Mitbewohner haut ab & zahlt die Miete nicht. Er will jetzt Zimmer untervermieten

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu folgender Situation.
    Vorab wollte ich die Gegebenheiten erläutern:

    Ich und die Mitbewohnerin haben ein gleichberechtigtes Mitverhältnis. Ich denke diesen Vertrag könnte man mit einem Vertrag gleichstellen, der unter Päärchen geschloßen wird, nur mit der Ausnahme, dass wir keines sind. (Kein extra WG Vertrag).

    Zur Situation:
    Der Mitbewohnerin ist 1 Monat vor dem auslaufen ihres Mietverhältnisses "abgehauen" und zahlt nun die Miete für den letzen Monat nicht. ( Der Schlüßel wurde auf den Tisch gelegt & es wurden keine rennovierungsarbeiten in der Wohnung geleistet)

    Der Vermieter ging einzelt gegen sie vor und forderte sie zur Zahlung auf.
    Diese besagte Mitbewohnerin will die Miete nicht einfach so bezahlen und stellte die Wohnung deshalb ins Internet, mit dem Vermerk "für 2 Wochen zu vermieten" ohne den Vermieter zu involvieren.

    Der Vermieter weiß nun bescheid, ich weiß aber nicht ob er es tollerieren wird. Dennoch ergibt sich die Frage:

    Darf die "ex" Mitbewohnerin jmd fremdes aus dem Internet dort wohnen lassen. Alle meine Möbel stehen in der Wohnung. Zudem zahle ich Strom, Wasser etc pp. Nur das Zimmer, was sie bewohnte ist frei..

    Kann man mir als Frau zumuten, eine Wildfremden dort einziehen zu lassen, ohne Möglichkeit der Person aus dem Weg zu gehen, geschweige denn abzuschließen? Darf er meine Sachen benutzen?
    Wer kommt für Schäden, Diebstahl etc auf? Ich habe die volle Kaution bezahlt?

    Ich bin super dankbar für Tipps

    LG

  • Das Antworten hat etwas gedauert, weil ich dieses Kauderwelsch erst einmal übersetzen musste. Mal ist die Person männlich, mal weiblich.

    Aber egal, du schreibst nichts davon, wer im Mietvertrag als Mieter genannt wird. Habt ihr beide die Wohnung angemietet, oder hat jeder/jede von euch einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Erst wenn das geklärt ist, ist eine Antwort möglich.

  • Zitat

    Der Mitbewohnerin ist 1 Monat vor dem auslaufen ihres Mietverhältnisses "abgehauen" und zahlt nun die Miete für den letzen Monat nicht. ( Der Schlüßel wurde auf den Tisch gelegt & es wurden keine rennovierungsarbeiten in der Wohnung geleistet)


    Befristeter Mietvertrag oder hat sie gekündigt, hat der Vermieter die Einzelkündigung akzeptiert, denn eigentlich könnt ihr nur beide kündigen, wenn ihr beide im MV steht.
    Ziehst Du auch aus?

    Zitat

    Der Vermieter ging einzelt gegen sie vor und forderte sie zur Zahlung auf.
    Diese besagte Mitbewohnerin will die Miete nicht einfach so bezahlen


    der Vermieter kann die Miete auch von Dir holen


    Zitat

    und stellte die Wohnung deshalb ins Internet, mit dem Vermerk "für 2 Wochen zu vermieten" ohne den Vermieter zu involvieren.


    für die letzten beiden Wochen? hat aber keinen Schlüssel mehr und die Überlassung der Wohnung würde ich widersprechen, der "Zwischenmieter" hat keinen gültigen Mietvertrag, denn der wäre von Euch beiden zu unterschreiben und ich würde ggf. für den Rest der Mietdauer das Schloss auswechseln um sicher zu gehen, dass kein 3. die Wohnung betritt,
    und wenn Du weiterhin da wohnen bleibst sowieso, wer weiss wer noch einen Schlüssel hat.

