Beiträge von Katzenfrage

    Ich kann nicht zitieren, da mit der enspechende Mietvertrag ja nicht vorliegt, aber natürlich kann das die Formulierung gewesen sein. Doch in meinem Mietvertrag steht die gleiche Formulierung und uns bestätigte man vor Vertragsschluss, dass man im Falle von Katzen nur "Anfragen" müssen - das mag aber natürlich ein generell unbedeutsamer 'Volksmund' bei Vermietern sein.
    Die inhaltliche Aussage bleibt doch aber die Gleiche.
    Natürlich hätten sie vor Anschaffung so oder so nachhaken müssen, aber ob da nun steht, dass man "anfragen" muss oder einen schriftliche Genehmigung braucht, läuft auf das gleiche hinaus. Es lässt trotzdem den Gedanken zu, dass eine Katze kein Problem sein dürfte.

    Hallo,
    ich hoffe ich bin hier richtig.
    Freunde von mir haben derzeit ein tierisches Problem.
    Sie haben den Fehler genacht und sich eine Hauskatze besorgt, ohne vorher beim Vermieter anzufragen. Im Mietvertrag steht, dass sie für so einen Fall nachfragen sollen. (es steht kein ausdrückliches Verbot bei).
    Nachträglich hat meine Freundin nun vorsichtig mal angefragt und ihr Vermieter verneinte und gab als Begründung eine persönliche Katzenhaarallergie an.
    Nun stellt sich für mich die Frage, wenn kein ausdrückliches Verbot im Mietvertrag steht, kann er dann willkürlich einen Grund angeben, um die Katze zu verbieten oder muss er dies wenigstens nachweisen?
    Und wenn er selbst nicht in der Nähe der Wohnung lebt, ist dann eine Katzenallergie des Vermieters ausreichend für ein Verbot, wo er doch allerhöchstens im Notfall in die Wohnung dürfte?!
    Mir erscheint das etwas willkürlich, auch wenn die Naivität meiner Freunde natürlich unbestreitbar bleibt.
    Aber wie stehen hier die Rechte von Vermieter und Mieter? Ist das so in Ordnung? Warum schreibt man dann als Vermieter nicht von vornherein ein Katzenverbot in den Vertrag?
    Ich würde mich über antworten freuen. Bin ach nur Laie auf dem Gebiet. Danke

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