätte ja Schuhe an und könnten uns ja nicht verletzen.(Daher keine Verletzungsgefahr) sondern nur ein optischer Mangel.:(
    Deshalb bin ich sehr unsicher.
    Trotzdem Danke sehr.
    LG

    Guten Tag zusammen hier im Forum,

    wir wohnen im Mehrfamilienhaus im EG,im Terrasse und Gartenanteil.
    Seit letztem Jahr ist nun die Terrasse abgesunken die Fliesen splittern und bröckeln in Stücken an.(bei jedem Fegen neue Teile).

    Wir wurden vom VM bis jetzt hingehalten,haben schriftlich den Mangel mitteilt und nun eine Frist gesetzt bis 3. April 2010.

    Bis dato ist nicht passiert,Problem ist so ist die Terasse für uns nicht nutzbar,unseren Hund können wir nicht mehr in den Garten lassen.
    Er hat sich 2 Mal böse in die Pfoten geschnitten da die kleinen Stückchen scharfkantig und spitz sind trotz Fegen lösen sich beim betreten immer neue ab.

    Darf ich "nur" dafür evtl.die Miete nun mindern? Dr. Google konnte mir nicht helfen,weiss evtl. jemand hier Bescheid?

    Lieber Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!