Ablösung für Küche

  • Hallo zusammen, ziehe nach 14 Monaten aus, habe Mietvertrag unterschrieben, mit Einbauküche. Bei Renovierung habe ich Vermieterin angerufen, daß die Küche nicht benutzbar ist (alt) und ob ich sie ausbauen kann und neue kaufen kann. habe es gemacht, mit ihre zustimmung. Jetzt ziehe ich aus und sie behauptet, daß es ihre Küche ist, es war in Mietvetrag drin, ich kriege keinen Cent. Die Küche hat 1250 Euro gekostet, wollte 600 Ablösung haben. Habe 2 Zeugen, habe Rechnungen für die neue Küche. kann ich da was machen? Vielen dank für ihre Hilfe. Bin ziemlich verärgert. Danke vielmals. Iberanko

  • Da haben Sie meiner Meinung nach schlechte Karten. Im Vertrag wird die Küche genannt, Sie wollen Sie aber mitnehmen. Sie müssten der Vermieterin die alte Küche wieder hinstellen, die ist aber weg.

    Ihr Fehler war es den Austausch und die Entsorgung der alten Küche ohne schriftlichen Beweis vorzunehmen. Was meinen Sie, wie wird das Gericht es sehen, was im Mietvertrag steht, oder was Ihre Zeugen sagen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie die Küche gekauft haben und es beweisen können. Entscheidend ist, dass Sie eine Wohnung mit Küche angemietet haben und bei Ihrem Auszug auch eine Küche in der Wohnung zu stehen hat.

  • Ich glaube auch dass es hier schlecht aussieht. Da im Mietvertrag ja nicht festgehalten ist, welche Küche in der Wohnung stand, ist nun auch nicht zu beweisen, dass es eine andere ist.
    Wie mein Vorredner schon gesagt hat: Bei Bezug stand da eine Küche drin und diese soll nun auch drinbleiben ... Dass sie eine neue Küche gekauft haben, hätten sie sich unterschreiben lassen müssen.

    Das Leben ist schwer. Ein Grund mehr, es auf die leichte Schulter zu nehmen.

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