Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Situation.
Vorab wollte ich die Gegebenheiten erläutern:
Ich und die Mitbewohnerin haben ein gleichberechtigtes Mitverhältnis. Ich denke diesen Vertrag könnte man mit einem Vertrag gleichstellen, der unter Päärchen geschloßen wird, nur mit der Ausnahme, dass wir keines sind. (Kein extra WG Vertrag).
Zur Situation:
Der Mitbewohnerin ist 1 Monat vor dem auslaufen ihres Mietverhältnisses "abgehauen" und zahlt nun die Miete für den letzen Monat nicht. ( Der Schlüßel wurde auf den Tisch gelegt & es wurden keine rennovierungsarbeiten in der Wohnung geleistet)
Der Vermieter ging einzelt gegen sie vor und forderte sie zur Zahlung auf.
Diese besagte Mitbewohnerin will die Miete nicht einfach so bezahlen und stellte die Wohnung deshalb ins Internet, mit dem Vermerk "für 2 Wochen zu vermieten" ohne den Vermieter zu involvieren.
Der Vermieter weiß nun bescheid, ich weiß aber nicht ob er es tollerieren wird. Dennoch ergibt sich die Frage:
Darf die "ex" Mitbewohnerin jmd fremdes aus dem Internet dort wohnen lassen. Alle meine Möbel stehen in der Wohnung. Zudem zahle ich Strom, Wasser etc pp. Nur das Zimmer, was sie bewohnte ist frei..
Kann man mir als Frau zumuten, eine Wildfremden dort einziehen zu lassen, ohne Möglichkeit der Person aus dem Weg zu gehen, geschweige denn abzuschließen? Darf er meine Sachen benutzen?
Wer kommt für Schäden, Diebstahl etc auf? Ich habe die volle Kaution bezahlt?
Ich bin super dankbar für Tipps
LG