    Zitat

    Der Vermieter weiß nun bescheid, ich weiß aber nicht ob er es tollerieren wird. Dennoch ergibt sich die Frage:

    Darf die "ex" Mitbewohnerin jmd fremdes aus dem Internet dort wohnen lassen. Alle meine Möbel stehen in der Wohnung. Zudem zahle ich Strom, Wasser etc pp. Nur das Zimmer, was sie bewohnte ist frei..


    Schlüsselübergabe ist erfolgt, ich würde keinen reinlassen.

    Zitat


    Kann man mir als Frau zumuten, eine Wildfremden dort einziehen zu lassen, ohne Möglichkeit der Person aus dem Weg zu gehen, geschweige denn abzuschließen? Darf er meine Sachen benutzen?


    siehe oben, nein sicher nicht

    Zitat


    Wer kommt für Schäden, Diebstahl etc auf? Ich habe die volle Kaution bezahlt?


    zwei paar Schuhe, Diebstähle hat mit Kaution nichts zu tun, es sei denn es ist Eigentum des Vermieters, für Schäden an der Mietsache und ggf. Mietschulden haftest Du auch mit deiner Kaution und müsstest es ggf. privatrechtlich von der zweiten Mieterin wiederholen.

    Kernfrage wie ich es verstanden habe, ist dass die zweite Hauptmieterin mit gekündigtem Mietvertrag für den letzten Monat der Kündigungsfrist eine dritte Person dort wohnen lassen möchte um die Monatsmiete zu sparen.
    Mal abgesehen ob sich darauf jemand einlässt würde ich dies sicher nicht zulassen und bis sie ggf. rechtlich da was erwirken kann sind die 14 Tage eh rum. Also nicht einschüchtern lassen und Schloss wechseln. Kostet nicht die Welt und mit nem Schraubenzieher bekommt das sogar Weibsvolk hin. :)

    und wenn sie wird sich eh weigern die Miete zu zahlen, ob da noch wer 14 Tage wohnt oder nicht
    du haftest so oder so für die Mietzahlung, also kannst Du auch bestimmen wer da nicht einzieht. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (14. September 2012 um 14:33)

  • Zu deinem 1 Zitat:
    Das genau zu erklären würde etwas dauern. Fakt ist unser gemeinsamer Vertrag geht bis zum 1.10.
    Ich habe einen neuen Vertrag ab 1.10 bekommen.

    Zu deinem 2 Zitat;
    Stimmt da hast du recht. Der Vermieter könnte das Geld von mit holen. Macht er denke ich aber nicht, weil er da seine Gutmütigkeit walten lässt, da er weiß dass mein Teil bezahlt ist.

    Zum 3 Zitat
    Genau so ist es!
    Muss dieser zwischenmietvertrag denn von mir unterzeichnet werden? Steht da das gesetz hinter mir?
    Ich werde das schloss auf jeden fall ändern, sonst kann ich nicht in Ruhe schlafen.

    Was ich ausdrücken wollte hast du trotz Kauderwelsch sehr gut verstanden:)
    Ich danke die schon mal sehr für deine Tipps!
    Lg

  • Na äändlich... haben wir wieder unser wöchentliches WG-Problemchen...
    Wurde auch Zeit, da bereits Freitag ist.

    Fakt ist unser gemeinsamer Vertrag geht bis zum 1.10.


    Prima: Und bis dahin (genauer: bis zum 30.09.) haftet jeder von Euch beiden voll. Falls Du möchtest, kannste ja intern einen Ausgleich anstreben. Den VM ficht das jedoch nicht an.:cool:
    PS: Sollte sich ein Fremder in Eure Gemächer verirren: Tel. 110.

  • ohne jetzt 100% Gewähr

    da es zwei Hauptmieter gibt wäre für einen Untermietvertrag die Unterschrift aller Vertragspartner notwendig, somit müssten imho beide Hauptmieter dem Untermietvertrag zustimmen. So würde ich es interpretieren und argumentieren.

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