Sorry aber verlassen Sie sich doch bitte einfach auf Ihren Anwalt.
Vorallem die von gewissen M-Vereinen sind immer wieder für Schenkelklopfer gut...
Da bewußt Fakten auch auf Nachfrage verschwiegen werden, z.B. die Höhe des Mieterhöhungsverlangens bzw. durch sich widersprechende Punkte Verwirrung gestiftet wird, sehe ich keinen Sinn darin die Sachlage weiter zu diskutieren, vorallem da der Threadersteller ja schon alles besser weiss.
Nochmal zum Mitdenken, ohne Einsicht in MV, das Mieterhöhungsverlangen, Berechnungsgrundlage der Mieterhöhung usw... sind keine verlässliche Aussagen möglich.
Ende.
Ich hatte bereits deutlich in meinem Beitrag #5 darauf hingewiesen, daß die besonders von dir zur Beantwortung meiner Frage als anscheinend absolut notwenig erachteten, weitergehenden Auskünfte absolut irrelevant sind, wie z.B.:
Höhe des Mieterhöhungsverlangens - die Höhe hat mit meiner Frage rein gar nichts zu tun
Einsicht in MV - um meine Angabe, daß ich einen Bruttokaltmietenvertrag habe (ohne sonstige darin enthaltene,die Problematik berührende Vereinbarungen)zu kontrollieren?
Nein, es geht hier anscheinend um etwas ganz anderes, eine Unart, wie sie bedauerlicherweise in einigen Foren anzutreffen ist. Selbsternannte "erfahrende Benutzer" scheinen sich durch eine völlig überflüssige Ausweitung der konkreten Frageproblematik profilieren, oder evtl. einfach nur ein Übermaß an vorhandener Zeit füllen zu wollen?
Wenn dann noch Äußerungen wie "...bewußt Fakten verschwiegen" gemacht werden, ist definitiv der Bogen überspannt.
Diese Formulierung wird i.a.R. bei Vergehen benutzt, derer man sich schuldig gemacht hat!
Mitglieder, wie z.B. Gruwo, haben knapp, bündig und gut weitergeholfen.
Abschließend nur noch eine kleine Korrektur:
In meinem Beitrag #7 habe ich einen Flüchtigkeitsfehler gemacht. Selbstverständlich muß es statt:
"....Ich habe definitiv kein Mieterhöhungsverlangen, sondern eine Mieterhöhungserklärung erhalten" heißen: "Mieterhöhungsankündigung".
Alles andere war korrekt, sich nicht widersprechend und ausreichend.